Amtsrichterwohnhaus Zeven

Das Amtsrichterwohnhaus Zeven am Zevener Stadtpark in der niedersächsischen Kleinstadt Zeven, Auf dem Berge 1, wurde am Anfang des 20. Jahrhunderts gebaut. Aktuell (2025) wird es zum Wohnen genutzt.

Das Gebäude steht unter Denkmalschutz (siehe auch Liste der Baudenkmale in Zeven).

Geschichte und Beschreibung

Zeven wurde 986 erstmals erwähnt und gehört zum heutigen Landkreis Rotenburg (Wümme).

Das zweigeschossige, traufständige, freistehende Gebäude auf hohem verklinkerten Steinsockel, in verputztem Backstein, mit Giebelrisalit und ziegelgedecktem Krüppelwalmdach wurde 1903 (Inschrift) für das Amtsgericht Zeven als Wohnhaus des Amtsrichters erbaut. Die Fassaden wurden mit Backsteingliederungen und segmentbogenförmigen Öffnungen gestaltet sowie einem betonten seitlichen Eingang mit Rundbogen.[1] In der Villa hat u. a. Amtsgerichtsrat Dr. Heinrich Wettwer gewohnt. Die Räume wurden bis 2022 auch durch das Amtsgericht genutzt, bevor dann 2023 eine Privatisierung des Hauses stattfand.

Das niedersächsische Landesdenkmalamt befand u. a.: „… ortsgeschichtlicher, gebäudetypischer und ortsbildprägender Zeugniswert ….“

Commons: Amtsrichterwohnhaus Zeven – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

  1. Beschreibung/Bilder im Denkmalatlas Niedersachsen

Koordinaten: 53° 17′ 47,2″ N, 9° 16′ 40,7″ O