Besonders erhaltenswerte Bausubstanz

Besonders erhaltenswerte Bausubstanz (beB) ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in § 105 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) genannt wird, ohne ihn jedoch genauer zu definieren. Mithilfe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz als Teil des baukulturellen Erbes mit derselben Förderhöhe saniert werden wie Baudenkmale.

Stadtplanerische Bedeutung

Besonders erhaltenswerte Bausubstanz zeichnet sich durch ihre Materialverwendung, die Ablesbarkeit regionaler oder lokaler Bautraditionen oder ihre Lage aus. Ein Abbruch oder die gestalterische Überformung würden zu einem Verlust des charakteristischen Orts- oder Stadtbildes führen.[1] Sie unterliegt jedoch als solche keinem besonderen gesetzlichen Schutz auf Grund von Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts.

Besonders erhaltenswerte Bausubstanz wird aber als vorliegend angenommen, wenn das Gebäude im Geltungsbereich einer kommunalen Satzung, beispielsweise einer Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung liegt.[2]

Zudem sind die Belange der Baukultur bei der Aufstellung von Bauleitplänen abwägungserheblich (§ 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB). Im Innenbereich müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen (§ 34 BauGB), die auch durch besonders erhaltenswerte Bausubstanz geprägt sein kann.[2]

Finanzielle Förderung

Eigentümer von Kulturdenkmälern, die dem Denkmalschutzgesetzen der jeweiligen Bundesländer unterliegen, haben auf Grund der Klassifizierung als Kulturdenkmal besondere Pflichten. Diese sind insbesondere bzgl. des Erhalts und der Instandsetzung der Gebäude zu beachten. Sie haben aber auch besondere Rechte, welche ihnen mögliche Vorteile bei der Nutzung und Instandsetzung ihres Kulturdenkmals bieten. Für die Erfassung von Kulturdenkmälern im Sinne des Denkmalschutzes sind die jeweiligen Bundesländer verantwortlich. In Deutschland sind aktuell rund 1 bis 1,3 Millionen Gebäude als Kulturdenkmal klassifiziert.

Darüber hinaus wird die Relevanz der „besonders erhaltenswerten Bausubstanz“, deren Erhaltung als kulturelles Erbe schützenswert erscheint, deutschlandweit auf ca. 35 Prozent der Gebäude geschätzt.[3] Um diese Objekte im Rahmen bei bestimmten Verfahren gegenüber als Denkmal klassifizerten Gebäuden nicht zu benachteiligen, hat sich der Begriff und die damit einhergehende formale Klassifizierung solcher Objekte als „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ (beB) etabliert. Objekte mit dem Status beB genießen aktuell Gleichbehandlung bei folgenden Themenstellungen:[4]

  • Erleichterungen gem. GEG §105
  • KfW Fördermittelanträge
  • BAFA Förderanträge

Beantratungsprozess

Zuständig für die Feststellung, dass es sich bei einem Objekt um beB handelt, sind die jeweiligen Kommunen. Erteilt wird eine solche Bestätigung im Regelfall auf Antrag des Eigentümers oder eines von ihm beauftragten Bauplaners. Eine Bestätigung, dass es sich bei einem Objekt um beB handelt, kann bei spezifischen Förderanträgen auf den Vordrucken der BAFA oder der KfW erfolgen. Die Bestätigung kann aber auch formlos, zum Beispiel für die Beantragung von Ausnahmen vom GEG bei Sanierungsmaßnahmen durch die zuständige Kommune erteilt werden. Ein besonderer Anlass, wie zum Beispiel die Beantragung eines KFW Förderdarlehens kann, muss aber nicht Anlass für einen Antrag bei der Kommune sein. Der Antag kann also jederzet auch ohne Anlass gestellt werden. Dieses kann sinnvoll sein, damit bei späterem formalem Bedarf die notwendige Bestätigung der Kommune bereits gesichert vorliegt und nicht erst eingeholt werden muss.

Allerdings zeigt die aktuelle Praxis, dass die Kommunen die Begrifflichkeit häufig noch nicht ausreichend kennen, häufig noch keinerlei Prozesse für die Identifikation von beB implementiert haben und wenig auskunftsfähig bezüglich der Regelungen, Vorteile und Abhängigkeiten der beB sind. Entsprechend geben verschiedene Institutionen und Vereine hier bereits Hilfestellung über Bereitstellung von Informationen und Unterlagen an Eigentümer und Kommunen[5].

Einzelnachweise

  1. Die sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz in der integrierten Stadtentwicklung. Ermitteln - Erfassen - Bestand bewerten. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Kommunale Arbeitshilfe Baukultur, Stand Oktober 2021, S. 5.
  2. a b Besonders erhaltenswerte Bausubstanz und Stadtidentität in der integrierten Stadtentwicklung. Memorandum der Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz 2015, S. 2.
  3. Vgl. Landtag Baden-Württemberg: Drucksache 17/8315 7. Februar 2025, S. 2.
  4. Publikation Besonders erhaltenswerte Bausubstanz in Deutschland und Europa als Download auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
  5. Sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz. In: www.baukulturdienst.de. Interessengemeinschaft Bauernhaus - Baukulturdienst Weser / Leine / Harz, abgerufen am 7. Dezember 2025.