Fahrbahnaufweitung

Der Begriff Fahrbahnaufweitung bezeichnet die Vergrößerung der Fahrbahnbreite einer Straße.

Notwendig ist die Verbreiterung des Straßenquerschnittes im Bereich eines Fahrbahnteilers, für die Anlage von Mittel- und Abbiegestreifen und in engen Kurven:

  • bei Linksabbiegestreifen wird der bestehende Streifen zumeist zur Hälfte nach rechts verschoben
  • wird ein Rechtsabbiegerfahrstreifen hinzugefügt, so wird diese direkt rechts neben dem bestehenden Fahrstreifen angeordnet
  • in engen Kurven erfolgt die Aufweitung in der Regel am Innenrand der Kurve[1].

Fahrbahnaufweitungen sind sowohl auf gerader Strecke als auch in Kurven zulässig.

Berechnung

Der Übergang vom Normal- zum Aufweitungsquerschnitt wird wie folgt berechnet (Zahlenwertgleichung, d. h. nicht einheitentreu):

mit

  • der Verziehungsstrecke in m
  • der Entwurfsgeschwindigkeit in km/h
  • der Gesamtverbreiterung in m.

Aus der Skizze lässt sich herleiten, dass der linke Teil der Kurve (beschriftet mit „1. Parabel“) gemäß folgender Funktionsgleichung verläuft (mit dem Koordinatenursprung im linken Randpunkt, x nach rechts und f(x) nach oben):

Der rechte Teil der Kurve (beschriftet mit „2. Parabel“) ist punktsymmetrisch zum linken Teil, mit dem Punkt () als Symmetriepunkt.

Literatur

  • Henning Natzschka: Straßenbau, Entwurf und Bautechnik. B. G. Teubner Verlag, Stuttgart 1996, ISBN 3-519-05256-3.
  • Reinhard Wendehorst, Otto W. Wetzell: Bautechnische Zahlentafeln. 31. Auflage. Teubner-Verlag, Stuttgart, ISBN 3-519-55002-4.

Einzelnachweise

  1. FGSV (Hrsg.): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt). Köln 2006, S. 77.