Decet Romanum Pontificem
Decet Romanum Pontificem ist eine päpstliche Bannbulle vom 3. Januar 1521, mit der Leo X. die Exkommunikation Martin Luthers vollzog. Diese hatte Leo etwa ein halbes Jahr zuvor in der Bannandrohungsbulle Exsurge Domine bereits angekündigt, sollte Luther der in dieser Bulle geäußerten Aufforderung zum Widerruf seiner 95 Thesen keine Folge leisten. Außerdem wurden Luther und seine Anhänger zu Häretikern erklärt.
Bedeutung
Mit der Exkommunizierung Luthers wurde ihm der Weg einer innerkirchlichen Reformbewegung endgültig verwehrt. Damit wurde die Spaltung, die zur konfessionellen Selbständigkeit der reformatorischen Kirchen führte, von päpstlicher Seite negativ begründet. Die positive Ausformung der Reformation bis zum Augsburger Bekenntnis von 1530 kann ebenfalls als notwendige Reaktion auf die neue Lage in beurkundeter Opposition zum Papst gedeutet werden. Die mit der Bulle einhergehende Verfolgung der Anhänger der Reformation schlug, anders als bei früheren Verfolgungen kirchlicher Reformbewegungen, fehl; Ursache hierfür waren nicht zuletzt die damaligen politischen Gegebenheiten im Reich.
Die Exkommunizierung Luthers wurde nie wieder aufgehoben; da es in der römisch-katholischen Kirche unüblich ist, Exkommunizierungen posthum aufzuheben, und die Exkommunizierung Luthers die Verurteilung seiner Lehren beinhaltete, waren entsprechende Bemühungen, zum Beispiel im Wormser Memorandum von 1971, bisher erfolglos.