Carl von Stein (Kammerherr)
Carl Joseph Peter Hermann von Stein (* 18. Januar 1805 in Wetzlar; † 7. Mai 1845 in Darmstadt) war Großherzoglich Hessischer Kammerherr und Kassationsgerichts- bzw. Oberappellationsgerichtsrat.
Leben
Carl von Stein wurde als Sohn des Regierungspräsidenten Franz Josef von Stein (1772–1834) und dessen Ehefrau Anna Maria Walpurgis von Hommer (* 1780) geboren. Am Großherzoglich-Hessischen Hof war er als Kammerherr tätig und damit einer der höchsten Beamten, nur dem Hofmarschall unterstellt. Sein Aufgabengebiet umfasste persönliche Dienste für den Landesherrn sowie Sekretärsdienste, Organisation von Privataudienzen oder die Entgegennahme von Bittschriften.
Er war Gerichtsrat am Kassationsgerichtshof Darmstadt und nach dessen Auflösung im Jahre 1832 am Oberappellationsgericht Darmstadt, das mit der Verordnung aus dem Jahre 1804 neu organisiert wurde.
Im Jahre 1835 wurde er Mitglied der altadeligen Ganerbschaft des Hauses Limpurg in Frankfurt[1] und gehörte damit zu den Frankfurter Patrizierfamilien.
Familie
Er war seit dem 18. Januar 1835 mit Pauline Freiin von Günderrode (1809–1873, Tochter des Gerichtspräsidenten Friedrich von Günderrode) und der Caroline von Ketelhodt verheiratet. Aus der Ehe sind die Kinder Natalie (1835–1916, ∞ 1861 Ferdinand Graf von Rechteren-Limpurg), Veronica (1837–1906, ∞ 1864 Georg Freiherr Schenck zu Schweinsberg), Karoline (1838–1901, Stiftsdame des Cronstettenstifts Frankfurt), Friedrich (1840–1841) und Joseph Berthold Georg (1842–1870, Kammerjunker)[2] hervorgegangen.
Weblinks
- Stein, Carl Joseph Peter Hermann von. Hessische Biografie. (Stand: 29. Oktober 2025). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Einzelnachweise
- ↑ Gothaisches genealogisches Taschenbuch der gräflichen Häuser, Band 61. 1888 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Intelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, Amts-blatt der Freien Stadt Frankfurt. 1862 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).