Berliner Notstandsprogramm

Das Berliner Notstandsprogramm, auch Berliner Aufbauprogramm, war ein Programm zur Eindämmung der Arbeitslosigkeit in West-Berlin. Grundlage der darauf basierenden Maßnahmen war, dass der Deutsche Bundestag im März 1950 West-Berlin zum Notstandsgebiet erklärt hatte.

Entstehung des Programms

Die Isolation der drei Westsektoren Berlins führte zu großen wirtschaftlichen und logistischen Problemen. Während der Berlin-Blockade vom 24. Juni 1948 bis 12. Mai 1949 wurden der Land- und Wasserzugang zum Westteil Berlins, der teils von der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ), teils vom Sowjetischen Sektor Berlins umgeben war, für die Westalliierten blockiert. Die Versorgung der Stadt wurde über eine Luftbrücke gesichert. Am 8. November 1948 hatte der Bizonen-Wirtschaftsrat das Notopfer Berlin beschlossen: Die Mittel sollten für die Bezahlung der Hilfsgüter verwendet werden, die über die Luftbrücke eingeflogen wurden. Nach der Erklärung der DM zum alleinigen Zahlungsmittel in den Westsektoren Berlins durch die Westmächte am 20. März 1949 und dem Ende der Berlin-Blockade Mitte Mai 1949 wurde West-Berlin in die Maßnahmen der Marshallplan-Hilfe einbezogen.[1]

Ende Februar 1950 wurde in den drei westlichen Sektoren Berlins mit 306.000 Arbeitslosen ein neuer Höchststand erreicht.[1]

Der Deutsche Bundestag erklärte daher im März 1950 West-Berlin zum Notstandsgebiet.[1] Bereits im folgenden Monat wurde zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit ein Notstandsprogramm unter der Bezeichnung Berliner Aufbauprogramm oder auch Berliner Notstandsprogramm begonnen.

Die Mittel kamen aus dem ERP-Sondervermögen, vom Land Berlin, der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.[2] Ab April 1950 bis Ende des Haushaltsjahres 1956 wurden 1109 Millionen DM bereitgestellt.[2]

Der Regierende Bürgermeister Otto Suhr setzte sich besonders für das Berliner Aufbauprogramm ein.[3]

Maßnahmen

Die Mittel konnten in den Sparten Enttrümmerung, Grünflächen, Tiefbau, Schulen und soziale Bauten, Verkehrs- und sonstige städtische Betriebe, Wohnungsbau, gewerblicher Bau, Angestellten-Programm und Jugendbeschäftigung ausgegeben werden.[4]

Im Zentrum stand zunächst die systematische Enttrümmerung Berlins. Schätzungen für den entfernten Kriegsschutt belaufen sich auf 80 Millionen Kubikmeter.[1] Die Gebäudereste wurden innerhalb der Stadt an mehreren Plätzen gelagert, wodurch Erhebungen mit bis zu 120 Metern Höhe entstanden. Dazu gehören im Wedding der Humboldthain, in Schöneberg der Insulaner und in Wilmersdorf der Teufelsberg.[1]

Zur Sparte Grünflächen gehörten die Wiederherstellung von Parkanlagen und Kinderspielplätzen, Schulhöfen und Sportplätzen, nicht jedoch die Aufwendungen für den Kauf von Grundstücken hierfür. Die Wiederherstellung von Straßen, Gehwegen, Radwegen, Plätzen und Wasserwegen fiel in den Bereich Tiefbau.[5] Unter Schulen und soziale Bauten fielen der Wiederaufbau und die Wiederherstellung von Schulen, der Ausbau von Altersheimen und der Neubau von zwei Schwimmbädern. Mittel hierfür wurden nur in den Jahren 1950 und 1951 abgerufen, danach war der Bereich Teil des Haushalts des Landes Berlin.[5] Kosten für Feuerwehr, Stadtentwässerung, GASAG, Flughafen-Gesellschaft, Straßenreinigung etc. konnten über die Mittel für Verkehrs- und sonstige städtische Betriebe bezahlt werden. Dabei ging es anfangs um die Beseitigung von Kriegsschäden und Kriegsfolgeschäden, erst seit dem Haushaltsjahr 1952 in größerem Umfang auch um Neuinvestitionen.[5]

Die Sparte Angestellten-Programm umfasste auch die Beschäftigung von darstellenden und bildenden Künstlern. Daher konnte aus Mitteln des Programms auch die Vergabe von Werkverträgen an bildende Künstler in Berlin finanziert werden.[6] In der ersten Zeit zielte dies auf die künstlerische Begleitung des Wiederaufbaus ab. Bewerben konnten sich dafür einmal im Jahr alle Künstler, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschritt.[7] Finanziert wurden unter anderem die Kosten für den von Alfred Trenkel geschaffenen Gedenkstein im Fritz-Schloß-Park in Tiergarten.[8]

Aus dem Sektor Wohnungsbau konnten nicht nur für die Wohnbauten in städtischem Eigentum Mittel abgerufen werden, sondern er war auch für privat- und sonstige gemeinnützige Wohnungsunternehmungen bestimmt.[9] Hieraus flossen Gelder unter anderem in Gebäude der Oberlandstraße. Durch den Teilbereich gewerbliche Bauten waren Ausgaben für Büro- und Geschäftshäuser und Verwaltungsbauten der privaten Wirtschaft gedeckt.[9] Über den Unterpunkt Jugendbeschäftigung konnten Betrieben Beträge für die zusätzliche Beschäftigung von Auszubildenden ausbezahlt werden. Auch Aufwendungen für andere berufsfördernde Maßnahmen für Maßnahmen waren Gegenstand der Unterstützung.[6]

Literatur

  • Walfried Peters: Das Berliner Notstandsprogramm als Instrument der Beschäftigungspolitik. Dissertation, Berlin, 1958.

Siehe auch

Alexander-von-Humboldt-Gedenkstein im Volkspark Humboldthain in Berlin

Einzelnachweise

  1. a b c d e Eva-Maria Klother: Denkmalplastik nach 1945 bis 1989 in Ost- und West-Berlin. In: Matthias Bleyl (Hrsg.): Theorie der Gegenwartskunst. Band 12. LIT Verlag, Münster 1998, ISBN 3-8258-3797-1, S. 185/186.
  2. a b Walfried Peters: Das Berliner Notstandsprogramm als Instrument der Beschäftigungspolitik. Berlin 1958, S. 44.
  3. WDR: 30.08.1957 - Todestag des Politikers Otto Suhr. 12. Juli 2017, abgerufen am 2. November 2025.
  4. Walfried Peters: Das Berliner Notstandsprogramm als Instrument der Beschäftigungspolitik. Berlin 1958, S. 53.
  5. a b c Walfried Peters: Das Berliner Notstandsprogramm als Instrument der Beschäftigungspolitik. Berlin 1958, S. 54.
  6. a b Walfried Peters: Das Berliner Notstandsprogramm als Instrument der Beschäftigungspolitik. Berlin 1958, S. 56.
  7. Martin Damus, Henning Rogge: Titel Fuchs im Busch und Bronzeflamme : zeitgenössische Plastik in Berlin-West; ein Kunstbuch und eine neue Art von Stadtführer. Moos Verlag, München 1979, ISBN 3-7879-0120-5, S. 26/27.
  8. Eva-Maria Klother: Denkmalplastik nach 1945 bis 1989 in Ost- und West-Berlin. In: Matthias Bleyl (Hrsg.): Theorie der Gegenwartskunst. Band 12. LIT Verlag, Münster 1998, ISBN 3-8258-3797-1, S. 187/188.
  9. a b Walfried Peters: Das Berliner Notstandsprogramm als Instrument der Beschäftigungspolitik. Berlin 1958, S. 55.