Die Elefantenfigur

Die Elefantenfigur ist eine Geschichte aus Hundertundeine Nacht (→ Hundertundeine Nacht – Liste der Geschichten, HEN 32), dem kleinen Schwesterwerk von Tausendundeine Nacht (→ Tausendundeine Nacht – Liste der Geschichten). Sie ist eine Binnengeschichte von Die List und Tücke der Frauen (HEN 14).

Als die Frau eines Bauern von Räubern vergewaltigt wird, hinterlassen die Räuber eine Elefantenfigur aus Eiern. Als ihr Mann diese entdeckt, erfindet die Frau eine gewitzte Notlüge.

Handlung

Einst lebte ein Bauer mit seiner Frau. Eines Tages arbeitete er auf dem Feld; seine Frau wollte ihm Essen bringen. Unterwegs wurde sie von Räubern überfallen und in deren Höhle verschleppt und dort von jedem der Räuber vergewaltigt. Während sie sich an ihr vergingen, zog einer der Männer das Tuch vom Korb und formte aus den darin enthaltenen Eiern eine Elefantenfigur. Dann deckte er den Korb wieder zu. Nachdem alle Männer die Frau vergewaltigt hatten, ließen sie sie mit dem Korb gehen und sie kehrte zu ihrem Mann zurück.

Als dieser den Korb öffnete, fand er darin die Elefantenfigur aus Eiern vor und fuhr seine Frau an, was das solle. Die Frau erfand blitzschnell eine Notlüge, da sie ihrem Mann nicht sagen wollte, was ihr zugestoßen war. Sie erzählte ihm, sie habe geträumt, wie ein Elefant sie bestiegen habe. Diesen habe sie einem Traumdeuter erzählt, der ihr daraufhin riet, sie solle einen Elefanten aus Eiern für ihren Ehemann formen und ihm zu essen geben.

Ihr Mann glaubte ihr die Geschichte und bedankte sich.

Hintergrund

Die Geschichte spielt in der 71. Nacht von Hundertundeine Nacht.[1]

Für ihre Übersetzung griff die deutsche Arabistin Claudia Ott auf das Aga-Khan-Manuskript aus dem Jahr 1234 zurück, es ist die älteste erhaltene Handschrift der Geschichten aus Hundertundeine Nacht.[2]

Literatur

  • Claudia Ott: 101 Nacht, Manesse Verlag, Zürich 2012, S. 173 f.

Einzelnachweise

  1. Claudia Ott: 101 Nacht, Manesse Verlag, Zürich 2012, S. 173 f.
  2. Claudia Ott: 101 Nacht, Manesse Verlag, Zürich 2012, S. 241.