Bundesamt für Zivildienst (Schweiz)

Bundesamt für Zivildienst (ZIVI)
Französische Bezeichnung Office fédéral du service civil (CIVI)
Italienische Bezeichnung Ufficio federale del servizio civile (CIVI)
Hauptsitz Thun
Vorsteher Christoph Hartmann,
Leiter Zivildienst
Mitarbeiterzahl 150 Vollzeitstellen
(Stand: 2021)[1]
Aufsicht Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Webpräsenz www.zivi.admin.ch

Das Bundesamt für Zivildienst (ZIVI) ist die zuständige behördliche Stelle der schweizerischen Bundesverwaltung für alle Belange des Zivildienstes. Das Bundesamt ist dem Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung unterstellt.

Es sorgt für eine rasche Behandlung der Gesuche um Zulassung zum Zivildienst und eine effiziente Organisation der Einsätze der zivildienstpflichtigen Personen. Ausserdem stellt es den volkswirtschaftlichen Nutzen des Zivildienstes sicher.

Aufgaben

Der Direktionsbereich Vollzug ist zuständig für den Zivildienst in der Schweiz gemäss Artikel 59 der Bundesverfassung. Im Wesentlichen erledigt er folgende Aufgaben:[2]

  • Er entscheidet über die Zulassung zum Zivildienst.
  • Er kümmert sich um die Zivildienstpflichtigen und kontrolliert, ob sie ihre Dienstpflicht erfüllen.
  • Er betreut anerkannte Einsatzbetriebe und prüft die Gesuche um Anerkennung neuer Einsatzbetriebe.

Das ZIVI verfügt über rund 140 Mitarbeitende, die verteilt über die ganze Schweiz in den Regionalzentren Aarau, Bellinzona, Lausanne, Rüti und Thun sowie im Ausbildungszentrum ZIVI in Schwarzsee tätig sind. Die Zentralstelle des ZIVI befindet sich in Thun.[3]

Geschichte

Volksinitiativen für einen zivilen Ersatzdienst wurden 1977 und 1984 an der Urne verworfen. Erst am 17. Mai 1992 sprachen sich 82,5 % der Stimmbeteiligten dafür aus, die Möglichkeit eines zivilen Ersatzdienstes bei Gewissenskonflikt mit dem Militärdienst in der Bundesverfassung zu verankern. Am 1. Oktober 1996 trat schliesslich das Zivildienstgesetz in Kraft, das den Vollzug des Zivildienstes regelt. Bis am 31. März 2009 mussten Militärdienstpflichtige ihren Gewissenskonflikt in einer Anhörung darlegen, um zum Zivildienst zugelassen zu werden. Danach gilt bis heute die Tatbeweislösung. Das bedeutet, dass die Bereitschaft, einen Zivildienst zu leisten, der 1,5× länger als der Militärdienst dauert, Beweis genug ist, dass ein Gewissenskonflikt vorliegt.

Der Zivildienst wurde ab seiner Entstehung zunächst von der Vollzugsstelle für Zivildienst verwaltet, die 2019 schliesslich in das Bundesamt für Zivildienst (ZIVI) überführt wurde.

Dienstpflichtsystem in der Schweiz

Der Zivildienst gehört zum Schweizer Dienstpflichtsystem. Der Begriff Dienstpflichtsystem bezeichnet ein facettenreiches Regelwerk, wie Dienstpflichtige den (Einsatz-)Organisationen Armee, Zivildienst und Zivilschutz zugeteilt werden und welche Leistungen sie dort zu erbringen haben. Hinzu kommen finanzielle Regelungen: Gemäss der Erwerbsersatzordnung (EO) werden die Dienstleistenden entschädigt, die Wehrpflichtersatzabgabe soll zahlen, wer keinen persönlichen Dienst leistet.

Das System beinhaltet alle Pflichten zur persönlichen Dienstleistung, die auf Bundesebene festgelegt sind. Die Militärdienstpflicht umfasst den Dienst in der Armee, den zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) sowie den Wehrpflichtersatz für Untaugliche. Die Schutzdienstpflicht wird im Zivilschutz erfüllt.

  • Militärdienst: Jeder Schweizer Mann ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten.
  • Zivildienst: Nur wer militärdiensttauglich ist, aber aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten kann, kann Zivildienst leisten. Der Zivildienst dauert 1,5× so lange wie der Militärdienst.
  • Zivilschutz: Wer nicht militärdiensttauglich, aber schutzdiensttauglich ist, leistet Zivilschutz.
  • Wehrpflichtersatz: Wer weder militärdiensttauglich noch schutzdiensttauglich ist und seine Dienstpflicht nicht mit einer persönlichen Dienstleistung erfüllt, muss Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen.
  • Erwerbsersatz: Wer Diensttage leistet, hat Anspruch auf Erwerbsersatz.

Das Zivildienstgesetz legt zudem fest, dass der Zivildienst Beiträge im Rahmen des Sicherheitsverbundes Schweiz zu leisten hat (ZDG, Artikel 3a Absatz 2 und Artikel 4). Entsprechend zählt der Zivildienst zu den Instrumenten der Sicherheitspolitik. Zivile Aufgaben in der Sicherheitspolitik können Zivis mit Einsätzen in zwei Tätigkeitsbereichen wahrnehmen: in der Prävention und Bewältigung von Katastrophen und Notlagen und in der Regeneration nach solchen Ereignissen sowie in der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe.

Zulassung zum Zivildienst

Ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst kann stellen, wer militärdienstpflichtig ist und den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Militärdienstpflichtig ist, wer an der Rekrutierung als militärdiensttauglich befunden wurde.

Ablauf des Gesuchsprozess:[4]

Nach dem Einreichen des Gesuchs muss innerhalb von 3 Monaten ein Einführungstag besucht werden. Nach dem vollständigen Besuch des Einführungstages ist das Gesuch innerhalb von 2 Wochen zu bestätigen. Sobald der Zulassungsentscheid eröffnet ist, kann das Gesuch nicht mehr zurückgezogen werden (ZDV Artikel 26 a und b).

Mit dem Gesuch deklariert der Gesuchsteller, dass er ohne Vorbehalte bereit ist, Zivildienst nach dem Zivildienstgesetz zu leisten. Das bedeutet:

  • Es werden 1,5 × so viele Diensttage wie im Militär geleistet.
  • Bis zur ordentlichen Entlassung müssen alle verfügten Diensttage geleistet werden. Das Bezahlen von Wehrpflichtersatz ersetzt das Erbringen der persönlichen Arbeitsleistung nicht.
  • Alle Einsätze müssen selbständig organisiert werden. Falls dies nicht erfolgt, bestimmt das ZIVI von Amtes wegen den Zeitpunkt und den Einsatzort.
  • Werden Pflichten verletzt, kann dies Disziplinar- oder Strafverfahren nach sich ziehen. Mögliche Sanktionen sind Busse, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 18 Monaten.

Tätigkeitsbereiche

Der Zivildienst soll dort zum Einsatz kommen, wo der grösste gesellschaftliche Bedarf besteht. Zivis leisten Einsätze in Bereichen, in denen Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft fehlen oder nicht ausreichen.

Zentral sind hierbei die Schwerpunktprogramme (SPP), wo Handlungsbedarf und Ressourcenmangel ausgewiesen sind (vgl. Art. 4 Abs. 4 ZDG). Zivis, die die Rekrutenschule nicht bestanden haben, leisten einen langen Einsatz (180 Tage) in einem Schwerpunktprogramm (vgl. Art. 8 und 8a ZDV).

Es gibt zwei Schwerpunktprogramme:

Pflege und Betreuung

Dieses beinhaltet die Pflege und Betreuung von Menschen. Typische Einsatzorte sind Spitäler, Altersheime, Behindertenwohnheime und -werkstätten, Schulen, Kinderkrippen und Asylheime. Das Pflichtenheft muss einen Anteil von mindestens 30 % an Pflege- oder Betreuungsaufgaben beinhalten. Gemeint sind Tätigkeiten im direkten Kontakt mit den zu betreuenden Personen.

Umwelt und Naturschutz

Dieses beinhaltet die Themenbereiche Natur- und Landschaftsschutz, Erhaltung der Artenvielfalt von Fauna und Flora und Präventionsarbeiten zur Verhinderung von Schäden durch Naturkatastrophen. Das Pflichtenheft muss Arbeiten enthalten, die direkt und unmittelbar auf einen der oben genannten Themenbereiche einwirken.

Insgesamt kann der Zivildienst in 8 Tätigkeitsbereichen geleistet werden

  • Gesundheitswesen: Spitäler, psychiatrische Kliniken, Pflegezentren
  • Sozialwesen: Institutionen für Betagte und Menschen mit einer Beeinträchtigung, Kinderkrippen, Kinderheime, Institutionen mit Arbeitslosenprogrammen, Asylzentren, Institutionen zur Betreuung von Personen mit Suchtproblemen
  • Schulwesen: Vorschulstufe bis Sekundarstufe II
  • Kulturgütererhaltung: Museen, Archive, Denkmalpflege, archäologische Dienste
  • Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege und Wald: Einsätze im Bereich Renaturierungen, Biotoppflege, Neophytenbekämpfung, Pflege von Naturschutzgebieten, Waldpflege
  • Landwirtschaft: Pflege ökologischer Ausgleichsflächen, Arbeiten im Forst, Alppflege
  • Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe: Auslandeinsätze und Einsätze im Inland im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, humanitären Hilfe und zivilen Friedensförderung
  • Vorbeugung und Bewältigung von Katastrophen und Notlagen sowie Regeneration nach solchen Ereignissen: Aufräum- und Hilfsarbeiten bei Überschwemmungen, Gesundheits- oder Migrationskrisen, Hangrutschungen und anderen Katastrophenereignissen, Präventionsmassnahmen

ZiviConnect

ZiviConnect ist die Datenbank im Informationssystem des Zivildienstes zur Organisation der Zivildiensteinsätze durch Zivildienstleistende und Einsatzbetriebe.[5] Es wurde am 9. Dezember 2024 in Betrieb genommen und löste das alte System E-ZIVI ab. ZiviConnect ermöglicht eine einfache und effiziente Zusammenarbeit der rund 30'000 Nutzerinnen und Nutzer. Die Einsatzbetriebe publizieren ihre Einsätze auf dieser Plattform und die Zivildienstleistenden können sich darauf bewerben. ZiviConnect verbindet Einsatzbetriebe, Zivildienstpflichtige und die Behörden.

Kleidung Zivildienst

Die Zivis tragen die Zivi-Kleider freiwillig und sie können sie nach ihren Vorlieben mit eigenen Kleidern kombinieren. Die Zivi-Kleider können mit den Punkten, die den Zivis bei der Zulassung auf ihr Einkaufskonto gutgeschrieben werden, gratis bezogen werden.[6]

Zahlen und Fakten

Das Bundesamt für Zivildienst (ZIVI) verzeichnete 6'799 Zulassungen zum Zivildienst im Jahr 2024 gegenüber 6'754 im 2023 (+0,7 %). 33,7 Prozent der zugelassenen Personen, also 2'294, haben ihr Gesuch erst nach bestandener Rekrutenschule (RS) eingereicht (2023: 32,6 %).

Der Anteil der vor der RS eingereichten Gesuche blieb gegenüber dem Vorjahr stabil (55,7 % bzw. 3'787 Personen), während der Anteil, der nach Beginn der RS gestellten Gesuche von 11,6 % Prozent 2023 auf 10,6 Prozent 2024 gesunken ist.

Im Jahr 2024 wurden fast 1,9 Millionen Diensttage geleistet. 51,6 Prozent der Diensttage wurden im Sozialwesen, 16,6 Prozent im Schulwesen, 14,8 Prozent im Gesundheitswesen und 9,7 Prozent im Umwelt- und Naturschutz geleistet. Diese Tätigkeitsbereiche decken sich mit den Schwerpunktprogrammen des ZIVI, «Pflege und Betreuung» sowie «Umwelt- und Naturschutz», bei denen ein besonders hoher Bedarf besteht.

Politische Diskussionen

Aktuell laufen viele politische Diskussionen, die den Zivildienst betreffen. Das Bundesamt für Zivildienst führt den aktuellen Stand der politischen Geschäfte seiner Website auf.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Jahresbericht 2019
  2. Bundesamt für Zivildienst ZIVI: Der Zivildienst. Bundesamt für Zivildienst, abgerufen am 4. Dezember 2025.
  3. Kontakt, auf zivi.admin.ch
  4. Zulassung, auf zivi.admin.ch
  5. ZiviConnect, auf zivi.admin.ch
  6. Kleider machen Zivis. news.admin.ch, 3. April 2009, abgerufen am 7. Dezember 2025.