Erbschaftsteuer in den Vereinigten Staaten

Die Vereinigten Staaten erheben auf Bundesebene die federal estate tax. Da die Steuer den ungeteilten Nachlass besteuert und nicht den Erwerb, wird die Steuer in der deutschsprachigen Literatur als Nachlasssteuer bezeichnet.[1] Die Nachlasssteuer ist im Internal Revenue Code geregelt. Einige US-Bundesstaaten erheben ebenfalls Steuern beim Erwerb von Todes wegen. Ein Überblick hierzu wird weiter unten gegeben.

Für 2025 beträgt der Freibetrag (lifetime federal estate and gift tax exemption) $13,99Millionen pro Person. 2026 wird er auf $15 Millionen steigen.[2]

Persönliche Steuerpflicht

Der weltweite Nachlass des Erblassers ist in den USA steuerpflichtig, wenn der Erblasser

  • US-Staatsbürger („citizen“) oder
  • Ausländer („alien“) mit Wohnsitz in den USA („residence“) war.

Andernfalls wird nur das US-Vermögen besteuert; hierzu gehört das physisch in den USA vorhandene Vermögen (z. B. Grundstücke); außerdem wird für bestimmtes Vermögen immer angenommen, dass es US-Vermögen ist, z. B.

  • Anteile an einer US-Kapitalgesellschaft,
  • in den letzten drei Jahren vor dem Tod erfolgte widerrufliche Vermögensübertragungen, wenn sich der Gegenstand entweder beim Tod oder bei der Übertragung in den USA befunden hat und
  • Forderungen gegen einen amerikanischen Schuldner (z. B. aus einem Rentensparplan).[1]

Freibetrag

Der allgemeine Freibetrag heißt Unified Credit. Der Freibetrag ist an die Inflationsrate gekoppelt, daher wird erwartet, dass er auch zukünftig steigen wird.

  • Für Sterbefälle im Jahr 2011 betrug der Unified Credit $ 5.000.000.
  • Für Sterbefälle im Jahr 2012 betrug der Unified Credit $ 5.120.000.
  • Für Sterbefälle im Jahr 2013 betrug der Unified Credit $ 5.250.000.[3] und
  • Für Sterbefälle im Jahr 2014 betrug der Unified Credit $ 5.340.000.

Bei beschränkter Steuerpflicht beträgt der Freibetrag nur $ 60.000.[4]

Der Freibetrag betrifft nicht nur den Nachlass, sondern auch alle Schenkungen.

Steuerbefreiung für den Ehegatten

Die Zuwendungen an den Ehegatten sind steuerbefreit, wenn dieser US-Staatsbürger ist.

Ist der überlebende Ehegatte kein US-Staatsbürger, wird der Freibetrag nur gewährt, wenn ein Qualified Domestic Trust, kurz QDOT gegründet wird und die Werte an diesen übertragen werden. Der Ehegatte kann so nicht frei über das Vermögen verfügen und es nicht unversteuert aus den USA schaffen. Mindestens ein "trustee" der Treuhandgesellschaft muss ein U.S. Staatsbürger, oder ein ansässiges Unternehmen sein. Diese sind für die Abführung von Steuern verantwortlich.[5][6]

Der QDOT ist nicht von der federal estate tax befreit. Die geltende Steuerpflicht muss beglichen werden wenn der überlebende Ehegatte seinerseits stirbt. Die Besteuerung wird gewissermaßen verschoben.[7] Auch anderen Steuerpflichten muss der QDOT nachkommen.[8]

Der überlebende Ehegatte, in diesem Fall der "beneficiary" kann sich möglicherweise Vermögen aus dem QDOT auszahlen und auch als Kunde des eigenen QDOT auftreten.

Bei Bezügen zu Deutschland kann die Errichtung eines QDOT Trusts allerdings ungewollte steuerliche Folgen haben.[1]

Das Deutsch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungssteuern, kurz DBA-USA-Erb oder DBA USA ErbSt., regelt klar und einheitlich die sich aus Nachlässen von Erblassern und Schenkungen von Schenkern mit einem Wohnsitz in den USA, oder Deutschland, oder Wohnsitzen in beiden Staaten, ergebende Steuerpflicht.

Steuersatz

Für Sterbefälle im Jahr 2013 ist der Freibetrag folgender Tabelle[9] zu entnehmen:

Ab einem Betrag von bis ist der Grundbetrag Steuersatz darüber
$0 $10.000 $0 18 % des Betrags
$10.000 $20.000 $1.800 20 %
$20.000 $40.000 $3.800 22 %
$40.000 $60.000 $8.200 24 %
$60.000 $80.000 $13.000 26 %
$80.000 $100.000 $18.200 28 %
$100.000 $150.000 $23.800 30 %
$150.000 $250.000 $38.800 32 %
$250.000 $500.000 $70.800 34 %
$500.000 $750.000 $155.800 37 %
$750.000 $1.000.000 $248.300 39 %
$1.000.000 darüber $345.800 40 %

Abgabe der Steuererklärung

Der vom Nachlassgericht bestellte Nachlassabwickler („Personal Representative“) muss die Steuer mittels des Formulars Form 706 bzw. Form 706-NA (Non-Resident-Alien) in neun Monaten nach dem Tod gegenüber dem Internal Revenue Service (IRS) erklären.[9]

Recht der einzelnen Bundesstaaten

Achtung: Veraltet.

In folgenden Bundesstaaten werden gegenwärtig Nachlass- oder Erbschaftssteuern erhoben:[10]

Bundesstaat Art der Steuer Freibetrag (in US-Dollar) Steuerrate Nachweis, Anmerkung
Connecticut estate 2.000.000 bis zu 120, %
Delaware estate 5.340.000 bis zu 160, %
Illinois estate 4.000.000 bis zu 160, %
Iowa estate 0 bis zu 150, %
Kentucky inheritance 500 bis zu 160, %
Maine estate 2.000.000 bis zu 120, %
Massachusetts estate 1.000.000 bis zu 160, %
Maryland estate 1.000.000 bis zu 160, %
Maryland inheritance 150 bis zu 100, %
Minnesota estate 1.200.000 bis zu 160, %
Nebraska inheritance 10.000 bis zu 180, %
New Jersey estate 675.000 bis zu 160, %
New Jersey inheritance 0 bis zu 160, %
New York estate 2.062.500 bis zu 160, % Minimum: 5,085 %[11][12]
Oregon estate 1.000.000 bis zu 160, %
Pennsylvania inheritance 0 bis zu 150, %
Rhode Island estate 921.655 bis zu 160, %
Tennessee estate 2013: 1.250.000
2014: 2.000.000
2015: 5.000.000
bis zu 09,5 % Die Inheritance-Tax wurde 2016 abgeschafft.
Vermont estate 2.750.000 bis zu 160, %
Washington estate 2.000.000 bis zu 190, %
Washington D.C. estate 1.000.000 bis zu 160, %

Die Steuer kann bis zu gewissen Höchstbeträgen auf die Federal Estate Tax angerechnet werden.

Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Doppelbesteuerungsabkommen

Zwischen Deutschland und den USA besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungssteuern vom 21. Dezember 2001.[13] Das Doppelbesteuerungsabkommen sieht Sonderregeln für die Besteuerung deutsch-amerikanischer Nachlässe vor.

In Art. 4 des DBA wird geregelt, wo eine Person ihren steuerlichen Wohnsitz hat. Hatte die Person in beiden Vertragsstaaten oder in keinem der Vertragsstaaten eine ständige Wohnstätte, so gilt ihr Wohnsitz als in dem Vertragsstaat gelegen, zu dem er die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hatte, sogenannter „Mittelpunkt der Lebensinteressen“. Dieser liegt in dem Vertragsstaat, zu dem die deutlich engeren persönlichen und außerdem noch ins Gewicht fallenden wirtschaftlichen Beziehungen bestanden. Beim Zuzug ins andere Land gibt es für zehn Jahre eine Sonderregelung. Der US-Freibetrag wird anteilig gewährt. Ansonsten wird die Doppelbesteuerung durch Anrechnung vermieden.[14]

Einzelnachweise

  1. a b c Zitiert nach Jan-Hendrik Frank: Nachlasssteuer und Erbschaftsteuer in den USA.
  2. estate tax. In: Legal Information Institute. Cornell University, 8. Januar 2025 .
  3. www.irs.gov Annual Inflation Adjustments for 2013 englisch; abgerufen am 27. Februar 2014
  4. IRS: Some Nonresidents with U.S. Assets Must File Estate Tax Returns
  5. Instructions for Form 706-QDT (08/2025). IRS, 1. August 2025 .
  6. Qualified Domestic Trusts: Your Jumpstart to Protecting Your Noncitizen Spouse. Hellmuth and Johnson, 11. Juni 2025 (englisch).
  7. Julia Kagan: Qualified Domestic Trust (QDOT): Definition and How It Works. In: Investopedia. 10. April 2025, abgerufen am 1. Dezember 2025 (englisch).
  8. Phil Hodgen: How to do an Asset Freeze with a Qualified Domestic Trust. In: Hodgenlaw PC - International Tax.
  9. a b www.irs.gov Instructions for Form 706 PDF, 632 kB, Seite 3 bzw. 5, englisch; abgerufen am 27. Februar 2014
  10. http://www.mcguirewoods.com/news-resources/publications/taxation/state_death_tax_chart.pdf
  11. Estate Tax The New York State Department of Taxation and Finance
  12. wills.about.com: Overview of New York Estate Tax Laws Prior to April 1, 2014 (Memento vom 12. April 2014 im Internet Archive) (englisch)
  13. bundesfinanzministerium.de: Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern (Memento vom 2. Januar 2014 im Internet Archive; PDF; 74 KB)
  14. Zitiert nach Jan-Hendrik Frank: Die Besteuerung deutsch-amerikanischer Erbfälle nach dem deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen