Denkmalbereich Innenstadt

Der Denkmalbereich Innenstadt ist ein denkmalgeschütztes Bauensemble in Aachen.

Umfang

Der Denkmalbereich umfasst den Teil der Aachener Altstadt rings um den Pfalzbezirk mit Dom und Rathaus bis zum inneren Grabenring sowie die wichtigsten Ausfallstraßen zur äußeren Stadtmauer.

Der innere Grabenring erstreckte sich um den ehemaligen Stadtgraben der ab 1172 errichteten Barbarossamauer und umfasst die Straßen Hirschgraben, Seilgraben, Komphausbadstraße, Dahmengraben, Holzgraben, Friedrich-Wilhem-Platz, Kapuzinergraben, Alexianergraben, Löhergraben, Karlsgraben und Templergraben. Im Osten ist auch der Bereich zwischen Dahmen- und Holzgraben sowie Komphausbad- und Petersstraße in den Denkmalbereich eingeschlossen.

Die eingeschlossenen Ausfallstraßen sind: Pontdriesch und Pontstraße bis einschließlich Ponttor, Sandkaulstraße bis zur Bastei, Alexander- und Mariahilfstraße bis zur Monheimsallee, Adalbertstraße bis einschließlich Kaiserplatz mit Adalbertskirche, Franzstraße bis einschließlich Marschiertor, Jakobstraße und Vaalser Straße bis zur Schanz sowie die Königstraße bis zur Junkerstraße. In den Denkmalbereich eingeschlossen ist auch der Theaterplatz mit dem Stadttheater.

Geschichte

1978 wurde der Aachener Dom von der UNESCO als eine der 12 ersten Welterbestätten weltweit in das Welterbe aufgenommen. Damals war zwar der direkte Schutzbereich der Welterbestätte festgelegt worden, aber noch nicht, wie mittlerweile verpflichtend, eine diese umgebende Pufferzone. So eine Pufferzone soll verhindern, dass das Erscheinungsbild eines geschützten Kulturguts durch Maßnahmen in seiner unmittelbaren Umgebung beeinträchtigt wird.

Zu diesem Zweck entwarf die Stadt Aachen eine Satzung, durch die der zu schützende Bereich als Denkmalbereich gemäß § 5 des Denkmalschutzgesetzes von Nordrhein-Westfalen von 1980 ausgewiesen wird. Diese Satzung wurde am 24. März 2011 im Stadtrat beschlossen und trat durch ihre Veröffentlichung in den Aachener Tageszeitungen am 26. März 2011 in Kraft.[1] Der Denkmalbereich Innenstadt war nach dem Denkmalbereich In den Heimgärten der zweite Denkmalbereich, den die Stadt Aachen ausgewiesen hat.

Das Welterbekomitee hat auf seiner 37. Sitzung 2013 den Denkmalbereich als Pufferzone für die Welterbestätte Aachener Dom akzeptiert.[2]

Beschreibung

Kern des Denkmalbereichs ist der Bezirk der karolingischen Pfalzanlage, der an kultureller und geschichtlicher Bedeutung dem Welterbe Aachener Dom nahekommt. Ferner umfasst der Denkmalbereich den Teil der Altstadt innerhalb der Barbarossamauer, der im 12. Jahrhundert bereits dicht bebaut war. Er ist charakterisiert durch seine kleinteilige Parzellenstruktur und deren Bebauung, die die außerordentliche Stellung der Großbauten Dom und Rathaus noch einmal besonders unterstreicht.

Der Verlauf der Straßen und die Anlage der Plätze entsprechen ebenfalls noch im Wesentlichen dem mittelalterlichen Stadtgrundriss. Trotz einiger moderner, teils auch größerer Bauten vermittelt der Denkmalbereich daher noch einen guten Eindruck von der um Marienkirche und Königspfalz (heute Dom und Rathaus) gescharten frühmittelalterlichen Stadt.

Einzelnachweise

  1. Satzung für die Erhaltung des Denkmalbereiches „INNENSTADT“. 24. März 2011 (aachen.de [PDF; 109 kB]).
  2. Decision - 37 COM 8B.51. In: whc.unesco.org. UNESCO World Heritage Centre, 2013, abgerufen am 12. Oktober 2025 (englisch).