Actio negatoria (römisches Recht)
Die actio negatoria (Eigentumsfreiheitsklage) war im antiken römischen Recht eine Klage zur Entlastung von Eigentum. Mit ihr wurden die Befreiung des Eigentums von dinglichen Belastungen verfolgt. Sie diente als Abwehrrecht für den Grundstückseigentümer, der sich gegen bestehende Grunddienstbarkeiten oder Nießbrauchsrechte wehrte (sogenanntes iura praediorum). Obsiegte der Eigentümer, wurde das Belastungsrecht des Dritten aufgehoben und er sein Eigentumsrecht (wieder) voll und ungestört ausüben, denn es war nunmehr lastenfrei. Die Klage diente auch der Abwehr von Servitutsanmaßungen (Dienstbarkeiten).[1]
Die actio negatoria konnte auch gegen Immissionen (Abwässer, Dämpfe und Rauch vom Nachbargrundstück) eingesetzt werden; der Beklagte verteidigte sich, indem er darauf hinwies, dass die Immissionen zulässig und deshalb vom klagenden Eigentümer zu dulden seien.[1] Die Klage bildete das Gegenstück zur Vindikation.[2]
Der Anwendungsbereich der actio negatoria ist im deutschen Privatrecht wesentlich ausgedehnt worden und kommt heute bei allen Eigentumsstörungen zum Tragen, so beispielsweise beim Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB.[3]
Sonstiges
- Eigentumsfreiheitsklage (Bestandteil des österreichischen Zivilrechts)
Literatur
- Herbert Hausmaninger, Walter Selb: Römisches Privatrecht, Böhlau, Wien 1981 (9. Auflage 2001) (Böhlau-Studien-Bücher) ISBN 3-205-07171-9, S. 146, 171.
- Heinrich Honsell: Römisches Recht. 5. Auflage, Springer, Zürich 2001, ISBN 3-540-42455-5, S. 71.
- Wolfgang Kunkel, Heinrich Honsell, Theo Mayer-Maly, Walter Selb: Römisches Recht. 4. Auflage. Berlin u. a. 1987, ISBN 3-540-16866-4, S. 538 f.
Einzelnachweise
- ↑ a b Herbert Hausmaninger, Walter Selb: Römisches Privatrecht, Böhlau, Wien 1981 (9. Auflage 2001) (Böhlau-Studien-Bücher) ISBN 3-205-07171-9, S. 146, 171.
- ↑ Wolfgang Kunkel, Heinrich Honsell, Theo Mayer-Maly, Walter Selb: Römisches Recht. 4. Auflage. Berlin u. a. 1987, ISBN 3-540-16866-4 (aktuelle Auflage des von vielen Bearbeitern verfassten, aber von Kunkel maßgeblich geprägten Lehrbuchs), S. 538 f.
- ↑ Heinrich Honsell: Römisches Recht. 5. Auflage, Springer, Zürich 2001, ISBN 3-540-42455-5, S. 71.