Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei

Das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) war ein strukturelles Förderprogramm zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU, das von 1994 bis 2006 aktiv war.[1]

Ziel war, durch Modernisierungsmaßnahmen in der Fischerei und durch die Förderung des Vertriebs den europäischen Fischereisektor auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig zu machen und sich auf eine langfristig nachhaltige Bewirtschaftung der Meere umzustellen.[2]

Das FIAF war zunächst für den Zeitraum 1994–1999 geplant, wurde dann aber bis 2006 erweitert. Zum Jahreswechsel 2006/2007 ging es in den Europäischen Fischereifonds über, welcher wiederum vom Europäischen Meeres- und Fischereifonds und später vom Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) abgelöst wurde, welcher bis mindestens 2027 aktiv ist.[1]

Geschichte

Die erste strukturelle Förderung des Fischereisektors der EU wurde 1970 im Rahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) umgesetzt. Damals war das Hauptmotiv der Förderung der Ausbau der Flotte, der Häfen und der Fischzucht sowie die Erhöhung der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Fischhandels. Die 1983 implementierte Gemeinsamen Fischereipolitik der EU schuf dann den Bedarf für diverse Verordnungen im Bereich der Förderung des Fischereisektors, die schließlich unter der Verordnung (EWG) Nr. 3760/92 zum FIAf zusammengefasst wurden.[1][2][3]

Mit dem Übergang in spätere Formen der Förderung des Fischereisektors verschob sich der Fokus der Förderung mehr in Richtung Meeresschutz und Nachhaltigkeit. Das FIAF war Teil des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, während der Aktuelle EMFA-Fonds Teil der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds ist.[1][4]

Einzelnachweise

  1. a b c d Irina Popescu: Strukturbeihilfen im Fischereisektor. In: europa. Europäisches Parlament, April 2025, abgerufen am 7. November 2025.
  2. a b FIAF: Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei | EUR-Lex. Abgerufen am 8. November 2025 (englisch).
  3. Verordnung (EWG) Nr. 3760/92 des Rates vom 20. Dezember 1992 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Regelung für die Fischerei und die Aquakultur. 20. Dezember 1992 (europa.eu [abgerufen am 8. November 2025]).
  4. Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds. 21. Juni 1999 (europa.eu [abgerufen am 8. November 2025]).