Dietrich In der Halden (Politiker, 1512)

Dietrich In der Halden auch Dietrich In der Halten (* 1512; † 1583 oder 1584) war ein Schwyzer Offizier in fremden Diensten und Politiker.

Leben

Familie

Dietrich In der Halden entstammte einem Schwyzer Landleutegeschlecht, das im Altviertel ansässig war und erstmals 1404 erwähnt wurde.[1] Im 15. Jahrhundert stieg die Familie In der Halden zu einer der führenden Familien in Schwyz auf, so waren seine Vorfahren Dietrich In der Halden († nach 1485)[2] und Dietrich In der Halden († 1497)[3] jeweils Landammann. Sein Vater, Konrad In der Halden, war ebenfalls ein Landammann und heiratete Elsbeth, die Tochter des Landammanns Ulrich Hunno (auch Ulrich Kätzi) († 1515 in der Schlacht bei Malignano)[4]. Dieser hatte in den Jahren 1497 bis 1512 mehrmals die Leitung des Landes Schwyz inne.

Konrad In der Halden fiel 1513 in der Schlacht bei Novara, während er für die eidgenössischen Streitkräfte kämpfte und war nur 18 Jahre alt, als er sein Leben verlor.

Nach dem Tod seines Vaters heiratete seine Mutter Bernhard Zukäs; aus dieser Ehe entstammte sein Halbbruder Martin Zukäs († um 1567)[5].

Dietrich In der Halden war mit Dorothea Moser verheiratet und hatte mit ihr zwei Söhne, Dietrich und Wolf Dietrich, sowie vier Töchter: Dorothea, Elisabeth, eine zweite Dorothea und eine namenlose Tochter. Die Ehen seiner Töchter, insbesondere die von Dorothea in erster Ehe mit Heinrich Lilli († 1575)[6] und in zweiter Ehe mit Vogt Heinrich Fleckenstein († 1589)[7] und Elisabeth mit Rudolf Reding, ein Sohn des Landammanns Georg Reding († 1583)[8], führten zu wichtigen Verbindungen in der Region.

Dietrich In der Halden überlebte seine beiden Söhne um neun Jahre.

Reding erbte den bedeutenden Besitz seines Schwiegervaters, zu dem der Schwyzer Brüelhof, die Hofstatt mit dem Haus «Bethlehem» und die Alp Holz und Hasli am Mythen gehörten.

Ausbildung

Dietrich verbrachte seine Kindheit unter der Obhut seiner Mutter, die ihm von den Heldentaten seines Vaters und Grossvaters berichtete und ihn in die Familientraditionen einführte. Er erhielt seine erste schulische Ausbildung in Schwyz. Später wurde er an die Universität Basel geschickt, wo er bei Heinrich Loriti, genannt Glarean, eine fundierte Ausbildung in Sprachen und freien Künsten erhielt. Die Immatrikulation von Dietrich In der Halden an der Universität Basel im Jahr 1524 belegt seine akademische Laufbahn.[9] Für seine gründliche wissenschaftliche Bildung wurden jahrelang bedeutende Kosten verwendet; so mussten für Tisch und Bett jährlich zweiundzwanzig Goldgulden rheinisch und für den Unterricht noch dazu vier Kronen bezahlt werden.

Zu seinen Kommilitonen gehörte unter anderem Jost von Meggen (1509–1559)[10] aus Luzern, der später als Hauptmann der Schweizergarde in Rom tätig war.

Nach seinem Studium reiste In der Halden durch Frankreich und Italien, um seine Kenntnisse in den modernen Sprachen, insbesondere Französisch und Italienisch, zu vertiefen. Diese Sprachkenntnisse sollten sich später als nützlich erweisen, vornehmlich während seiner diplomatischen Missionen.

Erste Beamtungen

Vor dem Ausbruch des Zweiten Kappelerkriegs von 1531 kehrte Dietrich In der Halden in seine Heimat zurück. Während der Konflikte, die folgten, war er möglicherweise an militärischen Auseinandersetzungen beteiligt, auch wenn dies nicht eindeutig dokumentiert werden kann. Nach dem Frieden von 1531 (siehe Zweiter Kappeler Landfriede) erhielt er die Aufgabe, die Grafschaft Bellenz[11] für zwei Jahre zu verwalten, was den Beginn seiner politischen Karriere markierte. In den Jahren 1536 bis 1538 war er Landvogt der Vogtei Riviera[12] sowie von 1538 bis 1540 erneut Kommissar in Bellenz. In dieser Zeit erlangte er umfassende Kenntnisse über die lokalen Gegebenheiten, sodass er später massgebliche Ratschläge in den Angelegenheiten der enetbirgischen, zumal der dreiörtigen Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera, erteilen konnte.

Dietrich wurde 1540 Mitglied des Rates von Schwyz und erhielt seine erste diplomatische Mission, die ihn ins Ausland führte. Gemeinsam mit den Ratsboten von Zürich, Uri und Schaffhausen wurde er beauftragt, einen Vertrag zwischen dem Herzog Ulrich von Württemberg und der mit den Eidgenossen verbündeten Stadt Rottweil zu vermitteln.

Als König Franz I. von Frankreich 1543 und 1544 seine Truppen mobilisierte, nahm Dietrich an der Schlacht von Ceresole teil, wo die Eidgenossen unter dem Oberbefehl von Oberst Wilhelm Frölich einen entscheidenden Sieg errangen. Für seine Leistungen in dieser Schlacht wurde er zum Hauptmann ernannt.

Im April 1544 wurde Dietrich In der Halden zum Landammann des Kantons Schwyz gewählt, eine Auszeichnung, die in seinem jungen Alter von 32 Jahren bemerkenswert war. Seine Wahl deutete auf eine Stärkung der französischen politischen Fraktion in Schwyz hin, da sein Vorgänger Josef Amberg († 1545)[13] mehr den Interessen des Kaiserreichs zugeneigt war.

Dietrich In der Halden übte in der Folge das Amt des Landammanns auch noch in den Jahren 1545–1547, 1549–1551, 1556, 1558–1560 und 1572–1574 aus.

Dietrich In der Haldens Sendung nach Rom (1544)

Dietrich In der Halden wurde 1544 von der Regierung Schwyz als Gesandter zum Heiligen Stuhl entsandt, um eine kirchenpolitische und wirtschaftliche Mission im Auftrag der katholischen Kantone der Schweizer Eidgenossenschaft zu erfüllen.

Die Entsendung In der Haldens folgte auf bedeutende Veränderungen in der Klosterverwaltung. Am 26. Februar 1544 starb Ludwig Blarer (1483–1544)[14], der Abt des Klosters Einsiedeln. Sein Nachfolger wurde der erst 26 Jahre alte Konventuale Joachim Eichhorn von Wil, dessen Bestätigung durch den Papst Paul III. erforderlich war. Als Schirmvogt des Stiftes beauftragte die Regierung von Schwyz ihren neu ernannten Landammann mit der primären Aufgabe, für Abt Joachim um die päpstliche Konfirmation nachzusuchen – und zwar mit dem besonderen Anliegen, die Gebühren so gering wie möglich zu halten, da die Klostereinkünfte erheblich unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Reformation gelitten hatten.

Die sieben katholischen Orte unterstützten die schweizerische Gesandtschaft durch umfangreiche diplomatische Vorbereitungen. Am 28. Oktober 1544 stellten sie In der Halden ein eindringliches Fürbittschreiben aus, begleitet von Empfehlungsschreiben an mehrere Kardinäle und an Hieronymus Frank, den päpstlichen Agenten in der Schweiz. Diese Akkreditierung versetzte In der Halden in die Lage, nicht nur eine kirchliche Einzelangelegenheit zu regeln, sondern auch als bevollmächtigter Vertreter der gesamten katholischen Eidgenossenschaft aufzutreten.

Die Eidgenössischen Orte nutzten diese Gelegenheit, um ihrer Gesandtschaft zusätzliche Missionen zu übertragen, die früher spezielle Abordnungen nach Rom erforderlich gemacht hätten. Eine bedeutende Aufgabe betraf die Lebensmittelversorgung: In der Halden erhielt den Auftrag, beim Papst um die Erlaubnis zu ersuchen, dass in den katholischen Landen Lebensmittel für die acht katholischen Orte angekauft werden durften – eine Massnahme, die auf die herrschenden Missernten und Lebensmittelknappheit reagierte. Ein ähnliches Gesuch sollte In der Halden auch beim Herzog von Parma einbringen, wofür ihm ein besonderes Beglaubigungsschreiben der acht Orte ausgehändigt wurde.

Neben den offenen Aufträgen verbargen sich hinter der Sendung auch politisch-strategische Absichten, die in den erhaltenen Akten nur andeutungsweise dokumentiert sind. Der Kanton Unterwalden wünschte zu erfahren, ob der Papst sich mit dem Kaiser verbünden würde, um den reformatorischen Glauben zu unterdrücken und möglicherweise den Schmalkaldischen Bund oder die Reichsstädte anzugreifen. Dies war eine Frage von existenzieller Bedeutung für die politische Stabilität der Eidgenossenschaft, da die reformierten Kantone Zürich und Bern mit dem Schmalkaldischen Bund verbündet waren. Da Unterwalden diese Anregung Luzern zur Entscheidung überliess, ist es wahrscheinlich, dass dieser sensible Aspekt der Mission entweder unverrichteter Dinge blieb, In der Halden sich bereits auf der Rückreise befand oder dass die Ergebnisse solch heikler Unterredungen nur in mündlichen Berichten festgehalten wurden.

Seine Mission erwies sich als erfolgreich. Die bekannte wohlwollende Gesinnung Papst Paul III. gegenüber den katholischen Eidgenossen trug zu einem zufriedenstellenden Ausgang bei. Die Konfirmationsbulle für Abt Joachim wurde dem Wunsch gemäss am 10. Dezember 1545 ausgehändigt. Als Anerkennung seiner erfolgreichen Dienste wurde In der Halden später 1557 mit dem Ritterschlag durch den Papst geehrt.[15]

Gesandtschaft nach Paris 1548. Erneuerung des Bündnisses mit Frankreich.

Nach dem Tode Franz I. am 31. März 1547 bestieg sein Sohn Heinrich II. den französischen Thron. Der neue König erbte ein Königreich, das zwar innerlich nur lose zusammenhielt, sich jedoch äusseren Bedrohungen durch die österreichisch-spanische und englische Feindschaft gegenübersah. In dieser kritischen Situation erkannte Heinrich II. sofort die strategische Notwendigkeit, die bewährte Allianz seines Vaters mit den Schweizer Eidgenossen zu erneuern und zu vertiefen.

Die militärische Dimension dieser Allianz konnte nicht überschätzt werden. Ohne das schweizerische Fussvolk – jene feste unerschütterliche Phalanx, wie zeitgenössische Quellen sie bezeichneten – glaubten weder der König noch die französische politische Elite, einen modernen Krieg erfolgreich führen zu können. Das Söldnerwesen war zu dieser Zeit ein integraler Bestandteil der europäischen Kriegsführung, und die Schweizer Söldner genossen einen Ruf als zuverlässige, disziplinarisch strenge und militärisch hocheffektive Kämpfer.

Um die Eidgenossen in diplomatischer Form zu umwerben, sandte König Heinrich II. am 22. November 1547 einen Kurier zur Tagsatzung nach Baden im Aargau. Der Kurier überbrachte die erfreuliche Nachricht, dass die Königin eine Tochter geboren habe. Der König lud die Tagsatzung zur Taufe der Prinzessin ein und diese aus der Taufe zu heben. Die Tagsatzung beschloss, das auf die Einladung erst bei der nächsten Tagsatzung reagiert werden solle. Am 19. Dezember 1547, versammelten sich die Ratsboten erneut in Baden. Auf der Tagesordnung stand nicht nur die königliche Einladung, sondern auch die Mitteilung: Der Kaiser rüste gegen die Eidgenossen, und es wurde bekannt, dass der Kaiser die Absicht hege, den Herzog von Savoyen, Karl III., einzusetzen und den Schwyzern einen Herrn zu geben.

In dieser angespannten Lage beschloss die Tagsatzung, vier hochrangige Ratsboten zur Taufe nach Paris zu entsenden: Junker Andreas Schmid (1504–1565)[16], Pannerherr aus Zürich, Dietrich In der Halden, Nikolaus Imfeld (alt Ammann aus Unterwalden) und Hieronymus von Luternau († 1549)[17], Pannerherr aus Solothurn. Diese Auswahl war hochsymbolisch: Sie repräsentierte die Kernländer der Eidgenossenschaft und signalisierte dem französischen König die hohe Wertschätzung, die die Schweizer dieser Gesandtschaft beimassen.

Die Gesandtschaft reiste unter der Begleitung des Dolmetschers Vogt Hans Wunderlich und des Obersts Wilhelm Fröhlich. Die Reise verlief ohne Zwischenfälle.

Am 6. Februar 1548 trafen die Gesandten am französischen Hof ein. Drei Tage später, am 9. Februar 1548, fand das Tauffest statt. Nach der Taufe teilte König Heinrich II. den eidgenössischen Abgesandten persönlich mit, dass er hoffe, die Eidgenossenschaft werde ihn ebenso treu unterstützen, wie sie seinen Vater unterstützt habe. Die Verhandlungen wurden vom Herzog Anne de Montmorency, geführt. Die Tagsatzung vom 23. Januar 1548 zeigte wenig Neigung zur Bündniserneuerung. Ein zentrales Hindernis waren die ungelösten Soldverhältnisse früherer eidgenössischer Truppenzüge nach Frankreich – administrative und finanzielle Querelen, die das Vertrauen belasteten.

Ein Gesandter des Königs unternahm darauf eine Rundreise von Ort zu Ort und unterbreitete die Vorschläge des Königs. Bis auf Zürich und Bern zeigten sich alle elf anderen Kantone gegenüber seinen Vorschlägen aufgeschlossen. In Zürich war es die Geistlichkeit, die sich gegen das französische Bündnis stellte – die reformierte Kirche misstraute dem katholischen Frankreich. Bern hingegen verweigerte lange Zeit seine Zustimmung, weil der König wider erwarten die dem Herzog von Savoyen abgenommenen Besitzungen nicht in den Bündnistext aufnehmen wollte.

Zwei wesentliche Faktoren trugen letztlich zur Erneuerung des Bündnisses bei: Erstens die Einverleibung der Stadt Konstanz in österreichischen Besitz im Herbst 1548, ein Ereignis, das bei den Eidgenossen grosse Besorgnis erregte und die unmittelbare Gefahr der habsburgischen Expansion verdeutlichte. Zweitens die historische Erinnerung an die burgundischen Kriege und den Schwabenkrieg, in denen die Eidgenossen keinen treueren Freund gefunden hatten als den König von Frankreich.

Am 7. Juni 1549 wurde das Bündnis mit Frankreich in Solothurn feierlich erneuert und abgeschlossen. Im Namen Schwyz trat der wiedergewählte Landammann Dietrich In der Halden dem erneuerten Bündnis bei.

Feldzüge von 1549–1550 und von 1553 und 1554

Kurz nach dem Abschluss des Bündnisses verlangte König Heinrich II. die sofortige Aushebung von 13.000 Mann von der Eidgenossenschaft. Die Schweizer Kantone bewilligten diesen Antrag ohne Zögern. Heinrichs militärisches Ziel war es, dass die englische Garnison aus Boulogne-sur-Mer vertrieben werden sollte, das die Engländer 1544 erobert hatten und seitdem als Brückenkopf am französischen Kanal hielten.

Anfang September 1549 erfolgte der Aufbruch der eidgenössischen Truppen mit zwei Regimentern unter Führung von Augustin von Lutternau († 1563)[18] und Dietrich In der Halden nach Norden (siehe Schweizer Truppen in französischen Diensten für das Königshaus der Valois 1480–1589).

Mitte September 1549 trafen die eidgenössischen Regimenter vor der befestigten Stadt ein. Es gelang den Schweizern und ihren französischen Verbündeten, Boulogne-sur-Mer zu erobern. Mit der Unterzeichnung des Friedens von Outreau am 1. April 1550 blieb die Stadt dauerhaft im französischen Besitz.

Nach 1550 verschärften sich die Konflikte zwischen Frankreich und dem Haus Habsburg. König Heinrich II. hatte erkannt, dass die habsburgische Macht nur durch eine Koalition zu brechen war. Die deutschen Protestanten kamen ihm entgegen: Moritz von Sachsen zog mit seinem Heer gegen Kaiser Karl V. und raubte ihm damit die wichtigsten Grenzfestungen: Metz, Toul und Verdun gingen in französische Hände über. Moritz drang dann ins Elsass ein und trieb die flüchtende Bevölkerung vor sich her. Die Tagsatzung, die in Baden versammelt war, beschloss, dass eine Abordnung an den französischen König gesandt werden sollte, um diesen um Hilfe zu bitten. Die Abordnung bestand aus Johann Escher (1508–1564)[19], Stadtschreiber von Zürich, Johannes Bircher, alt Schultheiss von Luzern, Hans Kuhn, Statthalter von Uri und Dietrich In der Halden. Nachdem die Abordnung den König gebeten hatte, das eidgenössisch befreundete Territorium zu verschonen, wandte dieser seinen Heereszug vom Elsass und Deutschland ab und zog sich nach Frankreich zurück.

1553 unterstützte die Schweiz den französischen König mit der Gestellung von 10.000 Mann, um die Neutralität von Burgund zu wahren, das Kaiser Karl V. durch den Markgrafen Albrecht II. Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach zu bedrohen begann. Die bewilligten Truppen waren in zwei Regimenter unterteilt, eine symmetrische Struktur, die die föderale Natur der eidgenössischen Macht widerspiegelte: Das Regiment der "Länder" (die ruralen, waldstättischen Kantone) befehligte Dietrich In der Halden, während das Regiment der "Städte" (die urbanen Kantone wie Zürich, Basel, Bern) unter Petermann von Clery aus Freiburg stand. Nachdem ein Teil der Truppen des Markgrafen von Brandenburg-Kulmbach selbst in den französischen Dienst übergangen war, war der Hauptzweck des Feldzuges erreicht. Gegen Ende des Jahres wurden die eidgenössischen Regimenter entlassen und kehrten in ihre Kantone zurück.

Im Laufe des Jahres 1554 stand er erneut im Dienste Heinrichs II. Gemeinsam mit Clery führten sie dem König je ein Regiment von 5200 Mann zu. Das Aufmarschgebiet war die Picardie an der Grenze zu den spanischen Niederlanden. König Heinrich II. suchte mit seinem Heer – in dessen Reihen sich die eidgenössischen Obersten In der Halden und Clery befanden – das zurückweichende Heer des Kaisers zu stellen. Am 13. und 14. August 1554 kam es zur entscheidenden Schlacht bei Renty. Am Tage der Schlacht selbst, im Angesicht des Feindes und unter den Augen der Truppen, führte König Heinrich II. eine feierliche Zeremonie durch: Die beiden Obersten Dietrich In der Halden und Petermann von Clery wurden von der Hand des Königs zu Rittern geschlagen.

Nach der Schlacht zog Kaiser Karl V. mit seinem geschwächten Heer zurück in die Reichslande. Der Feldzug endete damit, und die eidgenössischen Söldner wurden in ihre Heimat entlassen.

Unruhen in Schwyz. 1557 und 1558

Bereits 1552 wurden Häresie-Vorwürfe gegen Dietrich In der Halden geäussert, weil ein Kaplan die Aussage tätigte, er habe gehört, Ammann Dietrich In der Halden und Seckelmeister Martin Auf der Maur[20] seien vom wahren christlichen Glauben abgefallen. Die Schwyzer Behörden trauten den beiden Beschuldigten die Vorwürfe nicht zu. Zum Ausgang des Verfahrens ist nicht bekannt.

Eng verknüpft mit den Häresie-Verdächtigungen war die innenpolitische Spaltung in der Schwyz zwischen der französischen und der kaiserlichen Partei. Unmittelbar nach der Erneuerung des französisch-eidgenössischen Bündnisses im Jahre 1549, an dem In der Halden aktiv mitgewirkt hatte, wurde die Aussage verbreitet, Luzern habe den Schwyzer Landleuten die neu geschlossene Vereinigung mit Frankreich aufgezwungen. Die Spitze dieser Anschuldigung richtete sich gleichermassen gegen die führenden Köpfe der französischen Partei in Schwyz wie gegen Luzern selbst.

Der Rat von Luzern forderte Schwyz auf, gegen den Urheber dieser Verleumdung einzuschreiten. Der Angeklagte war Uli Güpfer vom Steinerberg, ein Landmann der Opposition gegen die fremde Politik. Ihm wurde ein Rechtstag angesetzt, bei dem er sich verteidigen konnte. Güpfer entschuldigte sich mit dem Argument, dass er zu viel Wein genossen habe, und leistete öffentliche Abbitte.

Zu diesen Vorwürfen kamen noch die Soldzahlungskrise und der Vorwurf, der französische König heuere in lutherischen Ländern Söldner an und kooperierte mit Protestanten verbündete Fürsten. Als Ende April des Jahres 1557 die Ämter besetzt wurden – eine regelmässig stattfindende Prozedur zur Erneuerung der Magistraten – wurde Landammann Dietrich In der Halden nicht mehr in seinem Amt bestätigt. Statt seiner wurde Ratsherr Sebastian Schilter († 1573)[21] von Morschach gewählt.

Im September 1557 fand eine Tagsatzung statt, bei der der französische Gesandte um die Entsendung von 8.000 bis 10.000 weiteren Soldaten ersuchte. Die Tagsatzung lehnte die Bitte mit dem Verweis auf die ausstehenden Soldzahlungen kategorisch ab. Zur gleichen Zeit brachen Streitigkeiten zwischen den Kantonen brachen aus – wahrscheinlich über die Verteilung der Soldzahlungen, über die Verantwortlichkeit für versprochene Ausstattungen und über die prinzipielle Frage, wie die Söldnerpolitik zukünftig gestaltet werden sollte. In dieser Situation besass Dietrich In der Halden die Fähigkeit und die Autorität, die Streitigkeiten zwischen den Kantonen beizulegen. Die Volksstimmung drehte sich um – nicht zugunsten eines unbedingten französischen Dienstes, aber zugunsten einer pragmatischen und verantwortungsvollen Aussenpolitik, die die Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität Schwyz bewahren konnte. Dietrich In der Halden wurde darauf erneut zum Landammann gewählt.

In der Halden's weitere private und politische Tätigkeit

Während der schwelenden Konfessionskrise in Glarus, der sich seit dem Kappeler Krieg 1529/1531 hinzog, wurde Dietrich In der Halden 1561 von den fünf katholischen Orten (Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern und Zug) auf dem Tag zu Einsiedeln mit dem Amt eines Schiedsrichters betraut. Durch seinen Einfluss kühlte sich die aggressive Stimmung in Schwyz gegen Glarus wieder ab. Durch seine Vermittlung wurde es möglich, den dortigen altgläubigen Katholiken auf friedliche Weise billiges Recht zuzugestehen – das heisst, ihre Religionsausübung auf geordnete und legale Weise zu ermöglichen, ohne dass dabei weder die Reformation angetastet noch die Gegenreformation erzwungen wurde. Das Ergebnis dieses Schiedsspruchs von 1561 hat bis in die Gegenwart Bestand. Die Katholiken von Glarus erfreuen sich bis heute des damals festgesetzten Rechtes, ihren Gottesdienst feiern zu dürfen. Aus dieser Zeit stammt das Recht der Mitbenutzung der Kirche in Glarus und die Regelung der „Näfelserfahrt-Predigten“ – abwechselnde Predigten zwischen Geistlichen der Alt- und Neugläubigen.[22]

In der Halden übernahm auch andere schiedsrichterliche Funktionen. Er wurde mit der Aufgabe betraut, die Grenzstreitigkeit im Entlebuch zwischen den Kantonen Luzern und Bern zu schlichten – ein Gebiet, das von beiden Kantonen beansprucht wurde. Ebenso war er tätig, als sich die Rorschacher gegen die Autorität des Abtes von St. Gallen auflehnten.

Als erfahrener Militär schenkte er der Wehrhaftigkeit des Volkes seine besondere Aufmerksamkeit, so setzte er sich für die Förderung des aufkommenden Feuerschützenwesens ein. Das Schützenwesen war mehr als nur eine sportliche Betätigung – es war ein organisiertes Trainings- und Milizwesen, das die militärische Bereitschaft der Bevölkerung aufrechterhielt und die innere Wehrhaftigkeit stärkte. 1556 liess sich In der Halden, damals Landammann, vom Zweifachen Landrat (dem Rat der Vertreter aus den Stadt- und Landgemeinden) zum Vogt der Schützen in Schwyz ernennen. Mit dieser Ernennung verband sich der konkrete Auftrag, dafür Sorge zu tragen, dass die Feuerschützen ihr gerade im Bau befindliches Schützenhaus fertigstellen können. Bis 1559 war das Schützenhaus vollständig ausgebaut und ausgestattet.

Parallel zu den Investitionen in das Schützenwesen engagierte sich In der Halden für die klassische Landesverteidigung. In den Staatsrechnungen von 1556 erschien ein Ausgabenposten, der zeigt, dass In der Halden Anordnung gab, Pfähle bei Brunnen in den See schlagen zu lassen – eine primitive, aber effektive Verteidigungsmassnahme gegen überraschende Amphibienangriffe. Zugleich wurde der Letzi-Turm auf der Schornen bei Morgarten ausgebessert – eine Befestigung, die eine historische Erinnerung an die Schlacht am Morgarten (1315) darstellte und dennoch militärisch relevant blieb.

Neben Schützenwesen und Landesverteidigung wurde unter In der Haldens Einfluss auch das Schulwesen nicht vernachlässigt. In den Staatsrechnungen dieser Periode erschien regelmässig ein Beitrag der Obrigkeit an den Schulmeister von Schwyz – eine Ausgabe, vierteljährlich gebucht wurde. Später wurde diese Unterstützung schrittweise auf die Schulen von Arth, Steinen und Muotathal ausgedehnt.

Die Infrastrukturentwicklung des Kantons lag In der Halden ebenfalls am Herzen. Eine der bedeutsamen Neuerungen dieser Periode war die Anlegung der Strasse von Schwyz nach Brunnen – eine Verbindung, die den Zugang zu den Handelsplätzen am See verbesserte. Über die Altmatt bei Rothenthurm wurden der "Prügelweg" (ein mit Holzplanken befestigter Weg) verbessert und neue Brücken gebaut.

Im gleichen Gebiet der Verkehrsförderung wirkte In der Halden an einer Ordnung mit, die den Transit von Kaufmannsgütern regelte. Die Route von Zug nach Immensee, Küssnacht, Luzern, Unterwalden und Uri war eine wichtige Handelsstrasse, doch war sie durch verschiedene Zölle, Abgaben und lokale Regeln fragmentiert. Eine koordinierte Transitordnung war daher ein Schritt zur Förderung des interkantonalen Handels.

Anlässlich des Todes von Abt Joachim Eichhorn unternahm er als Abgeordneter des Schirmortes Schwyz für das Kloster Einsiedeln seine zweite Reise nach Rom, um beim Papst die Konfirmation des Nachfolgers, Adam Heer von Rapperswil, und zwar taxfrei, zu erwirken. Um dieses Gesuch zu unterstützen, übergaben die sieben katholischen Orte dem Abgeordneten umfangreiche Vollmachten, die an mehrere hochrangige kirchliche Würdenträger adressiert waren: an Papst Pius V. selbst, an die Kardinäle Karl Borromäus, Farnese, Amelio, Alciati und an den Herzog von Parma. Die Regierung von Schwyz selbst gab In der Halden zusätzlich Empfehlungsschreiben an den Papst und an Kardinal Borromäo mit.

Die Konfirmation wurde durch den Papst selbst vorgenommen, ohne dass das Konsistorium (das Kardinalskollegium) hinzugezogen wurde. Dies war eine ungewöhnliche Verfahrensweise. Kardinal Alciati schrieb am 26. November 1569 an die sieben katholischen Kantone, dass dies gegen alle Statuten sei, doch betonte er, dass dieses Ausnahmeverfahren nur wegen der Dienste geschah, welche die katholischen Orte der Sache der Katholiken in Frankreich leisten.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Franz Auf der Maur: In der Halden. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 22. Januar 2008, abgerufen am 14. November 2025.
  2. Franz Auf der Maur: Dietrich In der Halden. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 4. April 2005, abgerufen am 10. November 2025.
  3. Franz Auf der Maur: Dietrich In der Halden. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 4. April 2005, abgerufen am 10. November 2025.
  4. Franz Auf der Maur: Ulrich Hunno. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 16. Januar 2008, abgerufen am 10. November 2025.
  5. Oliver Landolt: Martin Zukäs. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 3. September 2013, abgerufen am 10. November 2025.
  6. Franz Auf der Maur: Heinrich Lilli. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 27. November 2008, abgerufen am 14. November 2025.
  7. Markus Lischer: Heinrich Fleckenstein. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 20. Januar 2005, abgerufen am 10. November 2025.
  8. Franz Auf der Maur: Georg Reding. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 5. August 2010, abgerufen am 14. November 2025.
  9. Hans Georg Wackernagel (Hrsg.): Die Matrikel der Universität Basel, Band 1, S. 357. Universität Basel, 1951, abgerufen am 10. November 2025.
  10. Peter Quadri: Jost von Meggen. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 4. Januar 2011, abgerufen am 10. November 2025.
  11. Giuseppe Chiesi, Gertraud Gamper: Bellinzona (Pieve, Vogtei, Bezirk): Neuzeit. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 5. April 2017, abgerufen am 10. November 2025.
  12. Giuseppe Chiesi, Christa Mathys: Riviera (Vogtei, Bezirk). In: Historisches Lexikon der Schweiz. 5. April 2017, abgerufen am 10. November 2025.
  13. Franz Auf der Maur: Josef Amberg. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 9. Juli 2001, abgerufen am 10. November 2025.
  14. Albert Hug: Ludwig Blarer. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 11. November 2002, abgerufen am 10. November 2025.
  15. Dettling: 1. Alphabetisches Verzeichniss von Schwyzern, welche zu verschiedenen Zeiten für das theure Vaterland gefallen sind: 2. Chronologische Uebersicht der für Schwyz merkwürdigsten Vorfälle und Begebenheiten; 3. Verzeichniss der Herren Landammänner des Kts. Schwyz in chronologischer Folge; 4. Verzeichniss der Hochw. Pfarrherrn der Gemeinde Schwyz. Gebr. Triner, 1856 (google.de [abgerufen am 14. November 2025]).
  16. Martin Lassner: Andreas Schmid. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 25. Januar 2011, abgerufen am 11. November 2025.
  17. Hans Braun: von Luternau. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 26. August 2010, abgerufen am 14. November 2025.
  18. Hans Braun: Augustin von Lutternau. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 3. Juli 2008, abgerufen am 14. November 2025.
  19. Historisches Familienlexikon der Schweiz - Familienübersicht. Abgerufen am 13. November 2025.
  20. Franz Auf der Maur: Martin Auf der Maur. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 27. November 2002, abgerufen am 13. November 2025.
  21. Franz Auf der Maur: Sebastian Schilter. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 16. September 2010, abgerufen am 13. November 2025.
  22. Veronika Feller-Vest: Glarnerhandel. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 2. September 2005, abgerufen am 14. November 2025.