Deichlinie
Der Schutz vor Hochwasser machte den Bau von Deichen notwendig, die anfangs nur als Ringdeich[1] und später als ein zusammenhängendes Bauwerk entlang eines Flusses oder der Küste eine Deichlinie bilden.[2] Die Schardeiche bzw. die seewärtigen Deiche entlang des Meeres oder Flusses sind die Hauptdeiche und tragen die Hauptlast beim Hochwasserschutz. Sie bilden die erste Deichlinie, die auf den statistisch höchsten zu erwartenden Hochwasserstand bemessen sein müssen und beim Bau höhenmäßig eine zusätzliche Sicherheitsreserve erhalten.
Die weiter landeinwärts liegenden Deiche wurden früher als Mitteldeiche bezeichnet. Häufig waren diese ehemals die Hauptdeiche und bilden nun die zweite Deichlinie[3], die für die doppelte Deichsicherheit erforderlich ist. Daher muss die laufende Deichunterhaltung beide Linien pflegen und durch die regelmäßige Deichschau im Blick behalten werden. Bei einem Bruch des Hauptdeichs verhindert die zweite Deichlinie die weitere Ausbreitung des einströmenden Wassers und begrenzt das jeweilige Überschwemmungsgebiet.[4]
Die noch weiter landwärts liegenden Deichlinien (dritte, vierten usw.) haben keine unmittelbare Schutzfunktion mehr und werden als Schlafdeiche bezeichnet werden.[3]
Einzelnachweise
- ↑ Deich – Schutz vor Hochwasser an Küsten und Flüssen. In: uhrig-bau.eu. Abgerufen am 14. Januar 2026.
- ↑ Deichlinie. In: spektrum.de. Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH, Heidelberg, abgerufen am 14. Januar 2026.
- ↑ a b Marcus Petersen: Die zweite Deichlinie im Schutzsystem der deutschen Nordseeküste. Die Küste, 14 Heft 2. In: izw.baw.de. Bundesanstalt für Wasserbau, 1966, abgerufen am 14. Januar 2026.
- ↑ § 29 NDG - Zweite Deichlinie. In: wolterskluwer-online.d. Abgerufen am 14. Januar 2026.