Bundessiegel

Das Bundessiegel ist das einheitlich gestaltete Dienstsiegel von Organen und Behörden der Bundesrepublik Deutschland.

Mit dem Erlaß über die Dienstsiegel (Abkürzung: DSiegelErl) vom 20. Januar 1950 (BGBl. S. 26) führte Bundespräsident Theodor Heuss auf Vorschlag der Bundesregierung das Bundessiegel in seinen beiden Formen (groß und klein) ein. Es geht zurück auf das Staatssiegel des Deutschen Reichs, das 1921, in der Zeit der Weimarer Republik, von Sigmund von Weech entworfen worden war.

Das große Bundessiegel

Das große Bundessiegel besteht aus dem Bundesadler (in der dekorativeren Variante mit sieben Schwingen Gefieder) ohne Umschrift, den ein Lorbeerkranz umgibt. Zu seiner Führung bzw. Verwendung berechtigt sind die (Repräsentanten der) Verfassungsorgane, einige oberste Bundesbehörden, die Bundesgerichte und die höchsten Organe der Deutschen Bundesbank.

Gemäß § 2 Absatz 1 DSiegelErl sind die nachfolgend aufgeführten Amtsträger, Institutionen und Organe zur Führung des großen Bundessiegels berechtigt:

  1. der Bundespräsident
  2. der Bundeskanzler
  3. alle Bundesminister
  4. der Bundesrechnungshof
  5. Präsident, Zentralbankrat und Direktorium der Deutschen Bundesbank (Zentralbankrat und Direktorium bestehen heute nicht mehr; heute existiert der Vorstand)

Zusätzlich dürfen sich die nachfolgenden Amtsträger gemäß § 2 Absatz 2 DSiegelErl des großen Bundessiegels bedienen, d. h. diese führen:

  1. der Bundestagspräsident
  2. der Bundesratspräsident

Die nachfolgenden Institutionen der Judikative verwenden das große Bundessiegel gemäß § 2 Absatz 3 DSiegelErl lediglich zur Ausfertigung von Urteilen und Beschlüssen:

  1. das Bundesverfassungsgericht
  2. das Oberste Bundesgericht (dieses wurde niemals errichtet; ähnliche Funktionen hat heute der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes)
  3. die oberen Bundesgerichte (heutige Bezeichnung: oberste Gerichtshöfe des Bundes)

Von der Führung des großen Bundessiegels wird bei feierlichen Beurkundungen, insbesondere bei der Ausfertigung von Gesetzen und Verordnungen, bei Ernennungen und Bestallungen sowie bei der Ausfertigung von Gerichtsurteilen und -beschlüssen durch die gesetzgebende Gewalt Gebrauch gemacht. So findet sich dieses Siegel beispielsweise auf den Ratifikationsurkunden völkerrechtlicher Verträge, auf einigen Verleihungsurkunden der vom Bundespräsidenten gestifteten Orden und Ehrenzeichen sowie auf den Entlassungsurkunden von Bundesministern. Es wird in das zu siegelnde Dokument eingeprägt (Prägesiegel).

Das kleine Bundessiegel

Das Kleine Bundessiegel besteht aus dem Bundesadler mit einer Umschrift, die die siegelführende Behörde bezeichnet. Alle Bundesbehörden führen und verwenden ein entsprechendes Siegel. Körperschaften des öffentlichen Rechts unter der Aufsicht von Bundesbehörden können bei besonderen Anlässen vom Bundesminister des Innern die Anwendung des Bundesadlers in ihrem Dienstsiegel genehmigt bekommen. Größe und Gestaltung der Dienstsiegel für Bundesbehörden sind vorgeschrieben (Umschrift in Antiqua als Majuskeln, Durchmesser des Siegels zwischen drei und vier Zentimetern, Ausführung als Prägesiegel oder Farbdrucksiegel möglich). Ausnahmen davon sind ebenfalls nur mit besonderer Genehmigung des Bundesministers des Innern zulässig.

Berechtigung zur Herstellung des Bundessiegels

Die Berechtigung für Firmen zur Herstellung des großen und kleinen Bundessiegels wird vom Bundesverwaltungsamt in Köln erteilt. Dort wird ein Anschriftenverzeichnis jener privaten Unternehmen geführt, die eine Erlaubnis zur Herstellung des kleinen Bundessiegels erteilt bekommen haben.[1] 73 private Firmen, eine davon im Ausland, verfügen über die entsprechende Genehmigung. Für die Berechtigung zur Herstellung der Bundessiegel sind wichtige Erfordernisse vorausgesetzt. Vorgeschrieben sind Inhalt, Größe, Form und die zu verwendenden Schriften.

Siegel einer Behörde, Schule oder einer anderen Stelle haben eine verschlüsselte Nummer zu enthalten. Die Verwendung derselben Nummer für zwei verschiedene Siegel ist unzulässig.

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Einzelnachweise

  1. Bundesverwaltungsamt – Aufgaben von A–Z – Bundesadler bzw. Hoheitszeichen. In: bva.bund.de. Bundesverwaltungsamt, 6. November 2023, abgerufen am 21. November 2024.