Betsy Bakker-Nort

Bertha Betsy Bakker-Nort (geboren 8. Mai 1874 in Groningen; gestorben 23. Mai 1946 in Utrecht) war eine niederländische Feministin, Juristin und Politikerin.

Leben

Betsy Nort wurde am 8. Mai 1874 in Groningen geboren. Sie war die jüngste von vier Töchtern des Kaufmanns Joseph Isaäc Nort (1826–1880) und Wilhelmina van der Wijk (1837–1911). Sie stammte aus einer nicht-religiösen jüdischen Familie und ihr Vater starb, als sie sechs Jahre alt war. Sie wurde nachhaltig davon geprägt, in einer rein weiblichen Familie zu leben und es ärgerte sie bereits als Mädchen, als sie verstand, dass ihre resolute Mutter kein Wahlrecht besaß, während „jeder Mann, so dumm er auch sein mochte“, wählen durfte.[1]

Sie studierte nach dem Besuch einer Mädchenschule skandinavische Sprachen in Dänemark und Schweden. Danach übersetzte sie zwischen 1900 und 1911 40 schwedische, dänische und norwegische Romane und Kinderbücher, darunter „Die Wunder des Antichrist“ von Selma Lagerlöf und „Zweifel“ von Amalie Skram. Zugleich war Nort ab 1899 als Autorin tätig und schrieb über „Volksentwicklungsarbeit“ und die Frauenbewegung in diesen nordischen Ländern, unter anderem in der feministischen Zeitschrift „Belang en Recht“ (Bedeutung und Recht).[1]

Frauenwahlrecht und Studium

Nort trat 1895 direkt dem neu gegründeten Ortsverband des Vereins für das Frauenwahlrecht (VVVK) bei und gehörte zu den Frauen, die in den Anfängen des feministischen Kampfes um das Frauenwahlrecht Parlamentskandidaten, die auf Wahlkampftour waren, unbequeme Fragen zur Staatsbürgerschaft von Frauen stellten. Betsy Nort heiratete am 23. März 1904 in Groningen den Getreidehändler und Publizisten Gerrid Pieter Bakker (1871–1939). Auch Bakker war Mitglied im VVVK. Gemeinsam übersetzten sie mehrere Bücher und Bakker-Nort arbeitete weiter für den VVVK. Sie reiste mit Aletta Jacobs durch die Provinz Groningen, um Unterstützung zu gewinnen. Sie wurde zu einer der führenden Frauen im Kampf um das Frauenwahlrecht und arbeitete weiter mit Aletta Jacobs zusammen.[1]

Um diesen Kampf effektiver führen zu können, und um präzise Rechts- und Verfahrenskenntnisse zu erlangen, studierte Betsy Bakker-Nort Jura. Sie legte am Gymnasium das Abitur ab und studierte ab 1908 an der Universität Groningen. Sie promovierte am 11. März 1912 und verteidigte am 25. Juni 1914 in Groningen ihre Dissertation „Entwurf zur Rechtsstellung verheirateter Frauen in Deutschland, der Schweiz, England, Frankreich und den Niederlanden“. Sie vertrat die Ansicht, dass der Mann im Allgemeinen für die „auswärtigen Angelegenheiten“ der Familie und die Frau für die „inneren Angelegenheiten“ zuständig sein sollte. In ihrer Doktorarbeit sprach sie sich dafür aus, dass die eheliche Macht des Ehemanns, einschließlich der „erniedrigenden“ rechtlichen Unfähigkeit der Frau am Tag ihrer Eheschließung nach dem Eherecht, abgeschafft werden müsse.[1]

Sie betrieb zwischen 1914 und 1930 eine Anwaltskanzlei in Groningen und als „Hausjuristin“ des VVVK kritisierte sie das Rechtssystem, sowohl mündlich als auch schriftlich. Dabei konzentrierte sie sich zumeist auf das Eherecht. Sie setzte sich weiter stark für das Frauenwahlrecht ein und es gelang ihr, das Eherecht zu ändern. Das Frauenwahlrecht wurde im Wahlgesetz von 1919 verankert und nachdem der VVVK seinen Namen in „Nederlandsche Vereeniging van Staatsburgeressen“ (Niederländischer Verein der Staatsbürgerinnen) geändert hatte, verfasste Bakker-Nort einen neuen Aktionsplan: „Leitlinien für ein modernes Eherecht“ (1920). Sie wirkte auch weiterhin an der neuen Monatszeitschrift Verbandes mit.[1]

Abgeordnete im Repräsentantenhaus

Für den Vrijzinnig-Demokratischen Bond (VDB) wurde Bakker-Nort am 26. Juli 1922 in die Zweite Kammer der Generalstaaten gewählt. Sie gehörte dem liberalen Flügel der Frauenbewegung an. Sie vertrat einen Feminismus, der sich für Gleichberechtigung einsetzte und galt so als „radikal“. In ihrer Antrittsrede im Parlament thematisierte sie die „skandalöse“ Ehegesetzgebung. Der damalige Justizminister Theo Heemskerk lehnte ihre Forderungen direkt ab, von ihm würden keine Änderungen zu erwarten sein, die den Grundsatz aufgeben würden, dass der Mann das Oberhaupt der Ehe sei. In den 18 Jahren ihrer Zugehörigkeit zum Parlament engagierte sich Bakker-Nort weiter auch in der Frauenbewegung. Sie war von 1930 bis 1938 Vizepräsidentin des Vereins für Fraueninteressen und Gleichberechtigung. Sie rief regelmäßig in der Vereinszeitschrift Frauen dazu auf, sich politisch zu engagieren und Frauen zu wählen. Betsy Bakker-Nort war von 1922 bis 1933 Sekretärin der VDB-Parlamentsfraktion und setzte sich als Abgeordnete vor allem für die Gleichberechtigung von Mann und Frau ein. Dabei vertrat sie die Interessen beider Geschlechter. Mit ihrem Gesetzesentwurf für eine sogenannte „Schwesternrente“, die der im Haushalt lebenden Schwester eines Witwers, die ihn zehn Jahre lang gepflegt hatte, Anspruch auf dessen Rente eingeräumt hätte, scheiterte sie 1923 im Senat. Mit ihrem Gesetzentwurf im Jahr 1931 versuchte sie die Zulassung von Frauen zur Notarin erreichen. Darauf wurde jahrelang keine Antwort gegeben und sie zog den Antrag schließlich zurück. Sie produzierte, üblicherweise in Zusammenarbeit mit weiblichen Abgeordneten des linken, mitunter auch des rechten Flügels, gegen die religiösen Beschränkungen der Arbeitswelt und gegen alle Arten von Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern in Beschäftigungs-, Steuer- und Rentenangelegenheiten, darunter auch gegen Berichte über „Missbrauch von Mädchen und Frauen durch führende Männer in Industriebetrieben“.[1]

Zweiter Weltkrieg

Die Bakkers waren nach Den Haag gezogen und Betsy Bakker-Nort arbeitete wieder als Anwältin. Ihr Mann starb 1939 und am 24. Juni 1940 schied sie aus der Zweiten Kammer aus. Die deutschen Besatzer hatten Betsy Bakker-Nort von ihren parlamentarischen Pflichten „bis auf Weiteres“ suspendiert. Sie trat zusammen mit neun weiteren Abgeordneten im Januar 1942 zurück, nachdem der Generalsekretärsrat den entlasteten Abgeordneten die Möglichkeit dazu im Hinblick auf eine Pension angeboten hatte.[1]

Ende Dezember 1942 wurde Bakker-Nort in das Durchgangslager Westerbork deportiert. Von dort gelangte sie im Februar 1943 nach Barneveld, einem Flüchtlingslager, das zeitweise einer privilegierten Gruppe von Juden Schutz bot. Von dort wurde sie im April 1944 zurück nach Westerbork verbracht und dann am 4. September 1944 in das Ghetto Theresienstadt deportiert. Sie überlebte und wurde im Juni 1945 mit 400 weiteren niederländischen Gefangenen befreit.[1]

Aufgrund ihres Rücktritts im Jahr 1942 kehrte Bakker-Nort nach dem Krieg nicht ins Parlament zurück. Im Februar 1946 ließ sie sich in Utrecht nieder. Dort starb Betsy Bakker-Nort am 23. Mai 1946.[1]

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h i Marianne Braun: Nort, Bertha. In: Digitaal Vrouwenlexicon van Nederland. 9. April 2017, abgerufen am 28. Dezember 2025 (niederländisch).
Commons: Betsy Bakker-Nort – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien