Goldgelbe Vergilbung

Die Goldgelbe Vergilbung (französisch flavescence dorée) ist eine Rebkrankheit, die zur Familie der Vergilbungskrankheiten im Weinbau gehört. Sie gilt als erste bekannt gewordene Rebkrankheit, die auf eine Infektion durch Phytoplasmen zurückzuführen ist, das Grapevine flavescence dorée phytoplasma verursacht, einen bakterienähnlichen Schadorganismus – zuerst wurde sie 1949 in der französischen Region Armagnac an der Rebsorte Baco Blanc beobachtet.

Als Krankheitserreger wurde die Phytoplasma-Gattung Candidatus Phytoplasma vitis isoliert; ihr einziger bekannter Vektor ist die ursprünglich aus Nordamerika stammende Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus). Der Krankheitserreger vermehrt sich sowohl in der befallenen Rebe (im sekundären Phloem) als auch im Krankheitsüberträger. Neben der Amerikanischen Rebzikade sind mittlerweile auch weitere Insekten, unter anderem die Orientzikade Orientus ishidae als (Über)Träger des Phytoplasmas bekannt.[1]

Die Europäische Union stuft den Erreger aufgrund seines hohen wirtschaftlichen Schadpotenzials als Quarantäneschaderreger ein;[2] für von der Pflanzenkrankheit betroffene Reben, die Krankheitserreger und die Vektoren gelten innerhalb der EU Verbringungsverbote und weitere Quarantäne-Maßnahmen.[3]

Symptome

Die von der Goldgelben Vergilbung befallenen Reben bilden zunächst Krankheitssymptome am gesamten Stock. Neben der Vergilbung des Reblaubs (während das Laub weißer Rebsorten tatsächlich vergilbt, verfärbt es sich bei roten Sorten frühzeitig ins Rötliche) kommt es später zu einer Nekrotisierung der befallenen Areale. Die neuen Triebachsen verholzen nur unvollständig, so dass es zu Winterschäden an den Jungtrieben kommen kann. Falls der Befall der Rebe frühzeitig erfolgte, kommt es zu einer starken Verrieselung der Gescheine. Anderenfalls schrumpfen die Beeren und die Trauben trocknen ein. Beim Schrumpfen der Beeren stellt sich überdies ein sehr bitterer Geschmack ein.

Das Ausmaß der wahrnehmbaren Symptome hängt von mehreren Faktoren ab:

Einen endgültigen Aufschluss über die Erkrankung liefert ein Labortest wie z. B. ELISA (= das immunologische Nachweisverfahren Enzyme-linked Immunosorbent Assay). Verwechselt werden kann die Goldgelbe Vergilbung mit der Schwarzholzkrankheit.

Die Symptome sind im Jahr der Infektion noch nicht sichtbar. Sie treten frühestens im Folgejahr, manchmal sogar erst 5 Jahre später auf. Scheinbar gesunde Rebstöcke können somit schon lange mit den Phytoplasmen infiziert sein. Unterlagsreben zeigen meist keine Symptome, so dass eine Kontrolle vor dem Verkauf der Ware dringend indiziert ist.

Verbreitung

Die massive Rebkrankheit ist bereits in mehreren europäischen Ländern wie Frankreich, Italien, Österreich, der Schweiz und Ungarn verbreitet und richtet dort enorme Schäden im Weinbau an; Anfang Dezember 2025 wurde sie laut dem Staatlichen Weinbauinstitut Freiburg erstmals in Südbaden im Markgräflerland nachgewiesen, auf einzelnen Rebflächen in den Landkreisen Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald und Ortenau; die Amerikanische Rebzikade war hier erstmals im Jahr zuvor und damit auch erstmals in Deutschland nachgewiesen worden.[2]

Quarantänemaßnahmen

Alle infizierten Reben müssen aus dem Weinberg entfernt werden. Die Amerikanische Rebzikade als Krankheitsüberträger kann mit Insektiziden bekämpft werden. In Frankreich, Italien und Österreich ist die Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung aufgrund ihres Schadpotentials gesetzlich vorgeschrieben.

Siehe auch

Literatur

  • Jancis Robinson: Das Oxford Weinlexikon. Hallwag, Gräfe und Unzer, München 2006, ISBN 3-8338-0691-5.
  • Horst Diedrich Mohr (Hrsg.): Farbatlas Krankheiten, Schädlinge und Nützlinge an der Weinrebe. Eugen Ulmer, Stuttgart 2005, ISBN 3-8001-4148-5.
  • Pierre Galet: Les maladies et les parasites de la vigne, Band 1. Imprimerie du Paysan du Midi, Montpellier 1977, ISBN 2-87777-038-9.

Einzelnachweise

  1. Linda Zsindely: Sind verwilderte Weinreben eine Gefahr für den Weinbau? In: wsl.ch. 4. März 2025, abgerufen am 9. März 2025.
  2. a b Badische Zeitung: Erreger für die Rebkrankheit Flavescence dorée im Markgräflerland nachgewiesen. 2. Dezember 2025, abgerufen am 16. Dezember 2025.
  3. Meldepflichtige Organismen nach Richtlinie 2000/29/EG ANHANG II, Seiten 55 und 61 (Memento vom 21. Juli 2019 im Internet Archive)