Vorläufige Besitzeinweisung
Die Vorläufige Besitzeinweisung ist in Deutschland ein Mittel der öffentlichen Hand im Verwaltungsverfahrensrecht. Sie wird dem Enteignungsverfahren vorgeschaltet. Die vorzeitige Besitzeinweisung ist für eilbedürftige Infrastrukturmaßnahmen vorgesehen. Aber auch bei Flurbereinigungsverfahrens können vor der Rechtskraft des Flurbereinigungsplanes in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen werden.
Sollten sich in der Folgezeit die Beteiligten nicht über den Eigentumsübergang oder die Belastung des Grundstücks einigen, schließt sich ein Enteignungsverfahren an.[1][2]
Einzelnachweise
- ↑ Besitzeinweisungsverfahren und Vorzeitige Besitzeinweisung. Abgerufen am 17. Oktober 2025.
- ↑ Vorläufige Besitzeinweisung. Abgerufen am 17. Oktober 2025.