Emanuela Navarretta

Emanuela Navarretta (* 3. Januar 1966 in Campobasso) ist eine italienische Rechtswissenschaftlerin und Richterin. Seit 2020 ist sie Richterin am Verfassungsgerichtshof von Italien.

Leben und Wirken

Navarretta studierte ab 1984 Rechtswissenschaften an der Universität Pisa und der Scuola Superiore Sant’Anna. Ihr Studium schloss sie 1990 ab und wurde 1992 mit der Schrift La causa e le prestazioni isolate zur Dr. iur. promoviert. Anschließend verblieb sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Privatrecht an der Scuola Superiore Sant’Anna und wurde dort 1999 zur außerordentlichen Professorin für Privatrecht ernannt. 2001 wechselte sie auf einen ordentlichen Lehrstuhl für italienisches und europäisches Privatrecht an die Universität Pisa, den sie bis 2020 innehatte. Von 2016 bis 2020 war sie Dekanin der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Pisa. Als Professorin leitete sie verschiedene Forschungsprojekte, unter anderem zur Harmonisierung des europäischen Vertragsrechts und zu den europäischen Grundrechten und -freiheiten im horizontalen Verhältnis, also zwischen privaten Marktteilnehmern. Ihre Forschungsschwerpunkte lagen dementsprechend vor allem im italienischen und europäischen Privatrecht, insbesondere dem Vertrags- und Haftungsrecht, und den Bezügen zum Verfassungsrecht.

Am 9. September 2020 wurde Navarretta zur Richterin am Verfassungsgerichtshof von Italien ernannt.[1] 2021 wurde sie zum Ritter des Großkreuzes des Verdienstordens der Italienischen Republik ernannt.[2]

Schriften (Auswahl)

  • Diritti inviolabili e risarcimento del danno, Giappichelli, Turin, 1996 (italienisch)
  • La causa e le prestazioni isolate, Giuffré, Mailand, 2000 (italienisch)

Einzelnachweise

  1. Emanuela Navarretta nuovo giudice della Corte Costituzionale, abgerufen am 29. Dezember 2025 (italienisch)
  2. Prof.ssa Emanuela, abgerufen am 29. Dezember 2025 (italienisch).