Franz Anton Begasse
Franz Anton Begasse[1] oder Franz Anton Peter Begasse,[2] auch Franciscus Antonius Petrus Begasse oder Begaße (geboren 7. Dezember 1767 in Schleiden; gestorben 14. April 1842 in Heister am Rhein) war ein deutscher Jurist.[3]
Leben
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften[3] wirkte Begasse zeitweilig als kurpfälzischer Amtmann,[2] dann auch als Richter und zuletzt[3] als Kammerpräsident des königlich preußischen Landgerichts Köln.[2]
1792 wurde er stellvertretender Verwalter der Bezirke Geilenkirchen und Randerath.[3]
Ebenfalls 1792 heiratete Begasse am 2. Oktober Susanna Henriette Hoffstadt[3] (Susanne Henriette, geborene Hofstadt; 1769–1851).[2] Das zweite Kind, ältester Sohn ihrer 9 Kinder,[3] wurde der Maler Karl Begas (der Ältere). Dieser malte das unter dem Namen „Die Eltern des Künstlers“ bekanntgewordene Doppelporträt 1826 in Köln.[2] Begasses zweite Tochter, Gertrud (1800–1864), heiratete den in Berlin tätigen Königlich Preußischen Hofmedailleur und Professor Henri François Brandt.[3][Anm. 1]
Für seine Verdienste wurde Begasse zum Ritter des Roten Adlerordens 3. Klasse ernannt.[3]
Weblinks
Anmerkungen
- ↑ Die dort teils unvollständigen Angaben nennen - wohl versehentlich - „Eduard Brandt“ als „Professor, Maler“ bei übereinstimmenden Geburtsjahr und exaktem Todestag des Künstlers
Einzelnachweise
- ↑ Vergleiche die Aufschrift mit den abgekürzten Vornamen auf der Medaille seines Schwiegersohnes Henri François Brandt
- ↑ a b c d e o. V.: Die Eltern des Künstlers auf der Seite vom Bildindex der Kunst & Architektur [ohne Datum], zuletzt abgerufen am 3. Januar 2026
- ↑ a b c d e f g h Deutsches Geschlechterbuch, Bd. 20 (1912), S. 5f.; Google-Books