Force de répression des gangs
Die Force de répression des gangs (FRG) (englisch Gang Suppression Force (GSF); deutsch Gang-Bekämpfungseinheit) ist eine vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Ende September 2025 beschlossene multinationale Eingreiftruppe, die die Bandenkriminalität in Haiti bekämpfen soll. Ihr Vorgänger war seit 2023 die Mission Multinationale d’Appui à la Sécurité en Haïti (Multinationale Sicherheitsunterstützungsmission in Haiti; MMAS), die zu der neuen Truppe umgewidmet und mit einem erweiterten Mandat ausgestattet wurde.
Hintergrund
Die Krise in Haiti seit 2018 führte dazu, dass mehr als die Hälfte des Staatsgebiets von kriminellen, gewalttätigen Banden kontrolliert wird.
Der im Jahr 2023 unter Führung Kenias eingerichteten MMAS gelang es nicht, substantiell zu einer Verbesserung der Sicherheitslage im Land beizutragen.
Angesichts des Mangels an öffentlicher Ordnung konnte der mit Unterstützung der Karibischen Gemeinschaft eingerichtete und mit der politischen Führung der Staats- und Regierungsgeschäfte betraute Übergangsrat Haitis (CPT), dessen Amtszeit am 7. Februar 2026 endet, keinerlei Fortschritte bei der Organisation von Wahlen zur Legislative und Exekutive sowie auf kommunaler Ebene erzielen. Im Herbst 2025 gab es in Haiti nach wie vor weder einen gewählten Präsidenten, noch eine demokratisch legitimierte Regierung oder Parlamentsabgeordnete und Bürgermeister.
Entstehung und Mandatierung der Mission
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen stellte in einem Schreiben an den Sicherheitsrat im Februar 2025 fest, dass trotz großer Bemühungen der MMAS deren Ressourcen und die daraus resultierenden Kapazitäten nicht mit der dramatischen Zunahme der von Banden ausgehenden Bedrohung in Haiti Schritt halten konnten. Die Mission benötige nachhaltige logistische Unterstützung und personelle Aufstockung zur Erlangung zusätzlicher militärischen Fähigkeiten.
In einem gemeinsamen Schreiben des Übergangsrats und der amtierenden Regierung Haitis vom 6. März 2025 an den Präsidenten des Sicherheitsrats unterstützten diese die Analyse des Generalsekretärs voll und ganz und brachten ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass die Empfehlungen Gegenstand eines breiten Konsenses unter den Mitgliedern des Sicherheitsrats werde.
Panama und die Vereinigten Staaten brachten im September 2025 einen Resolutionsentwurf in den Sicherheitsrat ein,[1] der am 30. September unter Nummer 2793 einstimmig (unter Stimmenthaltung der beiden ständigen Mitglieder des Gremiums Russland und China) nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen angenommen wurde.[2]
Die Resolution besagt:
- Mitgliedstaaten werden ermächtigt, ihre Kontingente in der MMAS unmittelbar in die neu geschaffene, aus freiwilligen Beiträgen finanzierte FRG zu überführen und unter Beachtung aller einschlägigen Vorschriften des Völkerrechts
- die Durchführung unabhängig oder in Zusammenarbeit mit der Police Nationale d’Haïti (PNH) und den haitianischen Streitkräften gezielter Operationen zur Bekämpfung von Banden, die die Zivilbevölkerung bedrohen, Menschenrechte verletzen und haitianische Institutionen untergraben, diese zu neutralisieren, zu isolieren und abzuschrecken;
- die Sicherheit für kritische Infrastruktureinrichtungen zu gewährleisten;
- die PNH und andere nationale Einrichtungen bei der Schaffung sicherer Bedingungen für die Durchführung freier und fairer Wahlen und bei der Schaffung eines sicheren Umfelds für einen ungehinderten, zeitnahen und sicheren Zugang zu humanitärer Hilfe für die bedürftige Bevölkerung zu unterstützen und
- die Fähigkeit der PNH und anderer nationaler Einrichtungen bei der Bekämpfung des illegalen Handels von Waffen zu verbessern.
- Die GSF hat eine genehmigte Sollstärke von höchstens 5550 Personen.
- Die Bereitschaft von Kanada, El Salvador, Guatemala, Jamaika, Kenia, den Bahamas und den Vereinigten Staaten, als „Ständige Gruppe der Partner der FRG“ (die „Ständige Gruppe“) in Absprache mit der Regierung Haitis strategische Leitlinien zu erarbeiten, wird begrüßt.
Eine besondere Rolle der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS)[3] bei der weiteren Entwicklung der Lage in Haiti wurde unterstrichen.[4]
Die Regierung Guatemalas sagte die Entsendung von 300 bewaffneten Polizisten und Soldaten ab April 2026 zu.[5]
Mitte Oktober 2025 gab die FRG die Aufnahme ihrer Tätigkeit unter gelungener Integration der Einheiten der früheren MMAS bekannt.[6][7]
Die Bundesrepublik Deutschland unterstützte den Aufwuchs der FRG mit einem Betrag von 25 Mio. US-Dollar im Jahr 2025.[8]
Beobachter bezweifelten angesichts der Hinterlassenschaft früherer Missionen (MINUSTAH und MMAS), dass internationale Truppen und Polizeieinheiten im Kampf um die öffentliche Ordnung in Haiti Erfolg haben könnten.[9]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Les États-Unis veulent créer une “Force de répression des gangs” en Haïti. In: Courrier international. 10. September 2025, abgerufen am 7. November 2025 (französisch).
- ↑ Haïti: une nouvelle force pour briser l’emprise des gangs. In: Delegate - L'intranet de l'ONU-iSeek pour les États Membres. Vereinte Nationen, 3. Oktober 2025, abgerufen am 7. November 2025 (französisch).
- ↑ L’OEA présente la 3e version de la Feuille de route sur Haïti. In: HaitiLibre. 6. November 2025, abgerufen am 7. November 2025 (französisch).
- ↑ Resolution 2793 (2025). In: Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. 30. September 2025, abgerufen am 7. November 2025 (englisch).
- ↑ Le Guatemala enverra 300 policiers/militaires. In: HaitiLibre. 6. November 2025, abgerufen am 7. November 2025 (französisch).
- ↑ La Force de répression des gangs annonce le lancement de ses opérations en Haïti. In: AlterPresse. 16. Oktober 2025, abgerufen am 7. November 2025 (französisch).
- ↑ Entrée en action de la Force de répression des gangs. In: Le Nouvelliste. 16. Oktober 2025, abgerufen am 7. November 2025 (französisch).
- ↑ Jean Daniel Sénat: L’Allemagne alloue 35 millions de dollars à la Force de répression des gangs (FRG). In: Le Nouvelliste. 19. Dezember 2025, abgerufen am 20. Dezember 2025 (französisch).
- ↑ Sarah Germain: La force de répression des gangs: on l’attend au tournant. In: Vant Bef Info. 1. November 2025, abgerufen am 7. November 2025 (französisch).