Behindertenrecht
Das Behindertenrecht ist ein juristisches Querschnittsgebiet, das die Rechtsstellung von Menschen mit Behinderung betrifft. Es erstreckt sich insbesondere auf Regelungen im Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht sowie auf gesetzliche Verpflichtungen zur Gleichstellung und Barrierefreiheit.[1]
Internationales Recht
Nationales Recht
Deutschland
- Benachteiligungsverbot (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG): „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
- Die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder[2]
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen:
- Teil 1: Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen;
- Teil 2: Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht);
- Teil 3: Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht).
Österreich
- Bundesbehindertengesetz (BBG)
Schweiz
- Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Gesetze und Rechtsgrundlagen Seh-Netz e. V., abgerufen am 16. Februar 2021.
- ↑ Deutsches Institut für Menschenrechte zu „Behindertengleichstellungsgesetze: Bund-Länder-Vergleich zeigt Rechtsschutzlücken“. 14. Juli 2023, abgerufen am 10. Oktober 2025.