Ferdinand Eberstadt

Ferdinand Falk Eberstadt (geboren am 14. Januar 1808 in Worms; gestorben am 9. Februar 1888 in Mannheim) war ein deutscher Kaufmann und Politiker der Demokratischen Bewegung. Er war von 1849 bis 1852 Bürgermeister von Worms – als erster jüdischer Bürgermeister einer deutschen Stadt[1] – sowie von 1850 Mitglied der Ersten Kammer des Landtags des Großherzogtums Hessen.

Familie

Seine Eltern waren der Textilhändler Amschel Löb (August Ludwig) Eberstadt (1771–1839) und Esther Gernsheim (1775–1819). Die Familie Eberstadt ist seit dem 17. Jahrhundert in Worms nachgewiesen,[2] die Familie der Mutter, Gernsheim, war eine der ältesten jüdischen Wormser Familien.[3] Ferdinand Eberstadt besuchte die Sekundärschule (heute: Gauß-Gymnasium Worms) in Worms und trat dann in den väterlichen Textil- und Kurzwarengroßhandel ein. Seit dem 1. März 1828 war er Prokurist der Firma. Am 1. Februar 1839 übernahm er sie nach dem Tod des Vaters gemeinsam mit seinen Brüdern. Durch die Erbschaft gehörten er und zwei weitere Mitglieder der Familie zu den reichsten und am höchsten besteuerten Einwohnern in Worms.[4] Eberstadt heiratete am 10. Januar 1837 Sara Zelie Seligmann aus Kreuznach. Gemeinsam hatten sie zehn Kinder,[5] darunter Bertha Hirsch. In Worms wohnte die Familie außerhalb der historischen Judengasse in der Hauptstraße, der Kämmererstraße, wo Eberstadt zwei Häuser besaß,[Anm. 1] von denen mindestens eines schon sein Vater gekauft hatte.[6]

Öffentliche Aktivitäten

Im Vormärz war Ferdinand Eberstadt an mehreren Stellen in Worms engagiert, um die bestehenden Sonderrechte der Provinz Rheinhessen im Großherzogtums Hessen, zu dem Worms gehörte, zu verteidigen und die Liberalisierung des Großherzogtums voranzutreiben. Er setzte dabei auf Akkulturation und Integration der jüdischen Bevölkerung. Das galt auch für die Jüdische Gemeinde Worms selbst.

  • Eberstadt engagierte sich in einem informellen Wormser Komitee, das sich für den Erhalt der aus der französischen Zeit übernommenen und fortbestehenden modernen Errungenschaften in Rheinhessen einsetzte, die durch Vereinheitlichungsbestrebungen seitens der Regierung unter Karl du Thil bedroht waren. Das Komitee wandte sich in einer Petition an Großherzog Ludwig II. und den örtlichen Abgeordneten Wilhelm Valckenberg.[7]
  • Er setzte sich für die rechtliche Gleichstellung der Juden ein. Dazu gehörte insbesondere die Abschaffung der „Moralitätspatente“[Anm. 2] und der besonderen Eidesformel für Juden.[8]
  • In der jüdischen Gemeinde Worms war er mindestens von 1840 bis 1847 Mitglied des Vorstandes und betrieb die Reform des jüdischen Gottesdienstes mit. Pessach 1847 wurde in der Synagoge Worms der erste in deutscher Sprache gehaltene Gottesdienst gefeiert, wobei – ebenfalls erstmals – die räumliche Trennung zwischen Frauen und Männern aufgehoben war.[9]
  • 1847 wurde Eberstadt zum Schöffen am Kreisgericht Mainz gewählt.[10]
  • Ebenfalls seit mindestens 1847 war er Mitglied in der 1842 gegründeten Industrie- und Handelskammer Worms.[11]
  • Außerdem engagierte er sich im Not- und Hilfsverein.[12]

Revolution von 1848

Nach dem Ausbruch der Revolution von 1848 im Großherzogtum Hessen im März engagierte sich Ferdinand Eberstadt zunächst im Bürgerkomitee, das sich als Organ der Bürgerschaft in den obschwebenden Fragen verstand und als permanentes Kontrollgremium hinsichtlich der seitens der Regierung gewährten Zugeständnisse.[13] Am 1. März 1848 richteten dieses Komitee eine Petition an die Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen, des Parlaments des Großherzogtums.[14] Später überwachte es die Ausführung der Bewilligungen des Edikts des Großherzogs[Anm. 3] von Hessen vom 6. März 1848. Am 10. April 1848 trat der Wehrrat an die Spitze der Wormser Bürgerwehr und Eberstadt arbeitete als Mitglied an der Abfassung eines provisorischen Wehrgesetzes der Stadt Worms mit, das am 15. April 1848 in Kraft trat. Der Wehrrat wurde am 26. Juni durch die Bürgerwehrkommandantur ersetzt, deren Schriftführer er wurde.

Im Juni 1848 spaltete die revolutionäre Bewegung sich auch in Worms in Demokraten und Liberale. Ferdinand Eberstadt engagierte sich von da an im Demokratischen Verein, der am 21. Juni 1848 gegründet wurde und dessen Vorstand er zeitweilig angehörte.[15] Weitere Mitglieder waren sein Schwager Salomon Lohnstein (1809–1854), der Weingutsbesitzer Johann Philipp Bandel (1785–1866) und der Arzt Ferdinand von Loehr (1817–1876). In Folge der Revolution von 1848 wurde auch die Emanzipation der Juden erreicht. Das ermöglichte nun auch Juden, für Wahlämter zu kandidieren.[16]

Bürgermeister von Worms

Der Rücktritt des bisherigen Bürgermeisters Georg Friedrich Renz im August 1848[17] erforderte eine Neuwahl. Diese fand vom 3. bis 6. Januar 1849 statt.[18] Insgesamt traten sechs Kandidaten an, drei des Demokratischen Vereins und drei der „konstitutionellen Partei“.[19] Der Wahlkampf wurde erbittert geführt. Auf einer Flugschrift wurde folgendes Spottgedicht auf die drei Kandidaten des Demokratischen Vereins verbreitet:

Wollt ihr die Schand der Stadt
wählt nur den Bandel,
und nehmt den Eberstadt
zum Juden Handel,
wollt ihr den Bankerott
zum städtischen Lenker,
so macht die Stadt zum Spott
und wählt den Blenker.[20]

Die Polemik nutzte nichts, die drei Kandidaten des Demokratischen Vereins erhielten die meisten Stimmen: Der Bürgerwehrobrist Ludwig Blenker erhielt 834 Stimmen, Johann Philipp Bandel 795 Stimmen und Ferdinand Eberstadt 791 Stimmen. Nach dem damals geltenden Recht bestimmte aber die Regierung des Großherzogtums Hessen aus dem Kreis der drei Männer[Anm. 4], die die meisten Stimmen erhielten, den Bürgermeister. Die Regierung in Darmstadt entschied sich für Eberstadt, weil er unter den „Linksradikalen“ des Demokratischen Vereins noch als der Gemäßigtste galt.[21] Damit wurde erstmals ein Jude in Deutschland Bürgermeister einer Stadt. Dies wurde als sensationell empfunden und fand ein deutschlandweites Echo.[22] Am 22. März 1849 wurde er von Reinhard von Dalwigk, Provinzialkommissar von Rheinhessen und späterem Ministerpräsidenten des Großherzogtums, in sein Amt eingeführt.[23]

Als Bürgermeister war Ferdinand Eberstadt verpflichtet, sich politisch neutral zu verhalten. So reduzierte er etwa sein Engagement im Demokratischen Verein und versuchte zwischen den politischen Parteien zu vermitteln.[24] Die schwierige Finanzlage der Stadt ließ ihm wenig Handlungsspielraum. Schon bald wurde er staatlicherseits schikaniert. Zunächst wurde ihm am 22. März 1849 die Zuständigkeit für die örtliche Polizei genommen und einem Kommissar übertragen, dann wurde er im Rahmen des gegen ihn und andere durchgeführten Strafprozesses (s. u.) am 10. April 1849 vom Dienst suspendiert, was auch nach seinem Freispruch am 17. Juli 1849 unter Vorwänden zunächst nicht rückgängig gemacht wurde. Erst im April 1851 wurde die Suspendierung aufgehoben.[25]

Wichtige Projekte, die Ferdinand Eberstadt in seiner Zeit als Bürgermeister von Worms vorantrieb, waren der Eisenbahnanschluss der Stadt und eine feste Rheinquerung als Schiffsbrücke. Beide Projekte gingen aber erst nach seiner kurzen Amtszeit in Betrieb.[26]

Außerdem gehörte Ferdinand Eberstadt dem 12. und 13. Landtag der Landstände des Großherzogtums Hessen an.[27] Die Einzelheiten dazu werden in den Quellen unterschiedlich dargestellt.[28] Bei der Wahl zur 2. Kammer der Landstände am 30. November 1849 trat er gegen Heinrich von Gagern an und erhielt dabei zwar in der Stadt Worms die Mehrheit, unterlag Gagern aber, weil die Wähler im ländlichen Umland mehrheitlich für letzteren stimmten.[29] Weiter wurde er am 2. Januar 1850 bei einer Nachwahl im Wahlkreis Odernheim / Oppenheim in die Erste Kammer gewählt. Allerdings wurden die Landstände bereits am 21. Januar 1850 wieder aufgelöst.

Reaktion

Als der Schwung der Revolution von 1848 nachließ, gewannen im Großherzogtum Hessen zunehmend die Kräfte der Reaktion wieder mehr Einfluss und schließlich die Oberhand. Personell stehen dafür Großherzog Ludwig III. und ab 1852 Reinhard von Dalwigk, „Präsident des Gesamtministeriums“ (Ministerpräsident). Schon 1850 versuchte die Regierung, Eberstadt auf juristischem Weg kaltzustellen. Eberstadt wurde zusammen mit Johann Philipp Bandel (1785–1866) und Salomon Lohnstein (1809–1854) als „intellectueller Urheber“ einer erpresserischen Nötigung der Regierung vor den „Assisen“ (Schwurgericht) in Mainz angeklagt.[30] Die Angeklagten wurden am 17. Juli 1849 freigesprochen[31], doch lagen weitere Vorwürfe gegen Eberstadt vor:

  • Beeinträchtigung der Wahlfreiheit bei den Landtagswahlen von 1849,
  • Unregelmäßigkeiten bei der öffentlichen Bekanntgabe verschiedener Verfügungen des Ministeriums des Innern im Mai 1849 und
  • die Ausstellung eines vordatierten Heimat- und Moralitätszeugnisses an einen jungen Wormser, der wegen Hoch- und Landesverrates angeklagt war.

Nachdem alle Untersuchungen ergebnislos verlaufen waren, wurde er im April 1851 wieder in sein Amt als Bürgermeister von Worms eingesetzt.

Anfang 1852 wurde die Gemeindeordnung gravierend geändert, das Dreiklassenwahlrecht eingeführt und die Direktwahl des Bürgermeisters entfiel. Der Bürgermeister wurde nun von der Regierung aus dem Kreis der Gemeinderäte ernannt. Das bedeutete das Ende der Amtszeit von Ferdinand Eberstadt. Bei der Kommunalwahl im Mai 1852 wurde Eberstadt zwar erneut in den Wormser Gemeinderat gewählt, aber die Demokraten stellten nun nur noch eine kleine Anzahl von Mandatsträgern. Eberstadt sah so keine Möglichkeit für sich, auf den Gang der Dinge noch Einfluss zu nehmen, und ließ sich von seinem Mandat mit Wirkung vom 25. September 1852 entbinden.[32]

Umzug nach Mannheim

Am 28. November 1857 beantragte Eberstadt die Auswanderung für sich, seine Frau und seine zehn Kinder, was am 1. Dezember bewilligt wurde. Der Umzug nach Mannheim – Zentrum des badischen Liberalismus –, ins „Ausland“, erfolgte 1858.[33] Dort gründete er am 1. Mai 1858 die Firma Ferd. Eberstadt und Cie., die später sein Sohn August Eberstadt (ca. 1832–ca. 1907) führte. Als Handelsgut vertrieb sie „Manufactur- und Wollwaaren, Wollgarne en gros“. 1862 schied Eberstadt aus der Familienfirma A. L. Eberstadt in Worms aus. Nach dem Verkauf um 1897 bestand die Mannheimer Firma bis etwa 1933 als Firma Ferd. Eberstadt und Cie., Nachfahren fort und hatte Niederlassungen in Apolda und Chemnitz.

In Mannheim wurden Kunst und Musik ein wichtiger Teil des Familienlebens.[34] So ist überliefert, dass sich während der 1880er Jahre in der Musikalienhandlung Robert Sohler am Paradeplatz, Ecke Kunststraße, die Anhänger von Johannes Brahms um die Familien Eberstadt[35] und Felix Hecht[36] (verheiratet mit Helena Bamberger, einer Cousine von Sara Eberstadt), Emil Hirsch (verheiratet mit Bertha Hirsch, geborene Eberstadt) und Bernhard Kahn (verheiratet mit Emma Stephanie geborene Eberstadt) scharten.

Eberstadt widmete sich im Führungsgremium der Fortschrittspartei auch in Mannheim der Politik und bildete mit dem Anwalt Heinrich von Feder und dem Verlagsbuchhändler Siegmund Bensheimer ein Konsortium zum Ankauf der Druckerei Johann Schneider einschließlich der weit über die Grenzen Mannheims hinaus bekannten Neuen Badischen Landeszeitung. Dazu gründeten sie die Mannheimer Verlagsdruckerei Aktiengesellschaft, in der die Druckerei und die Zeitung aufgingen. Diese Gesellschaft bestand bis 1876, die Zeitung ging damals in den Besitz des Verlages Bensheimer über und erschien bis zum 28. Februar 1934.

Ferdinand und Sara Eberstadt sind auf dem Jüdischen Friedhof zu Mannheim bestattet (Linker Mauerweg Nr. 11).

Literatur

  • Paul Arnsberg: Die Jüdischen Gemeinden in Hessen. Anfang – Untergang – Neubeginn. Zwei Bände. Societätsverlag, Frankfurt 1971.
  • Gerold Bönnen: Eberstadt, Ferdinand Falk. Textil- und Kurzwaren-Großhändler bzw. Kaufmann, Politiker, Bürgermeister. In: Stephan Laux (Hrsg.): Lebenswege zur Demokratie in Rheinland-Pfalz, Band 1: Aufklärung und Frühliberalismus 1750–1850 (= Veröffentlichungen der Kommission des Landtages für die Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz, Band 34). Verlag regionalkultur, Uberstadt-Weiher u. a. 2025. ISBN 978-3-95505-566-0, S. 133–140.
  • Gerold Bönnen: Wormser Juden (1816 bis 1865). In: Der Wormsgau 32 (2016), S. 169–248. – Digitalisat, PDF.
  • Bernhard Franz: Die Friedhöfe in Mannheim. SVA, Mannheim 1992. ISBN 3-87804-213-2, S. 327–328 (Grab-Nr. 32: Ferdinand Eberstadt und Sara, geb. Seligmann.)
  • Dieter Hoffmann: Zur Emanzipation der rheinhessischen Juden (Ferdinand Eberstadt). In: Sachor, Beiträge zur Jüdischen Geschichte und Gedenkstättenarbeit in Rheinland-Pfalz. 5. Jahrgang, Ausgabe 1/95, Heft 9.
  • Manfred H. W. Köhler: Die hessische Landstadt in Vormärz und Revolution 1848/49 (1816–1852). In: Gerold Bönnen (Hrsg.): Geschichte der Stadt Worms. 2. Auflage. Theiss, Stuttgart 2015. ISBN 3-8062-3158-3, S. 401–440.
  • Hans Kühn: Politischer, wirtschaftlicher und sozialer Wandel in Worms 1798–1866 unter besonderer Berücksichtigung der Veränderungen in der Bestellung, den Funktionen und der Zusammensetzung der Gemeindevertretung. In: Der Wormsgau, Beiheft 26, Worms 1975.
  • Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Band 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Band 48, 7). Elwert, Marburg 1996, ISBN 3-7708-1071-6, S. 114.
  • Klaus-Dieter Rack, Bernd Vielsmeier: Hessische Abgeordnete 1820–1933. Biografische Nachweise für die Erste und Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen 1820–1918 und den Landtag des Volksstaats Hessen 1919–1933 (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Band 19 = Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission. NF Band 29). Hessische Historische Kommission, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-88443-052-1, Nr. 155.
  • Fritz Reuter: Politisches und gesellschaftliches Engagement von Wormser Juden im 19./20. Jahrhundert. Die Familien Eberstadt, Edinger, Rothschild und Guggenheim. In: Menora. Jahrbuch für deutsch-jüdische Geschichte 1999, S. 305–343.

Anmerkungen

  1. Heute die Hausnummern 11 und 13 (Bönnen: Eberstadt, S. 134).
  2. Ein „Moralitätspatent“ war eine behördliche Bescheinigung, die ausschließlich Juden benötigten, um Handel treiben zu dürfen. Darin bescheinigte die Bürgermeisterei, dass der Betreffende sich nicht des Wuchers schuldig gemacht und die Jüdische Gemeinde, dass er sich rechtschaffen geführt habe und seinen Verpflichtungen treu nachgekommen sei (Reuter, S. 308).
  3. Formal war das noch Großherzog Ludwig II., faktisch nahm dessen Funktion allerdings seit dem 5. März 1848 Erbgroßherzog Ludwig (III.) als „Mitregent“ wahr.
  4. Frauen waren damals weder stimmberechtigt noch wählbar.

Einzelnachweise

  1. Bönnen: Eberstadt, S. 133.
  2. Reuter, S. 307.
  3. Bönnen: Eberstadt, S. 134.
  4. Bönnen: Eberstadt, S. 133.
  5. Reuter, S. 310.
  6. Bönnen: Eberstadt, S. 134; Reuter, S. 307.
  7. Köhler, S. 415; Reuter, S. 309. Dazu zählte etwa, dass hier – im Gegensatz zum übrigen Großherzogtum – das moderne französische Handelsrecht galt (Code de commerce).
  8. Reuter, S. 305.
  9. Bönnen: Eberstadt, S. 134; Reuter, S. 308.
  10. Reuter, S. 308.
  11. Reuter, S. 308.
  12. Köhler, S. 415.
  13. Köhler, S. 417, 419.
  14. Bönnen: Eberstadt, S. 136.
  15. Köhler, S. 421f.
  16. Bönnen: Eberstadt, S. 135.
  17. Reuter, S. 306.
  18. Köhler, S. 426.
  19. Köhler, S. 426.
  20. Reuter, S. 307.
  21. Köhler, S. 427.
  22. Bönnen: Eberstadt, S. 135f.
  23. Köhler, S. 427.
  24. Köhler, S. 438.
  25. Köhler, S. 439.
  26. Bönnen: Eberstadt, S. 137.
  27. Ferdinand (Falck) Eberstadt. In: Hessische Parlamentsgeschichte; abgerufen am 17. Dezember 2025.
  28. Vgl. Reuter, S. 310; Köhler, S. 436.
  29. Reuter, S. 310.
  30. Julius Nathan und R. Rentwig: Anklage gegen Eberstadt, Bandel und Lohnstein aus Worms wegen Erpressung. Verhandelt vor den Assisen zu Mainz vom 8.–10. Juli 1850. Nach stenographischen Aufzeichnungen. Pricken, Mainz 1850.
  31. Köhler, S. 439.
  32. Köhler, S, 439.
  33. Bönnen: Eberstadt, S. 138.
  34. Bönnen: Eberstadt, S. 138.
  35. gw.geneanet.org
  36. Deutsche Biographie: Hecht Felix