Andrea Baer
Andrea Baer (* 1967 in Wolfsberg, Österreich) ist eine deutsche Juristin. Seit 2024 ist sie Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg.
Leben und Wirken
Nach dem Abitur 1986 in Baden-Württemberg leistete Baer zunächst ein Freiwilliges Soziales Jahr ab und nahm 1987 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen auf. Nach einem Wechsel an die Freie Universität Berlin legte sie dort 1992 ihr Erstes Juristisches Staatsexamen ab und arbeitete in der Folge als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Hubert Rottleuthner. Unter dessen Betreuung wurde sie 1998 mit der Schrift Die Unabhängigkeit der Richter in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR zur Dr. iur. promoviert. Ihr Rechtsreferendariat hatte sie von 1995 bis 1997 am Kammergericht abgeleistet und war 1997 nach dem Bestehen des Zweiten Staatsexamens in den Justizdienst des Landes Berlin eingetreten. Hier wurde sie zunächst am Arbeitsgericht Berlin eingesetzt. Nach einer Abordnung an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg von 2013 bis 2014 wurde sie 2015 zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ernannt und stieg dort im Juli 2022 zur Vizepräsidentin auf. Am 1. Mai 2024 wurde Baer als Nachfolgerin von Martin Fenski zur Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ernannt.[1]
Baer ist verheiratet und Mutter zweier Kinder.
Weblinks
- Andrea Baer beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Einzelnachweise
- ↑ Neue Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, abgerufen am 25. September 2025.