Christian Ernst von Wendt
Christian Ernst von Wendt (* 26. Mai 1778 in Erlangen; † 15. Oktober 1842 in Charlottenthal/Stadlern) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität Erlangen.[1]
Leben und Wirken
Christian Ernst von Wendt, ein Sohn des Erlanger Mediziners Friedrich von Wendt, studierte nach dem Schulbesuch in Halle/S. von 1791 bis 1798 Philosophie, Kameral- und Rechtswissenschaft an der Universität Erlangen. 1798 erwarb er dort den Magistergrad. Im Sommersemester 1799 studierte er an der Universität Göttingen. Seine juristische Ausbildung begann 1800 am Reichskammergericht in Wetzlar und führte ihn dann 1801 an die Regierung in Ansbach. Im Jahre 1803 legte er das Referendarexamen ab und arbeitete weiterhin bei der Regierung in Ansbach. 1805 übernahm er eine Stelle am Stadtgericht Windsheim, 1807 wechselte er auf eine Stelle als Hofgerichtsrat und Referent am Hofgericht in München. Ohne promoviert zu haben, erhielt er im Jahre 1819 eine Professur für Kriminalrecht an der Universität Erlangen. 1824 erwarb er dort den juristischen Doktorgrad. Außerdem gründete er im gleichen Jahr ein privates Ausbildungsinstitut für Juristen. 1834 wurde er in den Ruhestand versetzt.
Im Jahre 1818 wurde Wendt in den erblichen Adelsstand erhoben und 1819 zum Geheimen Hofrat ernannt.
Schriften
- De politia Atheniensium. Hilpert, Erlangen 1798 (Volltext).
- Bemerkungen über die Referir-Methode in Justizcollegien. München 1807.
- Observationes ad jus Bavaricum. Junge, Erlangen 1822/1824.
- Einige Worte über die Vorbereitung zur juristischen Praxis auf Academien. Junge, Erlangen 1824 (Volltext).
- (Hrsg.): Beyträge zur juristischen Praxis auf Academien. Riegel u. Wießner, Nürnberg 1825 (Volltext).
- (Bearb. u. Hrsg.): Grundriss zu vergleichender Darstellung des Criminalrechts. Nürnberg 1825 (Volltext).
- Grundzüge des teutschen und besonders bayerischen Criminal-Processes für academisches Studium und gerichtlichen Gebrauch. Palm & Enke, Erlangen 1826 (Volltext).
- Die Beweiskraft der Gutsrechnungen. Für Gutsherren, Patrimonial-Beamte, Consulenten, Anwälte und Richter. Riegel u, Wießner, Nürnberg 1835 (Volltext).
- Vollständiges Handbuch des bayerischen Civilprocesses. Zwei Bände. 2. Ausg. Riegel u. Wießner, Nürnberg 1835 (Volltext Bd. 1, Volltext Bd. 2).
- Abhandlungen und Rechtsfälle zur Erläuterung des gemeinen bayerischen und sächsischen Cilvilrechts und Civilprocesses. Lentner, München 1836 (Volltext).
- Die teutsche Facultäts-Praxis in Strafrechtsfällen. Dargestellt aus den Arbeiten des Spruchcollegiums zu Erlangen. Wagner, Neustadt a.d. Orla 1836 (Volltext).
Einzelnachweise
- ↑ Wendt, Christian Ernst von. In: Renate Witten (Hrsg.): Die Professoren und Dozenten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen 1743-1960. Teil 1: Theologische Fakultät, Juristische Fakultät (= Erlanger Forschungen / Sonderreihe, Bd. 5). Universitäts-Bibliothek Erlangen 1993, S. 178, ISBN 3-922135-92-7.