Actio quod metus causa
Die actio quod metus causa (lat. metus = Zwang) war im antiken römischen Recht eine Pönalklage wegen unter Drohung erfolgten Rechtshandlungen. Sie diente als Rechtsbehelf der Wiederherstellung eines alten Zustandes (restitutio in integrum), wenn aufgrund ausgeübten Zwangs eine Vermögensverschiebung vorgenommen worden war.
Die Buße bestand darin, dass das Vierfache des Vermögenswertes zu zahlen war. Nach heutigem Verständnis ist der Tatbestand mit der Erpressung vergleichbar. Verzögerte der Bedrohte die Geltendmachung seiner Ansprüche, trat nach Jahresfrist ein reduziertes Strafmaß auf das Einfache des erlittenen Vermögensnachteils ein. Die Idee bestand darin, dass möglichst zügig Rechtsfrieden eintreten sollte. Der drohende Schädiger hatte die Möglichkeit, einer Verurteilung dadurch zu entgehen, dass er dem geschädigten Bedrohten die abgenötigte Sache entweder freiwillig zurückgab,[1] oder einen Ausgleich schuf, indem er Maßnahmen ergriff, die als vollwertige Wiederherstellung der Vermögensintegrität anerkannt waren.[2]
Die actio quod metus causa bezog Dritte in ihren Anwendungsbereich ein, wenn diese selbst zwar keinen Zwang ausgeübt hatten, aber daraus begünstigt worden waren.[2]
Als Urheber des Rechtsbehelfes gilt der republikanische Politiker Lucius Octavius,[2] der in seiner amtlichen Eigenschaft als Gerichtsmagistrat die formula octaviana verfasste, ein prätorisches Edikt.[1] Als „Einrede der Furcht“ (exceptio metus) waren Restitutionsansprüche des Bedrohten vom Gerichtsmagistraten auch als Einrede formuliert worden, sofern sich der Bedrohte in der Beklagtenrolle wiederfand.
Literatur
- Emanuela Calore: Metus. Der prätorische Rechtsschutz bei Furcht, Zwang und Gewalt (= Forschungen zum Römischen Recht 59). In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (Romanistische Abteilung). Band 137, Heft 1, 2020. S. 388–402 (= Übersichtsarbeit zu Julia Gaulhofer, im Folgenden aufgeführt).
- Julia Gaulhofer: Metus: Der prätorische Rechtsschutz bei Furcht, Zwang und Gewalt. In: Forschungen zum Römischen Recht, Band 59. Böhlau Wien. 1. Auflage 2019. ISBN 978-3-2052-0298-1.
Anmerkungen
- ↑ a b Heinrich Honsell: Römisches Recht, 5. Auflage. Springer, Zürich 2001, ISBN 3-540-42455-5, S. 176.
- ↑ a b c Herbert Hausmaninger, Walter Selb: Römisches Privatrecht, Böhlau, Wien 1981 (9. Auflage 2001) (Böhlau-Studien-Bücher) ISBN 3-205-07171-9, S. 287 f.