Bund der Energieverbraucher

Bund der Energieverbraucher e. V.
Rechtsform eingetragener Verein
Gründung 6. Februar 1987
Gründer Aribert Peters
Sitz Unkel
Zweck Verbraucherorganisation für private Energiekunden
Vorsitz Aribert Peters
Personen Werner Neumann (2. Vorsitzender)
Mitglieder 8.967 (2025)
Website www.energieverbraucher.de

Der Bund der Energieverbraucher e. V. ist ein bundesweit tätiger Verein zum Schutz der Interessen von privaten Energieverbrauchern. Er ist Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und im Lobbyregister des deutschen Bundestages eingetragen. Die Bundesgeschäftsstelle hat ihren Sitz im rheinland-pfälzischen Unkel bei Bonn.[1]

Geschichte

Gründung und frühe Jahre (1987–1993)

Der Verein wurde 1987 auf Initiative von Aribert Peters, einem Physiker aus Rheinbreitbach, gegründet.[2][3.1]

Ein früher Erfolg war die Aufdeckung der sogenannten „Wundersamen Gasvermehrung“ im Jahr 1989, bei der Gasversorger laut Vereinsuntersuchungen mehr Gas abrechneten, als sie tatsächlich bezogen. Infolge der vom Verein angestoßenen Debatte wurde die gesetzliche Grundlage für Gasabrechnungen geändert; seither gilt eine Berechnungstemperatur von 15 °C, wodurch sich Gasrechnungen für Verbraucher um etwa zwei Prozent verringerten.[3.2]

Erste Projekte und Aktionen (1993–2000)

Phönix-Projekt

1994 startete der Verein das Phönix-Projekt, das eine Massenbewegung zur Verbreitung von Solartechnik organisierte. Phönix schrieb zunächst thermische Solaranlagen zentral aus, verhandelte Mengenrabatte und vermittelte die Anlagen direkt an Verbraucher, ohne Zwischenhandel.[4][5] Durch die gemeinsame Beschaffung konnten Anlagen um bis zu 30 Prozent günstiger erworben werden als bei herkömmlichen Installateuren.[4] Die im Projekt angebotenen Systeme konnten auch von Privatpersonen installiert werden.[6]

Partner des Projekts waren Umweltverbände und auch Städte wie Frankfurt am Main,[7] Saarbrücken und Mainhausen.[8] 1998 erhielt der Verein für das Phönix-Projekt den Koblenzer Cusanus-Preis der koblenzer Bürgerschaft, der an innovative Umweltinitiativen verliehen wird.[9]

Solarschulen

Ende der 1990er-Jahre baute der Bund der Energieverbraucher ein Netzwerk sogenannter Solarschulen auf, in denen Qualifikationen im Bereich Solarenergie vermittelt wurden.[10] Bis Anfang der 2000er-Jahre wurden hier rund 5.000 Solarberater ausgebildet. Beim Aufbau des Netzwerks kooperierte der Verein mit der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS).[3.3]

Bunter Strom

1999 organisierte der Verein das Projekt Bunter Strom, das laut Inge Nowack von der Stuttgarter Zeitung[11] als eines der ersten gemeinschaftlichen Strombeschaffungsmodelle für Verbraucher galt. Es ermöglichte Mitgliedern, Strom zu Konditionen unterhalb der örtlichen Versorgerpreise zu beziehen. Presseberichten zufolge betrug der Preisunterschied etwa 20 Prozent.[12][11] Ein Teil der Einsparungen floss in einen Fonds zur Förderung von Solarenergieprojekten.[11]

Heizung ok?

Anfang der 2000er-Jahre startete die Aktion Heizung ok?, die vom Bund der Energieverbraucher gemeinsam mit den Schornsteinfegerverbänden initiiert wurde. Verbrauchern wurden in einer Broschüre die Messprotokolle der Schornsteinfeger erläutert.[13]

Weitere Entwicklungen (2000 bis 2003)

Nach langen Forderungen des Vereins an den Deutschen Wetterdienst (DWD), die Wetterdaten zur Ermittlung des Heizbedarfs gratis freizugeben, willigte der DWD Anfang 2002 ein und veröffentlicht seit 2003 die Temperaturdaten.[14]

Der Bund der Energieverbraucher kritisierte ab 2003 die Übernahme von Ruhrgas durch E.ON mit der Begründung, der Zusammenschluss schwäche den ohnehin begrenzten Wettbewerb im deutschen Energiemarkt weiter und führe aus Sicht des Vereins zu höheren Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Aribert Peters äußerte hierzu, die Fusion sei „ein Schlag gegen den Rechtsstaat und die Verbraucher“.[15]

Preisprotest und gerichtliche Verfahren (ab 2004)

Stromausfall Münsterland

Nach einem großflächigen mehrtägigen Stromausfall im Münsterland im Jahr 2004 forderte der Bund der Energieverbraucher die von den Stromausfällen betroffenen Bürger Nordrhein-Westfalens dazu auf, Schadenersatzansprüche gegen den Stromversorger RWE geltend zu machen. Aribert Peters erklärte hierzu, „Die Betroffenen können sich mit ihren Ansprüchen auf die europäische Produkthaftungsrichtlinie berufen“.[16]

Preisprotest

Ab 2004 organisierte der Bund der Energieverbraucher eine Aktion gegen überhöhte Energiepreise, die als Preisprotest bekannt wurde. Der Verein koordinierte hierfür Musterklagen und begleitete Verfahren bis zum Bundesgerichtshof und zum Europäischen Gerichtshof.[17][18]

Verbraucher folgten dem Aufruf, Gas- und Stromrechnungen unter Berufung auf fehlende Billigkeit nach § 315 BGB zu kürzen oder Zahlungen nur unter Vorbehalt zu leisten.[19][17][20] Die Zahl der Protestierenden wurde 2005 auf rund eine halbe Million Verbraucher geschätzt.[21] Die gerichtlichen Auseinandersetzungen führten in den meisten Fällen zu Urteilen zugunsten der Verbraucher,[21] etwa zu unzulässigen Preiserhöhungen.[3.4]

Neue Entwicklungen (seit 2010)

Seit 2010 erweiterte der Verein seine Aktivitäten auf Themen wie Fernwärme,[22] Flüssiggaspreise[23] und Energiearmut.[24]

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2010, wonach Gasversorger ihre Preise nicht vollständig an die Ölpreisentwicklung koppeln dürfen, bewertete der Bund der Energieverbraucher die Entscheidung als wichtigen Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte. Der Verein, der zu den Klägern im Verfahren gehörte, verwies darauf, dass die beanstandeten Preisanpassungsklauseln Verbraucher unangemessen benachteiligt hätten und Rückforderungen ermöglicht werden könnten. Der Vorsitzende Aribert Peters sagte zudem, dass das Urteil kurzfristig nicht zu sinkenden Gaspreisen führen werde, da die Preisentwicklung weiterhin durch langfristige Lieferverträge und mangelnden Wettbewerb geprägt sei.[25]

2013 begann der Verein das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderte Projekt Verbraucherorientierte Energieanbieterinformation mit dem Ziel, Verbrauchern zuverlässige Informationen über Energieanbieter und Tarife zur Verfügung zu stellen. Mit den Informationen sollten Risiko und Aufwand eines Anbieter- und Verbraucherwechsels deutlich reduziert werden.[26][27]

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der Musterfeststellungsklage am 1. November 2018 gehört der Bund der Energieverbraucher zu den qualifizierten Verbraucherverbänden, die nach § 606 Zivilprozessordnung (ZPO) berechtigt sind, solche Verfahren zu führen.[28][29] Der Verein zählt damit zu den derzeit rund fünfzig Einrichtungen in Deutschland, die die formalen Anforderungen erfüllen und im Verzeichnis qualifizierter Einrichtungen beim Bundesamt für Justiz gelistet sind (Stand 2025).[30]

Organisation und Finanzierung

Der Bund der Energieverbraucher ist ein gemeinnütziger Verein für eine verbraucher- und umweltfreundliche Energieversorgung.[2] Geführt wird der Verein durch den Gründer und ersten Vorsitzenden Aribert Peters (Stand 2025).[2] Zweiter Vorsitzender ist Werner Neumann.[31]

Zu den Mitgliedern gehören vorwiegend Privatpersonen und auch Gewerbeunternehmen.[2] Die Mitgliederzahl lag im Juni 2025 bei 8.967 Mitgliedern.[1]

Der Verein finanziert sich fast ausschliesslich durch Beiträge und Spenden seiner Mitglieder.[2] Zur Wahrung seiner Unabhängigkeit nimmt er keine Spenden von Unternehmen an und erhält auch keine staatlichen Zuschüsse.[32]

Aufgaben und Aktivitäten

Der Verein vertritt Verbraucherinteressen im Energiemarkt, macht auf Missstände bei Energieversorgern aufmerksam und setzt sich rechtlich für die Durchsetzung von Verbraucherrechten ein.[3.1] Der Bund der Energieverbraucher verfolgt eine verbraucher- und umweltorientierte Energiepolitik, die als Gegenentwurf zu einer aus Sicht des Vereins „monopolistisch geprägten“ Energieversorgung verstanden wird. Zentrale Leitlinie ist der Schutz der Verbraucher vor überhöhten Preisen und intransparenten Vertragsbedingungen der Energieversorger. Der Verein verbindet diesen Ansatz mit dem Ziel, den Übergang zu einer nachhaltigen, dezentralen Energieversorgung zu beschleunigen.[2]

Der Bund der Energieverbraucher ist hierfür in verschiedenen Bereichen des Verbraucherschutzes im Energiesektor tätig.[33] Der Verein unterstützt Mitglieder bei rechtlichen Fragen und verfügt über ein Netzwerk im Energierecht tätiger Rechtsanwälte.[34] Der Bund der Energieverbraucher ist ein qualifizierter Verbraucherverband gemäß $ 4 Unterlassungsklagegesetz.und ist in die vom Bundesamt für Justiz geführte Liste eingetragen.[30]

Auf europäischer Ebene reichte der Verein mehrere Verfahren zur Prüfung staatlicher Beihilfen ein, etwa zur Ausnahme industrieller Großverbraucher von der EEG-Umlage.[35] Der Verein engagiert sich zudem in der Schlichtung von Streitigkeiten im Energiesektor und ist seit 2011 Mitglied und Träger der Schlichtungsstelle Energie.[36]

Verschiedene Aktivitäten des Vereins zielen auf mehr Markttransparenz,[2] darunter Angebote zur Unterstützung von Flüssiggas-[37] und Fernwärmekunden.[38][2] Im Bereich Energiearmut berät der Verein Betroffene und setzt sich politisch für einen verbesserten Schutz gegenüber Versorgungssperren ein.[39] 2008 richtete der Verein hierzu die erste deutsche Dokumentationsstelle für illegale Versorgungssperren ein.[40]

Negativauszeichnung des Vereins „Trübe Funzel“

Der Verein verleiht als Negativauszeichnung in unregelmäßigen Abständen die „Trübe Funzel“ an besonders verbraucherunfreundliche Unternehmen. Vor der Verleihung erhalten die nominierten Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme.[41][42]

Publikationen und Angebote

Der Verein bietet Mitgliedern telefonische Energieberatung, juristische Hilfestellung bei Abrechnungsfragen, einen Prozesskostenfonds zur Unterstützung bei Klagen und einen Geräteverleih (z. B. Strommessgeräte, Wärmebildkameras).[3.5] Außerdem gibt der Verein seit seiner Gründung vierteljährlich die Zeitschrift Energiedepesche heraus, die über Verbraucherrechte, Energiepreise und erneuerbare Energien berichtet.[2]

Öffentliche Wahrnehmung

Bekannt ist der Bund der Energieverbraucher vor allem durch seinen Einsatz für faire Energiepreise, Klimaschutz und Versorgungssicherheit.[43] Insbesondere die Preisproteste ab 2004 erregten große öffentliche Aufmerksamkeit.[21][44]

Auch Mitgründer und Vorstand Aribert Peters erfährt regelmäßig mediale Aufmerksamkeit. Die Frankfurter Rundschau beschrieb Peters 2006 als „Boykotteur“ im positiven Sinn, der durch beharrliche Verbraucherarbeit den Energiemarkt verändert habe.[2]

Siehe auch

Commons: Bund der Energieverbraucher – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b Lobbyregistereintrag Bund der Energieverbraucher gemeinnütziger e.V. In: Lobbyregister. Abgerufen am 15. Dezember 2025.
  2. a b c d e f g h i j Jan Hildebrand: Der Boykotteur. Schon lange kämpft Aribert Peters für eine verbraucher- und umweltfreundliche Energiepolitik – und er sieht sich im Aufwind. In: Frankfurter Rundschau. 6. Januar 2006, S. 2.
  3. 20 Jahre Bund der Energieverbraucher. Vereinsgeschichte. In: Energiedepesche. 1. März 2007.
    1. a b S. 1.
    2. S. 2.
    3. S. 4.
    4. S. 5.
    5. S. 6.
  4. a b Stromkunden-Lobby. In: Die Tageszeitung. 16. Mai 1998, S. 18.
  5. Bund der Energieverbraucher. Phönix macht Klima für Sonnenkollektoren. In: Frankfurter Rundschau. 10. August 1996, S. 16.
  6. Höhenflüge für Phönix. In: Die Tageszeitung. 31. August 1996, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 25. November 2025]).
  7. Solarprojekt eröffnet Stützpunkt in Frankfurt. In: Frankfurter Neue Presse. 9. August 1996.
  8. Damit Solaranlagen Sonne sehen. Isenburg macht beim Phönix-Projekt mit. In: Frankfurter Rundschau. 21. Dezember 1999, S. 3.
  9. Koblenzer Cusanus-Preis wird heute an den Bund der Energieverbraucher verliehen. In: Rhein-Zeitung. 11. Dezember 1998.
  10. Artefact mit Solarschule. In: Die Tageszeitung. 22. Mai 1999, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 25. November 2025]).
  11. a b c Inge Nowak: Die Verbraucher haben die Qual der Wahl. In: Stuttgarter Zeitung. 10. Juni 1999, S. 11.
  12. Susanne Gehrmann-Röhm: Fast zu viel Sonne für das sechste Solarfest. In: Südkurier. 5. Juli 1999.
  13. Ist die Heizung okay? Broschüre gibt Tipps. In: Main-Post. 13. Mai 2004.
  14. Wetterdaten frei. In: Die Tageszeitung. 14. Oktober 2002, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 25. November 2025]).
  15. Andreas Kögler: Erste Reaktionen zur Fusion E.ON/Ruhrgas. In: Powernews. 31. Januar 2003.
  16. Versorger nach Schneechaos in der Kritik. In: Die Tageszeitung. 29. November 2005, abgerufen am 25. November 2025.
  17. a b Thomas Schmitt. Pfiffiger Protest gegen gierige Gaslieferanten. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 16. Januar 2005, Nr. 2, S. 43.
  18. Gasrechnung. Millionen zahlen zu viel, weil der Zähler spinnt. In: Manager Magazin. 29. November 2004.
  19. 50 Bürger wehren sich gegen höhere Gaspreise. Protest-Bewegung gegen Gas-Konzerne. Bund der Energieverbraucher bekommt Zuwachs aus dem Hochtaunuskreis. In: Frankfurter Rundschau. 13. März 2006, S.37.
  20. Thomas Hummel: Der Standardtarif ist für die Bequemen. In: Süddeutsche Zeitung. 22. September 2004. S. 22.
  21. a b c Gaskunden gehen auf die Barrikaden. In: Stuttgarter Zeitung. 19. September 2005, S. 11.
  22. Kunden zahlen für Fernwärme oft deutlich zu viel. In: Die Welt. 24. August 2012.
  23. Ernst-Gerhardt Scholz: Flüssiggas günstig. In: Hamburger Abendblatt. Jg. 53, 31. Juli 2000, Nr. 176, S. 17.
  24. 250 Haushalten wurde der Strom abgestellt. In: Kölnische Rundschau. 16. Januar 2013.
  25. Friederike Ott: Urteil des Bundesgerichtshofs: Richter teilen das Öl-Gas-Gemisch. In: Der Spiegel. 24. März 2010, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 25. November 2025]).
  26. Das Projekt Energieanbieterinformation. In: Energieanbieterinformation.de, abgerufen am 31. Juli 2016.
  27. Verbraucherpolitik im Bereich Energie und Verkehr. (Memento vom 31. Juli 2016 im Internet Archive) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Stand 16. Oktober 2015, abgerufen am 31. Juli 2016.
  28. Musterfeststellungsverfahren in der Energiewirtschaft? In: Verlag Versorgungs- und Kommunalwirtschaft GmbH. Abgerufen am 15. Oktober 2025.
  29. Hans Peter Seitel: Kunden gegen Unternehmen: Warum die neue Sammelklage ein scharfes Schwert ist. In: Die Rheinpfalz. 21. November 2023, abgerufen am 15. Oktober 2025.
  30. a b Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG). (PDF) In: Bundesjustizamt. Abgerufen am 7. Juli 2024.
  31. Vorstand des Vereins. In: Energieverbraucher.de. Abgerufen am 15. Oktober 2025.
  32. Geertje Oldermann: Verband will faire Energiepreise. In: Rhein-Zeitung. 16. Oktober 2006.
  33. Hans-Willy Bein: Anzeige gegen Vorstände. Eon und RWE sollen den Strompreis manipuliert haben. In: Süddeutsche Zeitung. 9. Mai 2009, S. 27.
  34. Leonora Holling: Energierecht auf Verbraucherseite: Rechtsgebiet mit Potenzial. In: ZAP – Zeitschrift für die Anwaltspraxis. Heft 3/2024, S.123-130.
  35. Rolf Schraa: Private Stromkunden zahlen für Industrie mit. In: Hamburger Abendblatt. 24. Oktober 2012, Nr. 249, S. 24.
  36. Schlichtungsstelle statt Klageweg. In: Lausitzer Rundschau. 26. Oktober 2011, S. 10.
  37. Flüssiggas vom freien Markt. Informationen und Beratung beim Bund der Energieverbraucher. In: Tagesspiegel. 2. Oktober 1999, S. 18.
  38. Reiner Fritz: Wechsel nicht möglich – Fernwärmekunden sind von ihrem Versorger abhängig. Badenova hat den Preis erhöht. In: Badische Zeitung. 28. Februar 2015, S. 23.
  39. Mit Hausverbot gegen Versorgungssperre. In: Westfälische Nachrichten. 15. Mai 2008, abgerufen am 25. November 2025.
  40. Energieverbrauch. Internet-Pranger für Schwarze Schafe. In: Sächsische Zeitung. 28. August 2008, S.26.
  41. Eon und Schleswig-Holstein Netz erhalten Trübe Funzel. In: Die Welt. 5. Dezember 2019, abgerufen am 25. November 2025.
  42. Trübe Funzel für Almado. In: Energate Messenger. 15. Mai 2015, abgerufen am 25. November 2025.
  43. Noch jede Menge Potential. Bund der Energieverbraucher: Top of mind. In: Comx-forschung.de. 2007, abgerufen am 15. Oktober 2025.
  44. Peter Focht: Gasversorger in der Abzockerecke. In: Powernews. 17. Januar 2005.