Fragmentum de iure fisci
Das Fragmentum de iure fisci sind zwei Pergamentblätter fiskalrechtlichen Inhalts, die mit einem Blatt aus den gaianischen Institutionen und Fragmenten theologischen Lesestoffs zu einer Sammelhandschrift zusammengefügt sind. Barthold Georg Niebuhr hatte sie 1816 in der Kapitularbibliothek von Verona wiederentdeckt. Dabei handelt es sich um den gleichen Auffindort, an dem auch das Palimpsest des Gaius aufgefunden wurde, das verborgen war unter einer Hieronymushandschrift.[1]
Die beiden Blätter – deren Entstehung auf etwa 530 n. Chr. datiert wird – enthalten je zwei Spaltensätze zu 24 Zeilen, wobei die obersten zwei bis drei Zeilen irgendwann weggeschnitten worden sind. Stil und Methode des Textes deuten auf originäre Entwürfe der klassischen Rechtswissenschaft hin, wenngleich Komposita verwendet wurden, Wortzusammensetzungen, die in der Zeit eher unüblich waren. Ulpian wurden sie genauso schon zugeordnet,[2] wie Iulius Paulus.[3] Die einstige Annahme, dass die Blätter aus der (post-)diokletianischen Ära herrühren könnten, gilt heute als irrig.
Vermutet wird, dass das Fragment einer Monographie zum Fiskalrecht entstammt, wobei weiterreichend noch spekuliert wird, ob die Blätter Bestandteil eines thematisch umfassenderen Werks waren.
Ausgaben
- Paul Krüger (Hrsg.): Fragmentum de iure fisci. Leipzig 1868 (Digitalisat).
Literatur
- Stephan Brassloff: Fragmentum de iure fisci. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band VII,1, Stuttgart 1910, Sp. 80 f.
Anmerkungen
- ↑ Liselot Huchthausen: B.G. Niebuhr, Garlieb Merkel und die Entdeckung der Gaius-Handschrift. In: Klio. Band 60, 1978, S. 581–587.
- ↑ Philipp Eduard Huschke: Iurisprudentiae anteiustinianae quae supersunt. 5. Auflage, B. G. Teubner, Leipzig 1886, S. 635 f. (Digitalisat).
- ↑ Karl Lachmann: Kritische Bemerkungen über einige Bruchstücke Römischer Juristen. In: Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft. Band 11, 1842, S. 110–118, hier S. 110–114 (Digitalisat).