Frédéric-Auguste Monnier
Frédéric-Auguste Monnier (* 16. April 1847 in Dombresson; † 23. Januar 1931 in Lausanne) war ein Schweizer Jurist, Politiker (Radikaler, zuvor Liberaler) und Richter. Er vertrat den Kanton Neuenburg im Ständerat und wirkte anschliessend ein Vierteljahrhundert als Richter am Schweizerischen Bundesgericht, dem er in den Jahren 1905 und 1906 als Präsident vorstand.
Herkunft, Ausbildung und Privatleben
Frédéric-Auguste Monnier wurde im Val-de-Ruz als Sohn des gleichnamigen Vaters Frédéric-Auguste Monnier geboren und war heimatberechtigt in Dombresson.[1] Er gehörte der reformierten Konfession an.[1] Sein akademischer Werdegang war international ausgerichtet: In den Jahren 1863 bis 1867 absolvierte er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Akademie in Neuenburg sowie an den Universitäten in Berlin und Paris.[1]
Im Privatleben ging er eine Verbindung mit der Freiburger Oberschicht ein. Er heiratete Mathilde Hartmann, die Tochter des Notars und Freiburger Stadtammanns Jean-Théobald Hartmann. Seine Ehefrau war zuvor als Witwe mit François-Antoine-Ignace Vicarino verheiratet gewesen.[1] Im Jahr 1893 verlieh ihm die Stadt Neuenburg das Ehrenbürgerrecht.[1][2]
Politische Karriere und Lagerwechsel
Nach Abschluss seiner Ausbildung war Monnier von 1869 bis 1893 als Advokat in Neuenburg tätig.[1] Seine politische Laufbahn war durch einen signifikanten Lagerwechsel geprägt, der die politischen Spannungen im Kanton Neuenburg des späten 19. Jahrhunderts widerspiegelt: Bis zum Jahr 1888 engagierte er sich im liberalen Lager, vollzog dann aber den Wechsel zu den Radikalen (den späteren Freisinnigen).[1]
Auf kommunaler Ebene war er zunächst von 1874 bis 1877 Mitglied des Generalrats (Legislative) sowie des Munizipalrats (Exekutive) der Stadt Neuenburg.[1] Nach seinem Parteienwechsel übernahm er von 1888 bis 1893 das Präsidium des Gemeinderats (Exekutive) und leitete damit die Geschicke der Stadt.[1]
Parallel dazu stieg er in die kantonalen und eidgenössischen Ämter auf. Von 1889 bis 1893 gehörte er dem Neuenburger Grossen Rat an, den er 1891 präsidierte.[1] Im Jahr 1893 erfolgte seine Wahl in die Kantonsregierung, den Staatsrat, wo er bis 1896 dem Departement für Justiz und Polizei vorstand.[1] Gleichzeitig vertrat er in den Jahren 1893 bis 1896 den Kanton Neuenburg im Ständerat auf Bundesebene.[1]
Wirtschaftliche Mandate und Militär
Wie bei vielen Politikern der Gründerzeit üblich, übernahm Monnier auch Mandate in der aufstrebenden Eisenbahnwirtschaft. Er sass im Verwaltungsrat der Eisenbahngesellschaften Jura-Neuchâtelois sowie der bedeutenden Jura-Simplon-Bahn, die später in den SBB aufging.[1]
Im Militär bekleidete er den Rang eines Majors der Infanterie.[1] Zudem war er Mitglied des Schweizer Alpen-Clubs (SAC).[1]
Richter am Bundesgericht
Im Jahr 1896 wählte die Bundesversammlung Monnier zum Richter am Schweizerischen Bundesgericht.[1] Er trat von seinen politischen Ämtern zurück und wirkte fortan in Lausanne, wo er der staatsrechtlichen Abteilung zugeordnet war.[2] Den Höhepunkt seiner richterlichen Karriere bildete die Amtszeit als Bundesgerichtspräsident in den Jahren 1905 und 1906.[2] Monnier verblieb bis zu seinem Rücktritt im Jahr 1921 am Gericht und prägte die Rechtsprechung über eine ungewöhnlich lange Zeitspanne von 25 Jahren.[1][2]
Literatur
- Messager NE, 1932, S. 46.
- Erich Gruner: Die Schweizerische Bundesversammlung 1848–1920. Band 1, Bern 1966, S. 911.
- Eduard Schneider: 150 und 125 Jahre Bundesgericht. Stämpfli Verlag, Bern 1998.
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f g h i j k l m n o p q Sandra Lena: Frédéric-Auguste Monnier. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 2. Juni 2008, abgerufen am 10. Januar 2026.
- ↑ a b c d Liste der ehemaligen Bundesrichter: Frédéric Auguste Monnier. In: bger.ch. Schweizerisches Bundesgericht, abgerufen am 10. Januar 2026.