Friedrich Christian Philipp zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg

Friedrich Christian Philipp Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg (* 13. Mai 1782 in Kreuzwertheim; † 2. August 1850[1]) war ein deutscher Gutsbesitzer und Mitglied der Bayerischen Ständeversammlung, der württembergischen Kammer der Standesherren und der Ersten Kammer der Badischen Ständeversammlung.

Leben

Friedrich Christian Philipp zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg entstammte dem deutschen Hochadelsgeschlecht Löwenstein-Wertheim-Freudenberg und war ein Sohn des Fürsten Friedrich Karl zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg[2] und dessen Ehefrau Franziska Juliane von Salm-Grumbach (1744–1820, Tochter des Wild- und Rheingrafen Carl Walrad Wilhelm von Salm-Grumbach (1701–1763)[3]). Er verfügte über umfangreichen Gutsbesitz in Unterfranken, Mittelfranken, Württemberg und Baden und war von 1849 bis 1850 hatte erblicher Reichsrat[4] einen Sitz in der Kammer der Reichsräte, deren Mitglieder neben den Mitgliedern der Kammer der Abgeordneten dem bayerischen Landtag angehörten.

Zugleich war er erbliches Mitglied der württembergischen Kammer der Standesherren und der Ersten Kammer der Badischen Ständeversammlung[5] Sein Bruder Carl Friedrich (1781–1852) war ebenfalls Reichsrat. Beide starben kinderlos, so dass die Familien im Mannesstamm ausstarben.

Siehe auch

Friedrich Christian Philipp zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg in der Parlamentsdatenbank des Hauses der Bayerischen Geschichte in der Bavariathek

Einzelnachweise

  1. Anmerkung: abweichendes Sterbejahr 1852
  2. Denkwürdiger und nützlicher Rheinischer Antiquarius, welcher die wichtigsten und angenehmsten geographischen, historischen und politischen Merkwürdigkeiten des ganzen Theinstroms, von seinem Ausflusse in das Meer bis zu seinem Ursprunge darstellt, Teil 2, Band 17. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. Staats-Handbuch für die Herzogthümer Schleswig-Holstein: auf das Jahr 1849. 1849 (google.de).
  4. Sammlung der im Gebiete der inneren Staats-Verwaltung des Königreichs Bayern bestehenden Verordnungen, aus amtlichen Quellen geschöpft und systematisch geordnet. Ständeversammlung und Landrath, 1836 Online=eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche.
  5. Hof- und Staats-Handbuch des Grossherzogthums Baden, 1843. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).