Egbert Mannlicher

Egbert Mannlicher (* 21. Februar 1882 in Wien; † 5. Oktober 1973 in Oberalm; vollständiger Name Egbert Friedrich Hermann Clara Mannlicher) war ein österreichischer Verfassungs- und Verwaltungsjurist. Er ist Neffe von Ferdinand Mannlicher.

Leben und Werk

Egbert Mannlicher entstammte einer österreichischen Beamtenfamilie, deren Stammreihe ununterbrochen bis zum Jahr 1525 zurückzuverfolgen ist. Über viele Generationen lebte sie in Brüx/Böhmen, stellte dort über fünf Generationen den Bürgermeister sowie Postmeister, Zolleinnehmer, Militärverpflegsverwalter und Ratsherren der Stadt.[1] Ein Zusammenhang mit der Augsburger Handelsfamilie Mannlich ist zwar überliefert, aber nicht nachweisbar.

Geboren und aufgewachsen in Wien studierte Mannlicher ab 1900 an der Universität Wien und promovierte 1905 zum Dr. jur. Nach verwaltungsrechtlichen Tätigkeiten an verschiedenen k.k. Institutionen war er nach Kriegsende 1918 in der Staatskanzlei tätig. Als Sektionsrat der neu gegründeten Abteilung für Verwaltungsorganisation und Verwaltungsreform arbeitete er maßgeblich die Verwaltungsverfahrensgesetze (1925)[2] aus, welche er bis zu seinem Tode auch kommentierte.[3] Zudem war er – in Zusammenarbeit unter anderem mit Hans Kelsen und Emmerich Coreth – wesentlich an der Ausarbeitung der Bundesverfassung 1920 und an deren Novellierungen 1925 und 1929 beteiligt.[4]

1930 wurde Mannlicher als Senatspräsident an den Verwaltungsgerichtshof berufen. 1934 wurde er vorzeitig in den Ruhestand versetzt. In der Folgezeit war er in einer Kodifikationskommission im Bundeskanzleramt tätig.[5]

Mannlicher war Mitglied im Deutschen Klub, gehörte 1932–1935 dem Vereinsvorstand an und wurde mit dem „Anschluss“ Österreichs an den NS-Staat erster Obmannstellvertreter. Am 18. März 1938 wurde er vom Reichsminister des Innern Wilhelm Frick zum Verbindungsmann der Österreichischen Landesregierung der Abteilung I Gruppe Ö (Österreich) ernannt.[6] 1938 übernahm er die Leitung der Verwaltungsakademie Wien, ab 1939 auch der Verwaltungsakademien Linz und Salzburg. Ab 1939 war er wieder am Verwaltungsgerichtshof – zwischenzeitlich umbenannt in Reichsverwaltungsgericht (Außensenate Wien) – als Senatspräsident tätig; dabei übte er kommissarisch das Amt des Präsidenten der Außensenate Wien aus.[5] 1941 ernannte ihn Adolf Hitler zum Senatspräsidenten beim Reichsverwaltungsgericht.[6] 1945 wurde er seines Amtes enthoben.

Nach seiner Internierung im Internierungslager Glasenbach von 1946 bis 1947 und der Einstellung der Voruntersuchung 1948 war Mannlicher von 1949 bis 1971 als Rechtsanwalt in Salzburg tätig. Im Neuen Klub, der Nachfolgeorganisation des Deutschen Klubs, wurde er Ehrenmitglied.[6]

Seine Tochter Edith Mannlicher (1908–2008) war die erste weibliche Vizedirektorin an den österreichischen wissenschaftlichen Bibliotheken.[7]

Ehrungen (Auswahl)

Schriften (Auswahl)

  • Egbert Mannlicher, Emmerich Coreth (Hrsg.): Die Gesetze zur Vereinfachung der Verwaltung. Verwaltungsverfahrensgesetze und Verwaltungsentlastungsgesetz. Wien, 1925.
  • Egbert Mannlicher: Die österreichische Verwaltungsreform des Jahres 1925. Wien, 1926.
  • Egbert Mannlicher, Emmerich Coreth: Das Verwaltungsverfahren. 2. Aufl. Wien, 1927; 3. Aufl. Wien, 1934; 4. Aufl. Wien 1936 und 1941.
  • Egbert Mannlicher: Wegweiser durch die Verwaltung unter besonderer Berücksichtigung der Verwaltung im Reichsgau Wien sowie in den Reichsgauen Kärnten, Niederdonau, Oberdonau, Salzburg, Steiermark und Tirol mit Vorarlberg. Berlin / Leipzig / Wien 1942.
  • Egbert Mannlicher: Das Verwaltungsverfahren. 5. Aufl. Wien 1951; 6. Aufl. Wien 1953; 7. Aufl. Wien 1964.

Einzelnachweise

  1. Egbert Mannlicher, Stamm-Tafel der Familie Mannlicher aus Brüx in Böhmen, I. Teil 1525 bis 1750.
  2. Thomas Olechowski: @1@2Vorlage:Toter Link/homepage.univie.ac.at (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven) - Zwischen Kassation und Reformation, S. 584.
  3. @1@2Vorlage:Toter Link/www.claudiashome.at (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Oktober 2025. Suche in Webarchiven).
  4. Thomas Olechowski: Zwischen Kassation und Reformation. Zur Geschichte der verwaltungsgerichtlichen Entscheidungsbefugnis. In: Österreichische Juristen-Zeitung 1999, Heft 16, S. 581, 585; Parlamentskorrespondenz Nr. 673: Ein Philosoph auf der Suche nach den Fundamenten des Rechts. Hans Kelsen, der Jurist des Jahrhunderts. In: parlament.gv.at. 7. Oktober 2002, abgerufen am 27. Oktober 2025.
  5. a b Thomas Olechowski: Der österreichische Verwaltungsgerichtshof. Hrsg.: Verwaltungsgerichtshof. Verlag Österreich, Wien 2001, ISBN 3-7046-1689-3, S. 60–62 (Kapitel Egbert Mannlicher und Emmerich Coreth).
  6. a b c Klaus Taschwer, Linda Erker, Andreas Huber: Der Deutsche Klub. Austro-Nazis in der Hofburg. Czernin, Wien 2020, ISBN 978-3-7076-0651-5, S. 161–163, 217f., 236.
  7. Edith Stumpf-Fischer: Mannlicher Edith. Bibliothekarin (Memento vom 2. März 2004 im Internet Archive).