Bräutigamseichen
Bräutigamseichen (auch Brauteichen, Bräutigamsbuchen oder Brautbuchen) waren neu angepflanzte Eichen- oder Buchenbestände, die im 18. Jahrhundert aufgrund einer Verordnung des dänischen Königs Christian VI. in Dänemark und im Gebiet des heutigen Landes Schleswig-Holstein von heiratswilligen Männern vor der Eheschließung angelegt werden mussten.
Geschichte
Zur Regierungszeit des dänischen Königs Christian VI. (1699–1746), der auch Herzog von Schleswig und Holstein war, waren die Waldbestände seiner Herzogtümer durch den – vor allem für den Schiffbau – stark gestiegenen Holzbedarf erheblich dezimiert. Um die Bestände zu vermehren, erließ Christian VI. am 27. April 1737 eine neue „Holzordnung“. Der Originaltext jener Verordnung lautete:
„Jede Mannsperson in den Holzdörfern, die sich zu verheirathen gedenkt, soll vorhero zehn junge Eichen, oder funfzehn junge Buchen pflanzen, und die Heister bis ins dritte Blatt bringen; für jede fehlende Eiche soll sie Einen Thaler, für jede Buche 32 Schilling bezahlen, und noch zur Nachpflanzung schuldig seyn.“[1]
Sie bestimmte, dass jeder Bräutigam vor der Heirat zehn junge Eichen oder alternativ fünfzehn junge Buchen pflanzen müsse. Die Jungvermählten waren in den folgenden drei Jahren noch für das Wachstum und Gedeihen der neu gepflanzten Bäume verantwortlich. War die Pflanzung nicht ausgeführt, waren Geldstrafen zu zahlen: ein Thaler für jede fehlende Eiche beziehungsweise 32 Schillinge für jede fehlende Buche. Zusätzlich mussten die fehlenden Bäume nachgepflanzt werden.[2] Forstbedienstete überwachten die in der königlichen Verordnung festgelegten „Bräutigamspflanzungen“, sorgten für deren ordnungsgemäße Ausführung und unterstützten die Untertanen durch fachliche Anleitung und praktische Hilfestellung bei der Anpflanzung. Mit einer weiteren königlichen Verfügung wurde am 1. März 1749 die Verpflichtung auch auf Witwer ausgeweitet, die sich erneut verheiraten wollten.
Die auf dieser Grundlage im 18. Jahrhundert entstandenen Wälder sind teilweise noch vorhanden. Der Botaniker Wilhelm Heering berichtete 1906 in einer Ausgabe der Schriften des Naturwissenschaftlichen Vereins für Schleswig-Holstein, noch „Brautbäume“ in den damaligen Oberförstereien Bordesholm, Flensburg, Rendsburg, Schleswig und Sonderburg vorgefunden zu haben.[3]
In Dänemark sind auch heute noch Bereiche mit sehr alten Bräutigamseichen, auf Dänisch Brudgomegene genannt (abgeleitet von Brudgom = Bräutigam), erhalten. Im Nørreskoven, einem Küstenwald im Nordosten der Insel Als, zählen die um 1770 gepflanzten Bäume zu den örtlichen Sehenswürdigkeiten. Sie erreichen eine Höhe von etwa 30 Metern und gehören zu den ältesten Wäldern Dänemarks.[4]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ August Niemann: Hauptzüge einer Geschichte der Forst- und Jagdgesetze in den Herzogthümern. In: Forststatistik der dänischen Staten. Mit drei statistischen Tafeln. Johann Friedrich Hammerich, Altona 1809, S. 263 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Bräutigamseichen auf königlichen Befehl. In: geschichte-s-h.de. Abgerufen am 29. September 2025.
- ↑ Wilhelm Heering: Bäume und Wälder Schleswig-Holsteins. Ein Beitrag zur Natur- und Kulturgeschichte der Provinz. In: Schriften des Naturwissenschaftlichen Vereins für Schleswig-Holstein. Band 13, Nr. 1, 1906, ISSN 0077-6165, S. 141 (online).
- ↑ Oplevelser i Nørreskoven på Als. In: naturstyrelsen.dk. 25. August 2021, abgerufen am 29. September 2025 (dänisch, siehe Punkt 9 „Brudgomsegene“).