Drei-Staaten-Theorie

Die Drei-Staaten-Theorie ist ein durch Nikita Chruschtschow im Zuge des Berlin-Ultimatums im November 1958 geprägter Begriff. Er umschreibt die Aufteilung Deutschlands in Westdeutschland (Bundesrepublik) und die DDR bzw. Ostdeutschland sowie die „entmilitarisierte Freie Stadt Berlin“.

Berlin als dritter Staat war zwar auch im Globke-Plan vorgesehen, aber noch nicht als endgültiger Status; Voraussetzung wären demnach freie Wahlen in Gesamtdeutschland gewesen und infolgedessen die freie Entscheidung Deutschlands über ein gemeinsames militärisches Bündnis. Dies wäre mit den Zielen Chruschtschows nicht in Übereinstimmung zu bringen gewesen. Die Drei-Staaten-Theorie fand in der westlichen Welt von Anfang an keine Anerkennung. Vorausgegangen war die ebenfalls von Chruschtschow vertretene Zwei-Staaten-Theorie, die dem Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland entgegentrat und die Anerkennung der Deutschen Demokratischen Republik als unabhängigen Staat zum Ziel hatte. Die beiden Theorien verfolgten also unterschiedliche Ziele.

Später wurde mit diesem Begriff auch die offizielle Beurteilung der Berlin-Frage aus Sicht der DDR bezeichnet.