E-Health-Verzeichnisdienst
Der E-Health-Verzeichnisdienst (eHVD) ist ein Verzeichnisdienst über Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) samt deren Rollen in Österreich, der von dem für den Bereich „Gesundheit“ zuständigen Bundesministerium betrieben wird. 2026 ist dies das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Der eHVD ist kein Ersatz für bestehende Datenbestände, sondern soll sicherstellen, dass die Person eines Anbieters von Gesundheitsdienstleistungen und die Rolle, die er konkret ausübt, in elektronischer Form ohne Rücksicht auf sonst mögliche Unterschiede und Fehlerquellen immer eindeutig bleibt (es sind mehrere Rollen bei Personen mit mehreren Berufsberechtigungen möglich, es gibt Fehlerquellen durch abweichende Namensschreibweisen, zusätzliche Vornamen, Abkürzungen in Firmennamen bei Rechtsträgern etc.).
Primäres Ziel des eHVD ist es, den einzelnen GDA Identität und Rolle für die elektronische Kommunikation mit Gesundheitsdaten zu bestätigen und dadurch die Datensicherheit anzuheben. Ferner wird durch den eHVD die Voraussetzung für einen der Rolle entsprechenden Datenzugriff im Rahmen eines künftigen Gesundheitsportals geschaffen.
Das eHVD umfasst nur österreichische GDA, einer niederländischen Apotheke wurde die Eintragung durch den Verwaltungsgerichtshof verwehrt.[1] Im Zuge der europäischen und internationalen Zusammenarbeit soll der eHVD aber auch als Ausgangsbasis für den gesicherten, staatenübergreifenden Datenaustausch dienen. Eine Erweiterung der Rollen ist im Gesetz bereits vorgesehen.[2]
Die Registrierung im eHVD muss E-Government-konform elektronisch erfolgen (über das System der ID Austria, bis 2023: Bürgerkartenumgebung). Grundlage des eHVD ist § 9 des österreichischen Gesundheitstelematikgesetzes (GTelG). Der eHVD ist eine E-Government-Anwendung; es sind daher neben dem Datenschutzrecht auch die E-Government-Regelungen (E-Government-Gesetz, Ergänzungsregisterverordnung, Stammzahlenregisterverordnung sowie die E-Government-Bereichsabgrenzungsverordnung) zu berücksichtigen.
Entsprechend der Empfehlung im E-Health-Strategiebericht der E-Health-Initiative (eHI) vom Dezember 2005[3] wird der eHVD durch das Bundesministerium für Gesundheit als österreichweiter und institutionenübergreifender Trustholder betrieben.
Weblinks
- e-Health Verzeichnisdienst (Abgerufen am 11. Jänner 2026).
- Gesundheitstelematikgesetz (Abgerufen am 11. Jänner 2026).
- Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen (Abgerufen am 11. Jänner 2026).
- Gesundheitstelematikverordnung (GTelV) samt Anlagen mit den Rollenbezeichnungen (Abgerufen am 11. Jänner 2026).
Einzelnachweise
- ↑ Erkenntnis des VwGH Ro 2025/11/0002 vom 11. November 2025. (Abgerufen am 11. Jänner 2026).
- ↑ Rechtssatz Nr. 3 zum Erkenntnis des VwGH Ro 2025/11/0002 vom 11. November 2025. (Abgerufen am 11. Jänner 2026).
- ↑ Bericht der Österreichischen e-Health Initiative, S. 15: Das damalige eVGA (elektronisches Verzeichnis der Gesundheitsdiensteanbieter Österreich, „zentraler Index GDA“) sollte als technischer Verzeichnisdienst aller Gesundheitsdiensteanbieter weiterentwickelt werden. (Abgerufen am 11. Jänner 2026).