Franz Anton Begasse

Franz Anton Begasse[1] oder Franz Anton Peter Begasse,[2] auch Franciscus Antonius Petrus Begasse oder Begaße (geboren 7. Dezember 1767 in Schleiden; gestorben 14. April 1842 in Heister am Rhein) war ein deutscher Jurist.[3]

Leben

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften[3] wirkte Begasse zeitweilig als kurpfälzischer Amtmann,[2] dann auch als Richter und zuletzt[3] als Kammerpräsident des königlich preußischen Landgerichts Köln.[2]

1792 wurde er stellvertretender Verwalter der Bezirke Geilenkirchen und Randerath.[3]

Ebenfalls 1792 heiratete Begasse am 2. Oktober Susanna Henriette Hoffstadt[3] (Susanne Henriette, geborene Hofstadt; 1769–1851).[2] Das zweite Kind, ältester Sohn ihrer 9 Kinder,[3] wurde der Maler Karl Begas (der Ältere). Dieser malte das unter dem Namen „Die Eltern des Künstlers“ bekanntgewordene Doppelporträt 1826 in Köln.[2] Begasses zweite Tochter, Gertrud (1800–1864), heiratete den in Berlin tätigen Königlich Preußischen Hofmedailleur und Professor Henri François Brandt.[3][Anm. 1]

Für seine Verdienste wurde Begasse zum Ritter des Roten Adlerordens 3. Klasse ernannt.[3]

Commons: Franz Anton Peter Begasse – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Die dort teils unvollständigen Angaben nennen - wohl versehentlich - „Eduard Brandt“ als „Professor, Maler“ bei übereinstimmenden Geburtsjahr und exaktem Todestag des Künstlers

Einzelnachweise

  1. Vergleiche die Aufschrift mit den abgekürzten Vornamen auf der Medaille seines Schwiegersohnes Henri François Brandt
  2. a b c d e o. V.: Die Eltern des Künstlers auf der Seite vom Bildindex der Kunst & Architektur [ohne Datum], zuletzt abgerufen am 3. Januar 2026
  3. a b c d e f g h Deutsches Geschlechterbuch, Bd. 20 (1912), S. 5f.; Google-Books