Amtsgericht Franzburg
Das Amtsgericht Franzburg war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Franzburg in der Provinz Pommern.
Geschichte
In Franzburg bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Franzburg des Kreisgerichts Stralsund. Das königlich preußische Amtsgericht Franzburg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von elf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Greifswald im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Franzburg. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Landkreis Franzburg ohne den Teil, der dem Amtsgericht Barth und dem Amtsgericht Stralsund zugeordnet war.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Im Jahre 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und durch Kreisgerichte ersetzt. Für den Kreis Stralsund-Land entstand das Kreisgericht Stralsund-Land. Nach dem Zusammenbruch der DDR wurden die Amtsgerichte wieder neu eingerichtet. Das Amtsgericht Franzburg wurde dabei nicht neu gebildet.
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 433, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 464 online