Allgemeine Dienstordnung

Die Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO) ist eine Verwaltungsvorschrift über die Rechte und Pflichten der nordrhein-westfälischen Lehrkräfte und Schulleiter. Sie wurde zunächst am 20. September 1992 vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des § 128 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen erlassen und trat am 1. November 1992 in Kraft. Am 18. Juni 2012 (ABl. NRW. S. 384) wurde sie in einer überarbeiteten Fassung neu erlassen.

Die Dienstordnung konkretisiert die in höheren dienst- und schulrechtlichen Vorschriften enthaltenen Rechte und Pflichten. Als innerdienstliche Geschäftsordnung für die Schulen ist sie insbesondere für die Schulleitung eine wichtige Zusammenstellung.

Die Vorschrift ist in vier Teile gegliedert:

  1. Allgemeines (§§ 1 - 4)
  2. Lehrerinnen und Lehrer (§§ 5 - 19)
  3. Schulleitung (§§ 20 - 32)
  4. Lehrerinnen und Lehrer mit besonderen Funktionen (§§ 33 - 37)

Sie gilt für die Schulleitungen und Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen. Schulen in freier Trägerschaft können die Allgemeine Dienstordnung durch Entscheidung des Schulträgers für sich in modifizierter Form übernehmen.

Einzelnachweise

BASS 21-02 Nr. 4; SchR NRW 3.2.3/1

Literatur

  • Winfried Jehkul: Allgemeine Dienstordnung.
  • Christian Jülich, Nicole Chromik et al.: Allgemeine Dienstordnung (ADO) für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter in NRW. Kommentar. Loseblattausgabe. Verlagsmarke Carl Link (Wolters Kluwer), Hürth 2025, ISBN 978-3-556-23360-3.
  • Gerhard Bülter, Sigrun Schnieders: ADO – Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen. Kommentar für die Schulpraxis. 5. Auflage. Wingen-Verlag, Essen 2019, ISBN 978-3-8028-0615-5.