Emil Rott

Emil Rott (* 25. Juni 1852 in Bern; † 4. Juni 1905 in Lausanne) war ein Schweizer Jurist, Hochschullehrer und Richter. Er amtierte von 1893 bis zu seinem Tod als Richter am schweizerischen Bundesgericht, dem er in den Jahren 1899 und 1900 als Präsident vorstand.

Herkunft und Ausbildung

Emil Rott entstammte einer Berner Familie und besass das Bürgerrecht von Erlach.[1] Er wurde als Sohn des Notars und Rechtsagenten Daniel Abraham Rott und der Albertine, geborene Gribi, in Bern geboren.[1] Sein familiäres Umfeld war bildungsnah und fortschrittlich geprägt; seine Schwester war Emma Rott, die als erste Frau das Sekundarlehramt im Kanton Bern ausübte und als Pionierin der Frauenbildung gilt.[2] Emil Rott blieb zeit seines Lebens ledig.[1]

Er absolvierte von 1870 bis 1876 ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bern, das er 1876 mit dem Erwerb des Fürsprecherpatents (Anwaltspatent) abschloss.[1] In Anerkennung seiner juristischen Verdienste verlieh ihm die Universität Bern im Jahr 1884 die Würde eines Ehrendoktors (Dr. h. c.).[1]

Frühe Laufbahn in Verwaltung und Lehre

Rotts beruflicher Werdegang war zunächst durch eine für das 19. Jahrhundert charakteristische Verschränkung von administrativen und akademischen Tätigkeiten gekennzeichnet. Unmittelbar nach dem Studium trat er 1876 in den Dienst des Kantons Bern und wirkte bis 1878 als Sekretär der Direktion des Gemeindewesens; zeitgenössische Quellen nennen auch eine Tätigkeit als Sekretär der kantonalen Eisenbahndirektion.[1][3]

Parallel zu seiner Verwaltungsarbeit verfolgte er eine akademische Karriere. Bereits 1876 habilitierte er sich und lehrte als Privatdozent an der Universität Bern.[1] Im Jahr 1878 wurde er zum ausserordentlichen Professor für Zivilrecht berufen, eine Position, die er bis 1880 innehatte.[1] Diese Ämterkumulation von Verwaltungstätigkeit und universitärer Lehre war in der damaligen Zeit, in der die akademischen Strukturen noch weniger ausdifferenziert waren, durchaus üblich und diente oft als Sprungbrett für höhere Staatsämter.

Karriere am Bundesgericht

Im Jahr 1880 wechselte Rott nach Lausanne an das schweizerische Bundesgericht. Anders als viele seiner Zeitgenossen, die oft direkt aus der Politik (etwa als National- oder Ständeräte) in das Richteramt gewählt wurden, durchlief Rott eine interne juristische Laufbahn am Gericht. Er diente zunächst 13 Jahre lang, von 1880 bis 1893, als Bundesgerichtsschreiber.[1] In dieser Funktion zeichnete er sich durch eine aussergewöhnliche Arbeitskraft aus; so besorgte er über einen Zeitraum von fünf Jahren im Alleingang die Herausgabe der Amtlichen Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichts (BGE).[3]

Aufgrund seiner ausgewiesenen fachlichen Qualifikation wählte ihn die Bundesversammlung 1893 zum Bundesrichter.[1] Politisch wurde er dem radikalen Flügel (Radikale) zugeordnet.[3] Er gehörte der I. Abteilung (zivilrechtliche Abteilung) an.[3] Innerhalb des Richterkollegiums stieg er rasch auf: In den Amtsjahren 1897 und 1898 fungierte er als Vizepräsident, bevor er für die Jahre 1899 und 1900 das Amt des Bundesgerichtspräsidenten übernahm.[1]

Gegen Ende seines Lebens erfuhr Rott auch internationale Anerkennung. Ab 1900 war er Mitglied des Ständigen Schiedshofs in Den Haag.[1] Emil Rott verstarb 1905 im Alter von nur 52 Jahren in Lausanne.

Literatur

  • Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins, Band 41, 1905, S. 345–365.
  • Eduard Schneider: 150 und 125 Jahre Bundesgericht. Stämpfli Verlag, Bern 1998, S. 136.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h i j k l Stephanie Summermatter: Emil Rott. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 4. November 2024, abgerufen am 2. Januar 2026.
  2. Vgl. Emma Rott.
  3. a b c d Liste der ehemaligen Bundesrichter: Emil Rott. Schweizerisches Bundesgericht, abgerufen am 2. Januar 2026.