Friedrich Severin (SS-Mitglied)
Friedrich Severin (* 16. März 1912 in Soest; † 27. Dezember 1973 in Herne) war ein deutscher Polizeibeamter und Kriegsverbrecher. Im Rang eines SS-Untersturmführers war er Angehöriger des Sonderkommandos 10a der Einsatzgruppe D.
Leben
Friedrich Severin war der Sohn des Gärtners Franz Severin. Im Jahr 1932 legte er die Reifeprüfung ab. Bis zu seiner Einstellung als Personalreferent bei der SS im November 1933 arbeitete er im Betrieb seiner Eltern mit. Im Jahr 1933 arbeitete er für einige Monate als Hilfsarbeiter in einem Sägewerk, ab März/April 1937 als Wachmann bei der Deutschen Arbeitsfront (DAF) und schließlich im Statistischen Reichsamt in Berlin.[1]
Im Jahr 1934 wurde er Mitglied der SS (SS-Nummer 261.064). Zum 1. Mai 1937 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 4.119.261).[2] Nach seiner Einstellung als Kriminalkommissaranwärter im März 1939 wurde er im Frühjahr 1940 zu einem Lehrgang nach Berlin-Charlottenburg abgeordnet. Im Februar 1941 legte er die Prüfung für den Kriminalkommissardienst ab. Er kam dann zur Kriminalpolizei Berlin und später nach Wilhelmshaven.[1]
Ende September 1941 wurde er nach Berlin beordert und im Krieg gegen die Sowjetunion zur im besetzten Süden der Sowjetunion operierenden Einsatzgruppe D kommandiert. Bis November 1942 gehörte er dem Sonderkommando 10a an und nahm in diesem Rahmen im Oktober 1941 an der Erschießung von 1500 Juden bei Taganrog teil. Am Exekutionsort waren mehrere Erschießungskommandos. Je eines davon wurde von SS-Obersturmführer Curt Trimborn und von Friedrich Severin befehligt. Trimborn und Severin schossen selbst auch auf die Opfer. Auf nicht tödlich getroffene Menschen, die sich noch bewegten, gaben sie Nachschüsse ab.[3]
Im November 1942 kam Severin zur Kriminalpolizeiabteilung in Brüx und dann zur Kriminalpolizei in Dresden. Im Herbst 1944 wurde er zu einem Polizeiregiment nach Italien abkommandiert, wo er Anfang April 1945 in amerikanische Gefangenschaft geriet.[1]
Nach seiner Entlassung aus der Gefangenschaft im Oktober 1945 begab sich Severin nach Würzburg und arbeitete als Kraftfahrer. Als er im Mai 1946 seine Familie in der sowjetisch besetzten Zone besuchen wollte, wurde er wegen seiner früheren Zugehörigkeit zur Polizei festgenommen und bis 1950 in verschiedenen Lagern festgehalten. Am 17. Mai 1950 wurde er vom Landgericht Chemnitz im Zuge der Waldheimer Prozesse wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Strafe von 20 Jahren Zuchthaus verurteilt.[4] Am 28. April 1956 wurde er aus der Haft entlassen.[5]
Nach seiner Entlassung kehrte er zuerst zu seiner Familie zurück. Im Frühjahr 1957 wurde er wieder in den Polizeidienst übernommen und war bis zu seiner Pensionierung am 1. April 1972 bei der Kriminalpolizei in Bochum beschäftigt.
Durch das Schwurgericht am Landgericht München I wurde Severin am 14. Juli 1972 aufgrund seiner Teilnahme an den Mordaktionen in Taganrog wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 200 Fallen zu vier Jahren Haft verurteilt.[5] Nachdem er ein Gnadengesuch gestellt hatte, wurde ihm die Haftstrafe erlassen.
Literatur
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. 2. Auflage. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8.
- C.F. Rüter, D.W. de Mildt: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen seit 1945. Amsterdam 2004, Band XXXVII, Lfd.Nr. 777.
Einzelnachweise
- ↑ a b c C.F. Rüter: Justiz und NS-Verbrechen. Band XXXVII, Amsterdam 2004, S. 399.
- ↑ Bundesarchiv R 9361-VIII KARTEI/22781670
- ↑ C.F. Rüter: Justiz und NS-Verbrechen. Band XXXVII, Amsterdam 2004, S. 406.
- ↑ Falco Werkentin: Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht. Ch. Links Verlag, Berlin 1997, ISBN 3-86153-069-4, S. 175.
- ↑ a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt am Main 2007, S. 580.