Christoph Müller-Frank

Christoph Müller-Frank (* 1955 in Köln) ist ein ehemaliger deutscher Rechtsanwalt und Versicherungsrechtler.

Leben

Müller-Frank erlangte zunächst ein Vordiplom im Fach Raumplanung in Dortmund. Anschließend studierte er von 1977 bis 1982 Rechtswissenschaft an der Universität Bonn. Das Rechtsreferendariat absolvierte er danach am Oberlandesgericht Köln. Anschließend war er bis zu seinem Ruhestand 2019 Rechtsanwalt und Partner bei der auf Haftungs- und Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei BLD in Köln. Seit den 1990er Jahren konnte sich BLD unter den fünf führenden Partnern Bach, Langheid, Dallmayr, Büsken und Müller-Frank als „Anwälte für Versicherer“ als größte Praxis in diesem Bereich im Markt positionieren. Das ist bis heute so mit rund 200 Anwälten und weiteren 500 Mitarbeitenden an acht Standorten.[1][2] Bis zur Aufhebung der Singularzulassung war Müller-Frank Singularanwalt beim Oberlandesgericht Köln. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht war sein Schwerpunkt die Personenversicherung, insbesondere die Leben-, Berufsunfähigkeit- und Unfallversicherung. Er war zudem von 1991 bis 2015 Referent für das Versicherungsforum und von 1992 bis 2017 Referent bei General Reinsurance. Er veröffentlichte zudem seit 1994 zum Teil mit Theo Langheid die Rechtsprechungsübersicht zum Versicherungsrecht in der Neuen Juristischen Wochenschrift.[3] In den letzten Jahren seiner Tätigkeit war er einer von drei geschäftsführenden der BLD-Partnerschaftsgesellschaft.

Er war 2005–2019 externes juristisches Mitglied im Klinischen Ethik Komitee der Kliniken der Stadt Köln.[4]

Nach Eintritt in den Ruhestand 2019 widmete er sich verstärkt dem Chorgesang. Er ist seitdem Mitglied im Kölner Männer-Gesang-Verein und dessen Spielgemeinschaft Cäcilia Wolkenburg mit regelmäßiger Teilnahme an den jährlichen Aufführungen Divertissimentchen.

Müller-Frank ist katholisch, verheiratet und hat drei erwachsene Kinder.

Werke

  • Aktuelle Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherung, Bach, Peter (Hrsg.), VVW GmbH, Karlsruhe 1993; 8. Auflage 2022.
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsrecht, halbjährlich erscheinend in: NJW, ab 1994/2652, zuletzt NJW 2019, 341 (gemeinsam mit Theo Langheid).
  • Täuschung durch Antragsteller und Wissen des vom Versicherer beauftragten Arztes, NVersZ 2001, 447 ff.
  • Kommentierung des § 22 VVG im Münchner Kommentar zum VVG, Bd.1 §§ 1-99, Herausgeber: Langheid, Theo/Wandt Manfred, C.H. Beck, München, 2. Auflage 2017.
  • Die Rechtsprechung zur Krankentagegeldversicherung seit 1984, VersR 1990, 345–355 (gemeinsam mit Jan Wilmes).

Einzelnachweise

  1. BLD: BLD wird 111 Jahre - ein Grund zum Feiern. In: BLD. 21. September 2022, abgerufen am 5. September 2025.
  2. BLD: Versicherungs- und Haftungsrecht für nationale und internationale Versicherungsunternehmen. Abgerufen am 14. September 2025.
  3. Rechtsprechungsübersicht zum Versicherungsvertragsrecht 1993/1994, NJW 1994, Seite 2652 ff.
  4. Eckhard Kosch, Christoph Müller-Frank, Carsten Thüsing: Ethische Konsile im Krankenhaus. Erfahrungen und Akzeptanz in den Kliniken der Stadt Köln. In: Arzt und Krankenhaus. Nr. 2. Köln 2010, S. 52–55.