Bayerisches Verwaltungsgericht Plattling

Das Bayerische Verwaltungsgericht Plattling ist ein künftiges Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit, das zum 1. Juli 2028 errichtet werden soll.[1] Es wird dann eines von sieben Verwaltungsgerichten (VG) im Freistaat Bayern.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Verwaltungsgericht wird seinen Sitz in Plattling haben. Der Regierungsbezirk Niederbayern wird den örtlichen Zuständigkeitsbereich des Gerichts bilden. Zuvor war das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg auch für Niederbayern zuständig.

Gerichtsgebäude

Als Gerichtsgebäude ist das ehemalige Postgebäude am Bahnhofplatz angedacht.[2]

Übergeordnete Gerichte

Das dem künftigen Verwaltungsgericht Plattling übergeordnete Gericht ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Diesem übergeordnet ist das Bundesverwaltungsgericht.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 8. Juli 2025. Abgerufen am 11. Januar 2026.
  2. Passauer Neue Presse, „Geheimnis“ gelüftet: Das Verwaltungsgericht kommt auf den Plattlinger Bahnhofplatz. Abgerufen am 11. Januar 2026.