Anton Baumgartner (Jurist)
Anton Baumgartner (* 4. September 1761 in München; † 1831 in ebenda) war ein deutscher Jurist, Münchner Polizeidirektor und Baukommissionsrat.[1]
Leben
Baumgartner studierte an der Universität Ingolstadt Rechtswissenschaften und Kirchenrecht. 1783 wurde er Auditeur beim kurfürstlichen Leibregiment in München sowie Assessor beim Justizdepartement im Hofkriegsrat unter Karl Theodor. Nachdem er 1790 zum Hofkriegsjustizrat ernannt worden war, wurden er und der Hoftheaterintendant Joseph Marius von Babo (1756–1822), sowie Felix Joseph von Lipowsky zu Oberpolizeikommissaren befördert.
Im Zeitraum von 1799 bis 1805 richtete er als Polizeidirektor ein kleines Polizei-Versatzamt ein und veröffentlichte parallel dazu eine Übersicht über das Münchner Polizeiwesen. 1806 leitete er als Polizeidirektor unter Maximilian I. Joseph die Deputation für Polizeigeschäfte. Er verfasste die für die Säkularisierung (Enteignung der Klöster) erforderlichen Erlasse.
Obwohl er als Polizeidirektor eine namhafte Amtsverschuldung hinterlassen hatte, wurden er und Benjamin Thompson als Wohltäter für die arme Bevölkerung Münchens beschrieben.
Als Baukommissionsrat erstellte Baumgarnter eine statistische Beschreibung von München. Auch über den Brand des Münchner Nationaltheaters vom 14. Januar 1823 erstellte er einen Bericht.[2][3]