Arbeitsgericht Bonn
Das Arbeitsgericht Bonn, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der dreißig nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte. Bei ihm sind sechs Kammern gebildet.[1]
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Bonn am Kreuzbergweg 5 (Weststadt). In diesem mehrfach umgestalteten Gebäude, erbaut 1875 als Wohnhaus des Fabrikanten Hermann Bleibtreu, eröffnete am 1. April 1938 eine Außendienststelle der Staatspolizeistelle Köln, d. h. der Gestapo. Sie arbeitete dort vermutlich bis zum Frühjahr 1945. Gegen Kriegsende abgebrannt, wurde das Gebäude 1949 wiederaufgebaut und schließlich 1953 Sitz des Arbeitsgerichts.[2][3]
Das Arbeitsgericht Bonn ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus der Stadt Bonn, dem Kreis Euskirchen und dem linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises (Städte Bornheim, Meckenheim und Rheinbach sowie die Gemeinden Alfter, Swisttal und Wachtberg). Es hält in Euskirchen Gerichtstage ab.[4] Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Bonn sind das Landesarbeitsgericht Köln und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Geschichte
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[5] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Köln entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Köln als eines von fünf Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln. In Bonn entstand das Arbeitsgericht Bonn. Sein Sprengel umfasste den Bezirk des Amtsgerichts Bonn. Es bestand je eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.[6]
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten.
Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 21 vom 30. März 1946, in Kraft getreten am 4. April 1946, wurden schließlich wieder Arbeitsgerichte und Berufungsgerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland eingerichtet, so auch 1947 das Arbeitsgericht Bonn – bis zum 1. Februar 1947 war zunächst das Arbeitsgericht Köln zuständig. Zunächst wurde das Gericht mit nur einem Richter am Kaiser-Karl-Ring 9 (beherbergt heute das Institut für Psychologie der Universität Bonn) in Bonn-Castell eröffnet und war für die Bezirke der Arbeitsämter Bonn, Euskirchen und Siegburg zuständig. 1953 zog das Gericht an seinen heutigen Sitz in den Kreuzbergweg 5 in Bonn-Weststadt um, wo es das Gebäude zunächst zusammen mit dem Hochbauamt nutzte. Nachdem erneut Platzmangel aufgetreten war, zog 1975 aus dem Gebäude das Hochbauamt aus, sodass das Gebäude seitdem allein vom Arbeitsgericht genutzt werden kann.[7]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
- ↑ Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn (Hrsg.): Broschüre 'Kreuzbergweg 5. Gestapo-Außendienststelle Bonn 1938 bis 1945' vom April 2013.
- ↑ Ehemalige Gestapo-Außendienststelle im Kreuzbergweg. Eintrag in der Datenbank „KuLaDig“ des Landschaftsverbands Rheinland
- ↑ Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen der Arbeits- und Sozialgerichte vom 30. Oktober 2009. Abgerufen am 1. August 2012
- ↑ RGBl. I S. 507
- ↑ Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 111), Digitalisat
- ↑ Historie. In: Arbeitsgericht Bonn. Abgerufen am 28. September 2025.
Koordinaten: 50° 43′ 45,1″ N, 7° 5′ 34,2″ O