Amtsgericht Loburg

Das Amtsgericht Loburg war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Loburg.

Geschichte

Von 1849 bis 1879 bestand in Loburg die Gerichtskommission Loburg des Kreisgerichtes Burg im Sprengel des Appellationsgerichtes Magdeburg. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Loburg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 18 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Magdeburg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die damals selbstständige Stadt Loburg. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Jerichow I die Stadtbezirke Loburg und Möckern, die Amtsbezirke Calitz, Dörnitz, Isterbies, Loburg, Groß-Lübars, Möckern und Schweinitz sowie den Amtsbezirk Leitzkau ohne den Gemeindebezirk Prödel.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Heute ist das Amtsgericht Burg für den ehemaligen Sprengel des Amtsgerichtes Loburg zuständig.

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 479, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 453 online