Carl Rudolph (Verwaltungsjurist)
Carl Rudolph (* 26. März 1841 in Stettin; † 5. Mai 1915) war ein deutscher Verwaltungsjurist.
Leben
Rudolph studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und wurde dort Mitglied des Corps Rhenania. 1865 wurde er Auskultator beim Landgericht in Köln, 1868 Regierungsreferendar in Köln, 1874 Regierungsassessor in Oppeln, 1875 Landrat des Kreises Groß Strehlitz im Regierungsbezirk Oppeln, 1883 Regierungsrat. Im gleichen Jahr schied er aus dem preußischen Verwaltungsdienst aus, um als Unterstaatssekretär in kaiserlich japanische Dienste zu treten. Rudolph hatte den Auftrag, die japanische Regierung während der Reformen der Meiji-Zeit mit den Grundzügen des preußischen Rechts vertraut zu machen und zu beraten. Erfolge hatte er aber wohl nur auf dem Gebiet der Polizeiorganisation. Sonst hatten seine Vorschläge auf die japanische Gesetzgebung keinen nachhaltigen Einfluss.[1] 1887 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde als Regierungsrat der Regierung in Posen zugewiesen. 1888 kam er zur Regierung in Merseburg. 1893 wurde er Oberregierungsrat bei der Regierung in Köslin, 1897 in Kassel. Von 1897 bis 1909 war er Dirigent der Abteilung für Direkte Steuern bei der Regierung in Kassel. 1909 trat er in den Ruhestand.
Auszeichnungen
- Kriegsdenkmünze für 1870/71
- Roter Adlerorden 3. Klasse mit Schleife
- Eisernes Kreuz 2. Klasse
- Preußische Landwehr-Dienstauszeichnung 1. Klasse
- Preußische Zentenarmedaille
- Kommandeurskreuz (3. Klasse) des Japanischen Ordens der Aufgehenden Sonne
Literatur
- Thomas Klein: Leitende Beamte der allgemeinen Verwaltung in der preußischen Provinz Hessen-Nassau und in Waldeck 1867-1945. Darmstadt, Marburg 1988, S. 297.
Einzelnachweise
- ↑ Wilhelm Rohl: Die Einflüsse des deutschen Rechts auf Japan. In: Gerhard Krebs (Hg.): Japan und Preußen (= Monographien aus dem Deutschen Institut für Japanstudien 32). München 2002, S. 185–207, hier: S. 191.