Amtschef

Amtschef ist eine Funktion in der deutschen Ministerialverwaltung und der Bundeswehr. Der Begriff ist rechtlich nicht definiert.

Als Abkürzung ist „AC“ gebräuchlich.[1]

Ministerialverwaltung

Die Organigramme der Bundesministerien und der meisten Landesministerien enthalten den Begriff nicht. Ein einheitlicher Sprachgebrauch in der Ministerialverwaltung ist nicht belegbar. In den Ministerien der Länder Baden-Württemberg[2] und Bayern[3] handelt es sich traditionell um eine Funktionsbezeichnung für den Ministerialdirektor als höchstem, dem Minister direkt unterstellten Beamten, der auch den Minister vertritt. Im sächsischen Justizministerium[4] wurde der Begriff als Funktionsbezeichnung für einen von zwei Staatssekretären ohne erkennbares Unterscheidungskriterium verwendet.

Bundeswehr

In der Bundeswehr ist Amtschef die Bezeichnung einer Dienststellung und eines Dienstpostens für die Leiter militärischer Ämter. Folgende Dienststellen der Bundeswehr werden beispielsweise von Amtschefs geleitet:

Ehemalige von Amtschefs geleitete Bundeswehrämter (Auswahl):

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Organisationsplan. (PDF) In: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. 1. September 2022, abgerufen am 14. November 2025.
  2. z. B. @1@2Vorlage:Toter Link/www.justiz-bw.deMinisterium der Justiz und für Migration, Ministerialdirektor/Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration und ständiger Vertreter der Ministerin. (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im November 2025. Suche in Webarchiven) In: justiz-bw.de, abgerufen am 28. Februar 2022
  3. z. B. Der Aufbau des Bayerischen Justizministeriums. In: justiz.bayern.de, Stand 6. Oktober 2025, abgerufen am 14. November 2025.
  4. Organigramm. Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, 1. Februar 2022, archiviert vom Original am 27. Februar 2022; abgerufen am 28. Februar 2022.