Ernst Rosenfeld
Ernst Heinrich Rosenfeld (* 14. August 1869 in Gumbinnen; † 12. Mai 1952 in Münster) war ein deutscher Jurist, preußischer Richter und Hochschullehrer.
Leben
Rosenfeld war der Sohn eines höheren Postbeamten. Er besuchte Gymnasien in Breslau, Hirschberg im Riesengebirge, Memel und Marburg. Von 1887 bis 1890 studierte er Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg, 1890 wurde er zum Dr. jur. promoviert. Von 1890 bis 1894 war er als Referendar in Kirchhain, Marburg und Halle (Saale) tätig. In Halle war er zugleich wissenschaftlicher Assistent an der Universität und verwaltete die Bibliothek des juristischen Seminars. Nach dem bestandenen zweiten Staatsexamen arbeitete er von 1895 bis 1896 als Gerichtsassessor in Halle; 1896 wurde er habilitiert. Die folgenden Jahre bis 1900 amtierte er als Richter am Amts- bzw. Landgericht Halle. 1900 wurde er beamteter außerordentlicher Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Albertus-Universität Königsberg.
Schon 1902 wechselte er aber an die Westfälische Wilhelms-Universität Münster, zunächst als persönlicher Ordinarius, ab 1909 als etatmäßiger Ordinarius für Strafrecht, Straf- und Zivilprozessrecht sowie Kirchenrecht. Daneben leitete er das von ihm gegründete Seminar für Jugendrecht. Im Studienjahr 1922/1923 war er Rektor der Universität, im Folgejahr Prorektor.[1]
Von 1917 bis 1918 gehörte er der reaktionären Deutschen Vaterlandspartei an und saß im Vorstand der Ortsgruppe Münster. 1926 trat er in die Deutsche Volkspartei ein, 1930 wechselte er in den Evangelischen Volksdienst. Von 1926 bis 1930 war er Stadtrat in Münster, von 1930 bis 1933 war er Magistratsmitglied als unbesoldeter Stadtrat. 1934 trat er dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen bzw. dem NS-Rechtswahrerbund bei.
Schriften (Auswahl)
- Die Bestrebungen zur Einführung der bedingten Verurteilung insbesondere in Österreich und Deutschland. Pätz’sche Buchdruckerei, Naumburg (Saale) 1890. (als Dissertation an der Philipps-Universität Marburg 1890)
- Welche Strafmittel können an die Stelle der kurzzeitigen Freiheitsstrafe gesetzt werden? Von der Marburger Juristischen Fakultät gekrönte Preisschrift. (= Abhandlungen des Kriminalistischen Seminars, Band 2,2.) Guttentag, Berlin 1890.
- Die Tötungen. Grundzüge einer rechtsvergleichenden Darstellung. (= Die Strafgesetzgebung der Gegenwart in rechtsvergleichender Darstellung, Band 4,1.) Liebmann, Berlin 1891.
- Die Nebenklage des Reichsstrafprozesses. Ein Beitrag zur Lehre von den Rechten des Verletzten im Strafverfahren. Guttentag, Berlin 1900.
- Der Reichs-Strafprozeß. (= Lehrbücher des deutschen Reichsrechtes, Band 2.) Guttentag, Berlin 1901.
- Zwei Hundert Jahre Fürsorge der Preußischen Staatsregierung für die entlassenen Gefangenen. Guttentag, Berlin 1905.
- Der Krieg und das Privateigentum. Vortrag, gehalten am 20. Januar 1915. (= Kriegsvorträge der Universität Münster, Band 13.) Borgmeyer, Münster 1915.
- Deutsches Strafprozeßrecht.
- Band 1: Gegenstand und Personen des Strafprozesses. (= Sammlung Göschen, Band 938.) de Gruyter, Berlin 1926.
- Band 2: Der Strafprozess als Handlungskomplex. (= Sammlung Göschen, Band 939.) de Gruyter, Berlin 1926.
- Die Verhütung unwerten Lebens und die Rechtsordnung. In: Bremer Beiträge zur Naturwissenschaft, Jahrgang 1933.
Literatur
- Bernd Haunfelder: Die Rektoren, Kuratoren und Kanzler der Universität Münster 1826–2016. Ein biographisches Handbuch. (= Veröffentlichungen des Universitätsarchivs Münster. 14). Aschendorff, Münster 2020, ISBN 978-3-402-15897-5, S. 184–188.
Einzelnachweise
- ↑ Rektorenliste Abgerufen am 16. November 2020.