Amphibisches Brücken- und Übersetzfahrzeug M2
Das Amphibische Brücken- und Übersetzfahrzeug M2 „Alligator“ (im täglichen Sprachgebrauch kurz „Amphibie“ genannt) war ein Pioniergerät der Bundeswehr, das auch von den Streitkräften in Großbritannien und Singapur genutzt wurde. Es wurde durch die Amphibie M3 ersetzt.
Entwicklung und Nutzung bei der Bundeswehr
Nachdem sich bei der Aufstellung der Bundeswehr das zur Verfügung stehende Brücken- und Übersetzgerät als sehr schwerfällig zu handhaben herausgestellt hatte, ergingen Forderungen an die Industrie, Abhilfe zu schaffen. Man wollte eine Art schnelle Eingreiftruppe installieren, um Übergänge über breitere Gewässer mit Hilfe hochmobilen Brückengeräts möglichst flexibel durchführen zu können. Die Entscheidung fiel auf das von der Firma Eisenwerke Kaiserslautern (heute General Dynamics Land Systems) seit 1958 entwickelte amphibische Fahrzeug M2. Die von dem Konkurrenzkonsortium MAN/Krupp vorgestellte Version M1 war wegen gravierender technischer Probleme abgelehnt worden.
Es wurden insgesamt 235 Fahrzeuge gefertigt, von denen die Bundeswehr in den Jahren 1967–1970 insgesamt 114 Exemplare erhielt. Davon wurden jeweils 36 Geräte einem der drei amphibischen Pionierbataillone der Korps (AmphPiBtl 130 in Minden, AmphPiBtl 230 in Ingolstadt und AmphPiBtl 330 in Speyer) zugeteilt. Die einzelnen Bataillone verfügten somit über eine Kapazität von 183 m Schwimmbrücke mit der Militärischen Lastenklasse (MLC) 60 (54,4 t Tragfähigkeit), die ausreichend war, um den Brückenlegepanzer M48 aufzunehmen, der damals das schwerste Fahrzeug der Bundeswehr darstellte.
Die letzten Fahrzeuge wurden im Jahre 1982 der System-Hauptinstandsetzung zugeführt. Bis 1996 erfolgte die Ausmusterung und der Ersatz durch die Amphibie M3.
Technische Beschreibung
Es handelte sich um ein Fahrzeug in Aluminiumbauweise, bestehend aus einem Hauptschwimmkörper und zwei halb so breiten Seitenschwimmkörpern. Teil des Hauptschwimmkörpers waren das Fahrerhaus, dahinter ein separater Aggregateraum und das einziehbare Straßenfahrwerk.
Bei Straßenfahrt lagen die Seitenschwimmkörper hochgeklappt mit der Oberseite nach unten auf dem Hauptschwimmkörper auf. Die Klappbewegung erfolgte über hydraulische Zylinder und ein Gelenk. In ihrer Endposition wurden die Seitenschwimmkörper mit je zwei Bolzen arretiert; diese Bolzen griffen durch die Bohrungen von zwei Laschen, die in Aussparungen im Hauptschwimmkörper eingeführt wurden. Gleichzeitig wurde über Zahnsegmente die Kraftverbindung vom Getriebe zu den beiden Propellern hergestellt.
Antrieb
Unter dem Steuerstand des Hauptschwimmkörpers befand sich ein Ruderpropeller, der den Hauptantrieb und die Steuerung des Fahrzeuges auf dem Wasser übernahm. Zusätzlich war jeder Seitenschwimmkörper mit einem kleineren und starren Propeller ausgestattet. Das Fahrzeug verfügte über zwei baugleiche Motoren mit je 131 kW (178 PS). Ein Motor trieb den Ruderpropeller, der andere die beiden Seitenpropeller an. Beide konnten unabhängig voneinander betrieben werden, jedoch ließ sich das Fahrzeug ohne Ruderpropeller nicht steuern. Die beiden Antriebswellen für die Seitenpropeller liefen jede über ein Schiffswendegetriebe, das elektrisch von vorwärts auf rückwärts umschaltbar war.
Bei Straßenfahrt wurde nur jeweils einer der beiden Motoren genutzt. (Beide konnten auf die Antriebswelle gekuppelt werden, jedoch nicht gleichzeitig.) Welcher Motor verwendet wurde, hing in der Regel von der jeweils erreichten Betriebsstundenzahl ab. Da bei normaler Wasserfahrt nur mit dem Ruderpropeller gefahren wurde, erreichte der ihn antreibende linke Motor mit der Zeit einen höheren Betriebsstundenstand. Um das auszugleichen, wurde an Land oftmals auf den rechten Motor umgeschaltet.
Weitere Ausstattung
Vor dem Steuerstand des Wasserfahrers war ein mechanischer Kran zum Positionieren der Rampenteile befestigt. Der Kranarm war 7,2 m lang, die max. Traglast betrug 600 kg. Die Rampen (vier pro Fahrzeug) wurden mit dem Kran aus ihrer Lagerung gehoben und um 90 Grad gedreht am Seitenrand des Hauptschwimmkörpers mit Bolzen befestigt (Scharniersystem). Die Anordnung der Rampen geschah nach Bedarf, es waren auf jeder Seite vier Positionen möglich. Unter jedem Rampenteil befand sich ein hydraulischer Zylinder im Seitenschwimmkörper, mit dem die Rampen gehoben und gesenkt werden konnten.
Im Hauptschwimmkörper befanden sich zwei Lenzpumpen, eine im Führerhaus und eine im Aggregateraum. Die Seitenschwimmkörper waren nicht mit Lenzpumpen bestückt, da sie zum Auftrieb des unbelasteten Fahrzeuges nicht notwendig waren. Der Hauptschwimmkörper genügte, um das Fahrzeug auch bei vollgelaufenen Seitenschwimmkörpern noch über Wasser und manövrierfähig zu halten.
Die Türen zur Fahrerkabine konnten wasserdicht verschlossen werden. Im Dach (somit auf dem Boden des Steuerstandes) befanden sich zwei Notausstiegsluken. Die Kommunikation zwischen dem Landfahrer und dem Wasserfahrer (beide Positionen waren jedoch nur bei Gewässerein- und -ausfahrten gleichzeitig besetzt) fand über ein Sprachrohr statt. Das Fahrzeug verfügte außerdem über eine Feuerlöschanlage und hydraulische Niveauregulierung.
Betrieb
Zum Betrieb des Fahrzeuges waren vier Soldaten erforderlich:
- ein Unteroffizier (gemäß Planstelle) oder älterer Hauptgefreiter (damals der höchste Mannschaftsdienstgrad) als Fahrzeugführer und Wasserfahrer. Hierfür waren ein Betriebsberechtigungsschein (BBS) und die Fahrerlaubnis Klasse C erforderlich.
- ein Hauptgefreiter (gemäß Planstelle) oder älterer Gefreiter als Kraftfahrer und Kranbediener
- zwei Soldaten als Helfer
Aufgrund der ungefügen Dimensionen des Fahrzeuges wurde für die Straßenfahrt auf erfahrene Kraftfahrer zurückgegriffen. Die Überbreite, die schwammige Fahrweise, die hohe Sitzposition, dazu die schlechte Sicht durch die kleinen Seitenfenster stellten an den Fahrer insbesondere auf Landstraßen die höchsten Anforderungen. Im Gelände schaukelte das Fahrzeug sehr stark.
Vor der Fahrt auf dem Wasser mussten zunächst einige Umrüstungen vorgenommen werden. Das Fahrzeug wurde mit der Kabine des Kraftfahrers in Richtung Wasser aufgestellt. Danach wurden die Seitenschwimmkörper ausgeklappt und verriegelt, die Schwallbleche aufgestellt und die Verlängerungen der Abgasrohre herausgezogen. Das Ausklappen der Seitenschwimmkörper erst auf dem Wasser war praktisch möglich, jedoch verboten. Falls genug Platz vorhanden war, konnten auf Befehl auch die Brückenrampen bereits an Land gesetzt werden. Anschließend fuhr der Kraftfahrer die Amphibie ins Wasser. Die Einfahrgeschwindigkeit war nicht festgelegt, jedoch führte eine hohe Geschwindigkeit dazu, dass der auf dem Fahrerhaus stehende Wasserfahrer nass wurde. Besonders bei hohen Außentemperaturen wurde dies teils absichtlich genutzt. Nachdem das Fahrzeug die Grundberührung verloren hatte, kuppelte der Landfahrer aus und zog die Räder ein. Er verließ dann das Fahrerhaus und bediente den Kran und die Hebel der Rampenhydraulik.
Bevor der eigentliche Auftrag beginnen konnte, musste der Wasserfahrer das Fahrzeug zunächst in die gewünschte Richtung drehen. Durch ein Zusammenspiel von Ruderpropeller und Hilfspropellern waren Manöver wie Schrägfahrt, Fahrt zur Seite und Wenden auf der Stelle möglich. Zum Zusammenfahren mehrerer Fahrzeuge zu einer weitgekuppelten Fähre oder zum Schwimmbrückenbau setzte das anfahrende Fahrzeug auf der zu kuppelnden Seite die beiden Rampen nach hinten und auf der anderen Seite diagonal nach vorn. Es näherte sich dann dem möglichst in der Strömung stillstehenden letzten Fahrzeug in der Reihe von schräg hinten, bis die passende Position erreicht war. Dann wurden die Rampen von den beiden Landfahrern abgesenkt und von den Helfern verbolzt. Nach dem Setzen der Rampen wurde der Kranarm in der Mitte entriegelt und horizontal eingeklappt. Danach wurde er nach rechts weggedreht und in dieser Position festgesetzt.
Der Bau einer Fähre benötigte 4 bis 10 Minuten, für eine 100 Meter lange Brücke waren 15 bis 20 Minuten nötig.[1]
Das Verlassen des Wassers erfolgte (straßenseitig und vom Landfahrer aus gesehen) mit dem Heck voran. Der Landfahrer brachte dazu die Räder wieder in Straßenfahrposition, legte den Rückwärtsgang ein und wartete, bis das Fahrzeug Grundberührung hatte, um dann die Amphibie an Land zu fahren. Da er während dieser Prozedur jedoch nicht sehen konnte, wohin er fuhr, war er auf die Anweisungen des Kommandanten angewiesen. Dieser teilte ihm die entsprechenden Kurskorrekturen durch das Sprachrohr mit.
Anwendungsmöglichkeiten
Neben der (theoretisch) endlos verlängerbaren Schwimmbrücke konnte auch Fährbetrieb durchgeführt werden. In diesem Fall gab es die drei Möglichkeiten der Einzelfähre (Tragfähigkeit 8 t), der Doppelfähre (Tragfähigkeit 25 t) und der Dreifachfähre (Tragfähigkeit 60 t). Je nach Platzbedarf wurde die Zweifach- und Dreifachfähre eng- oder weitgekuppelt – d. h. zwischen den beiden Fahrzeugen (bzw. zwischen den beiden äußeren und dem mittigen Fahrzeug) wurden die Rampenkörper eingelegt (weit) oder weggelassen (eng). Für manche der Anordnungen wurden zusätzlich Rampenteile benötigt, die auf Anhängern nachgeführt wurden. Zum Betrieb der Mehrfachfähre ging die Kommandogewalt vom Fahrzeugführer auf einen Fährenführer über. Pro Kompanie konnten somit zwölf Einzelfähren, oder sechs Zweifachfähren oder vier Dreifachfähren betrieben werden. Im Schwimmbrückenbetrieb konnte die Kompanie 63 Meter überbrücken. Der Einsatz ohne Verankerung war hier jedoch nur bis zu einer Strömungsgeschwindigkeit von 3 m/s möglich. Die Maximalbelastung lag bei MLC 60.
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Einfachfähre
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Zweifachfähre – enggekuppelt
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Zweifachfähre – weitgekuppelt
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Dreifachfähre – enggekuppelt
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Dreifachfähre – weitgekuppelt
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Brückenanordnung. Rechts Fahrzeug mit Auffahrrampe
Technische Daten
| M2 und M2B | |
|---|---|
| Hersteller | EWK / KHD |
| Nutzungsdauer | 1967–1996 |
| Gewicht | 21.500 kg (MLC 23) |
| Länge | 11,3 m |
| Breite | 2,99 m |
| Höhe | 3,58 m |
| Bodenfreiheit | 200–840 mm |
| Motor | 2 × KHD F8L714A Mehrstoff – je 130,9 kW bei 2300/min |
| Getriebe | ZF S-6-55 |
| Nebenabtrieb | ZF Z-65 |
| Breite mit Seitenschwimmkörper ausgeklappt | 5,87 m |
| Breite mit gesetzten Rampen | 14,16 m |
| Radstand | 5,35 m |
| Spurweite vorn | 2,13 m |
| Spurweite hinten | 2,16 m |
| Geschwindigkeit an Land max | 60 km/h |
| Geschwindigkeit auf dem Wasser max | 15 km/h (8 kn) |
| Kraftstoffvorrat | 500 Liter |
Literatur
- Werner Oswald, Kraftfahrzeuge und Panzer der Reichswehr, Wehrmacht und Bundeswehr, Motorbuchverlag Stuttgart, 1977, ISBN 3-87943-161-2, S. 359
- Jürgen Plate, Fahrzeuge der Bundeswehr seit 1955, Motorbuchverlag Stuttgart, 2005, ISBN 978-3-613-02530-1, S. 434
- Technische Dienstvorschrift der Bundeswehr „Amphibisches Brücken- und Übersetzfahrzeug M2“ Teil 12 und Teil 22
- Zentrale Dienstvorschrift der Bundeswehr 33/320 (Schwimmschnellbrücken)
- Ausbildungs- und Lehrmaterial Betriebsberechtigungsschein „Amphibisches Brücken- und Übersetzfahrzeug M2“
Weblinks
- Bundeswehr: 60 Sekunden CLASSIX - Das Amphibienfahrzeug M2 (YouTube-Video)
- Bundeswehr Classix: Brücken- und Übersetzfahrzeug (1967) (YouTube-Video)
- Bundeswehr Classix: Amphibische Pionierkompanien der Bundeswehr - Brückenschlag über die Donau (1973) (YouTube-Video)
- M2 auf panzerbaer.de
Einzelnachweise
- ↑ Jürgen Plate, Fahrzeuge der Bundeswehr seit 1955, Motorbuchverlag Stuttgart, 2005, ISBN 978-3-613-02530-1, S. 434