Erich Klein (Politiker)

Erich Klein (* 25. September 1900 in Hagen; † 11. April 1962 ebenda) war ein deutscher Parteifunktionär (NSDAP).

Leben

Erich Klein wurde als Sohn des Schornsteinfegermeisters Jakob Klein geboren und machte nach seiner Schulausbildung bei seinem Vater eine Lehre als Schornsteinfeger. Von 1917 bis 1918 leistete er Kriegsdienst bei der Kriegsmarine. Nach dem Krieg machte er die Gesellenprüfung als Schornsteinfeger, arbeitete im väterlichen Betrieb und war von 1919 bis 1934 Geschäftsführer. 1924 legte er die Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk ab. Er trat zum 1. November 1931 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 728.183),[1] wo er vom 18. Juli 1937 bis zum 14. April 1945 Ortsgruppenleiter war. Vom 1. Mai 1934 bis Kriegsende war Klein Mitglied der SA (ab 1940 SA-Sturmführer). Von 1935 bis 1941 hatte er einen Sitz im Stadtrat von Hagen. Mit Kriegsbeginn 1939 wurde er zur Wehrmacht einberufen und war dort bis zu seiner Entlassung am 28. Mai 1940 wegen einer Verletzung und anschließender Lazarettbehandlung (40 % kriegsbeschädigt) eingesetzt.

Kurz vor Kriegsende übernahm er am 26. März 1945 die NSDAP-Kreisleitung in Hagen und blieb bis zum 14. April 1945 im Amt.

Am 30. April 1945 wurde er interniert und kam in verschiedene Lager: Kriegsgefangenenlager Büderich, Kriegsgefangenenlager Rheinberg, Internierungslager Recklinghausen-Hillerheide, Camp Roosevelt in Hemer und Internierungslager Eselheide in der Senne. Am 11. Mai 1948 wurde er durch die Spruchkammer Bielefeld zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt, wobei zwei Jahre durch die Internierung als verbüßt galten. Anschließend musste er vom 11. Mai 1948 bis zum 14. Dezember 1948 eine Revisionshaft in Esterwegen absitzen. Seine Revision gegen das Urteil hatte Erfolg: die Spruchkammer Bielefeld verhängte am 19. November 1948 dieselbe Freiheitsstrafe, mit Anrechnung von drei Jahren Internierungshaft. Am 16. Dezember 1948 wurde er wegen seines Gesundheitszustandes auf freien Fuß gesetzt, sein Gnadengesuch vom 5. April 1949 auf Erlass bzw. Aussetzung der einjährigen Reststrafe vom Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Am 15. November 1949 wurde er zum Strafantritt geladen. Aus gesundheitlichen Gründen wurde die Ladung widerrufen. Am 7. März 1950 stellte Klein ein erneutes Gnadengesuch mit dem Ergebnis, dass die Reststrafe auf dreijährige Bewährung ausgesetzt wurde. Begründung: Haftunfähigkeit und Reintegration in seinem Beruf.

Im Entnazifizierungsverfahren wurde Klein am 15. März 1949 vom Hauptausschuss Hagen in die Kategorie III (Minderbelastet) eingestuft. Dabei wurde ein Verbot einer Stellung im öffentlichen oder halböffentlichen Dienst oder einer führenden Stellung im Personalwesen in der Privatwirtschaft ausgesprochen. Die Ausübung seines Schornsteinfegergewerbes mit einer geringen Zahl von Angestellten wurde ihm gestattet.

In den ersten Nachkriegsjahren war er als Vertreter tätig und von März 1950 an als Bezirksschornsteinfegermeister.

Mitgliedschaften

Literatur

  • Wolfgang Stellbrink: Die Kreisleiter der NSDAP in Westfalen und Lippe. Veröffentlichung der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen: Reihe C, Quellen und Forschung; Band 48, Münster 2003, ISBN 3-932892-14-3, S. 241f. (Digitalisat)

Einzelnachweise

  1. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/20590507