Amtsgericht Waldheim

Das Amtsgericht Waldheim war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und ein Amtsgericht in Sachsen mit Sitz in Waldheim.

Geschichte

In Waldheim bestand bis 1879 das Gerichtsamt Waldheim als Eingangsgericht. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 im Königreich Sachsen die Gerichtsämter aufgehoben und Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Waldheim, geschaffen. Der Sprengel des Gerichtsamtes Waldheim umfasste folgende Ortschaften:[1]

Das Amtsgericht Waldheim war eines von 16 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Chemnitz. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste danach 18.592 Einwohner. Das Gericht hatte damals zwei Richterstellen und war ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Mit der Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951 wurden die Bezirke der Amtsgerichte an die Landkreise angepasst. Da Waldheim zum Landkreis Döbeln gehörte, wurde das Amtsgericht Waldheim aufgehoben.[3]

In der DDR wurden die Amtsgerichte mit der Verwaltungsreform von 1952 aufgehoben und das Kreisgericht Döbeln war nun das zuständige Gericht für Waldheim. Gerichtssprengel war nun der Kreis Döbeln.[4]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt von 1879 S. 280, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 421 online
  3. VO zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5.5.1951 (GBl. DDR, S. 404), Digitalisat
  4. Bestand 20137 Amtsgericht Waldheim, Online