ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss
Der ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss wurde am 9. Dezember 2021 vom Nationalrat der Republik Österreich eingesetzt und war der 27. Untersuchungsausschuss der zweiten Republik. Er sollte die ÖVP-Korruptionsaffäre und hierbei die Fragen aufklären, ob die ÖVP sich selbst als Partei und mit ihr verbundenen natürlichen und juristischen Personen rechtswidrig Vorteile durch Organe des Bundes verschafft hat. Die Befragungen der Auskunftspersonen in öffentlichen Sitzungen begannen am 2. März 2022 und endeten am 7. Dezember 2022. Am 27. März 2023 nahm der Nationalrat den Abschlussbericht des U-Ausschusses zur Kenntnis, daher gilt genau ein Monat später als das Beendungsdatum des Untersuchungsausschusses.[1]
Anlass
Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vermutet, dass Mitglieder der ÖVP um Sebastian Kurz als damaligem Außenminister beginnend mit dem Jahr 2016 rechtswidrig budgetäre Mittel des österreichischen Finanzministeriums genutzt haben sollen, um gefälschte Meinungsumfragen erstellen zu lassen, damit diese in Medien der durch Inseratebuchungen bestochenen Mediengruppe Österreich zusammen mit positiver Berichterstattung platziert werden können. Ziel dabei soll es gewesen sein, auf diesem Wege die öffentliche Meinung zu beeinflussen, damit Sebastian Kurz der Aufstieg zum ÖVP-Obmann und österreichischen Bundeskanzler möglich wird, während seine Mitstreiter dabei ebenfalls durch politischen Aufstieg profitieren.
Die Öffentlichkeit hat davon am 6. Oktober 2021 Kenntnis erlangt, als die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen im Bundeskanzleramt, im Finanzministerium und in der Parteizentrale der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) durchführte. Tags darauf wurden in Form der 104-seitigen „Anordnung der Durchsuchung und Sicherstellung“ der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch die Namen der Beschuldigten, darunter Bundeskanzler Sebastian Kurz, öffentlich bekannt. Kernvorwürfe sind die Delikte Untreue und Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit. Die ÖVP-Bundespartei wird aufgrund des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes von der WKStA ebenfalls als Beschuldigte geführt, da die vermuteten Straftaten zu ihren Gunsten begangen worden sein sollen.[2] Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Schaden 300.000 Euro übersteigt. Daraus ergäbe sich im Fall der Untreue ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Haft, im Fall von Amtsträgern bis zu fünfzehn Jahren.
Untersuchungsgegenstand
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft führt Ermittlungen gegen zehn Personen. Zwei der Beschuldigten wurden in Untersuchungshaft genommen, die Meinungsforscherin Sabine Beinschab, die jedoch binnen 48 Stunden wieder auf freien Fuß gesetzt wurde und die sich seither um den Status einer Kronzeugin bemüht, und Sophie Karmasin, frühere parteifreie, von der ÖVP nominierte Familienministerin, die sich seit 2. März 2022 in U-Haft befindet. Der Untersuchungsausschuss soll die politischen Implikationen untersuchen, insbesondere, ob „budgetäre Mittel des Finanzministeriums zur Finanzierung von ausschließlich parteipolitisch motivierten, mitunter manipulierten Umfragen eines Meinungsforschungsunternehmens im Interesse einer politischen Partei und deren Spitzenfunktionär(en) verwendet“ wurden und ob sich die ÖVP selbst als Partei und ihre Mitglieder rechtswidrig Vorteile durch Organe des Bundes verschafft haben.[3]
Wortlaut des Einsetzungsverlangens
„Untersuchungsgegenstand ist das Gewähren von Vorteilen an mit der ÖVP verbundene natürliche und juristische Personen durch Organe der Vollziehung des Bundes im Zeitraum von 18. Dezember 2017 bis 11. Oktober 2021 sowie diesbezügliche Vorbereitungshandlungen auf Grundlage und ab Beginn des „Projekts Ballhausplatz“ auf Betreiben eines auf längere Zeit angelegten Zusammenschlusses einer größeren Anzahl von in Organen des Bundes tätigen Personen, bestehend aus der ÖVP zuzurechnenden Mitgliedern der Bundesregierung, StaatssekretärInnen sowie MitarbeiterInnen ihrer politischen Büros, zu parteipolitischen Zwecken und die damit gegebenenfalls zusammenhängende Umgehung oder Verletzung gesetzlicher Bestimmungen sowie der dadurch dem Bund gegebenenfalls entstandene Schaden.
Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs. 1 2. Satz GOG-NR eingebracht von den Abgeordneten Krainer, Hafenecker und Krisper am 13. Oktober 2021[4]“
Untersuchungsgegenstand im Detail
Untersucht werden sollte, ob die ÖVP und dieser zuzurechnende natürlich und juristische Personen zu Gunsten politischer Ziele der Partei und einzelner Parteimitglieder:
- die Ergebnisse von Meinungsumfragen mit Wissen des beauftragten Marktforschungsunternehmens hat beeinflussen lassen bzw. selbst bei der Beeinflussung der Ergebnisse aktiv mitgewirkt hat.
- zur Bezahlung dieser Meinungsumfragen budgetäre Mittel des Finanzministeriums verwendet hat und hierbei zur Verdeckung hat Scheinrechnungen ausstellen lassen.
- mittels Vergabe von Inseraten Medien bestochen hat, damit gefälschte Meinungsumfragen und darüber hinausgehende, beabsichtigte Berichterstattung platziert werden konnten, um die öffentliche Meinung irreführend zu beeinflussen.
- Marktforschungsstudien für die strategische, innerparteiliche Verwendung mit budgetären Mitteln des Finanzministeriums bezahlt hat, zur Verdeckung hierfür hat Scheinrechnungen ausstellen lassen, oder ob sich hinter diesen Scheinrechnungen anderweitige Vorgänge vergleichbarer Art verbergen.
- Postenschacher betrieben hat.[5]
- parteinahen Personen wie Siegfried Wolf fiskale Verbindlichkeiten rechtswidrig erlassen und hierbei behilfliche Beamten mit Beförderung belohnt hat.[6][7]
Untersuchungszeitraum
Der Zeitraum – 18. Dezember 2017 bis 11. Oktober 2021 – umfasst die Kanzlerschaft von Sebastian Kurz (und das Interregnum des Expertenkabinetts unter Bundeskanzlerin Bierlein). Untersucht werden sollte auch die Vorbereitung der Kurz’schen Kanzlerschaft, das sogenannte Projekt Ballhausplatz. Der Wortlaut „ab Beginn des Projekt Ballhausplatz“ im Einsetzungsbegehren warf im Verlauf des Ausschusses immer wieder Auslegungsschwierigkeiten hinsichtlich der Zulässigkeit von Fragen der Abgeordneten auf.
Zusammensetzung
Der Ausschuss bestand aus 13 Abgeordneten zum Nationalrat – fünf ÖVP, drei SPÖ, jeweils zwei FPÖ und Grüne, eine NEOS.
Die Parteien nominierten:
- ÖVP: Andreas Hanger (Fraktionsführer), Corinna Scharzenberger, Peter Weidinger. Zudem Kurt Egger (bis 24. August 2022), ersetzt durch Rudolf Taschner; und Christian Stocker (bis 6. Oktober 2022), ersetzt durch Nico Marchetti[8]
- SPÖ: Kai Jan Krainer (Fraktionsführer), Julia Herr, Christoph Matznetter
- FPÖ: Christian Hafenecker (Fraktionsführer), Susanne Fürst
- Grüne: Nina Tomaselli (Fraktionsführerin), David Stögmüller
- NEOS: Stephanie Krisper
Zum Verfahrensrichter wurde der ehemalige Vizepräsident des Oberlandesgerichts Wien, Wolfgang Pöschl, gewählt. Verfahrensanwältin war die Richterin am Bundesverwaltungsgericht, Barbara Weiß. Stellvertretende Verfahrensrichterin wurde Richterin Christa Edwards vom Oberlandesgericht Wien, stellvertretender Verfahrensanwalt der Rechtsanwalt Andreas Joklik.[9]
Vorsitz
Statutengemäß würde der Vorsitz vom Präsidenten des Nationalrates, Wolfgang Sobotka (ÖVP), geführt – ohne Stimmrecht. Die Vorsitzführung Sobotkas wurde von der Opposition und weiten Teilen der Zivilgesellschaft geschlossen abgelehnt, weil er (sowohl als früherer Innenminister als auch als ÖVP-Politiker und Präsident des Alois-Mock-Instituts) vom Untersuchungsgegenstand tangiert ist. Trotz Empfehlungen der Opposition hat der Nationalratspräsident diese Aufgabe nicht seiner ersten Stellvertreterin, Doris Bures (SPÖ), oder seinem zweiten Stellvertreter, Norbert Hofer (FPÖ), übertragen.[10] Christina Pausackl nannte dies in der Wochenzeitschrift Die Zeit „untragbar“.[11] Auch die Grünen, Koalitionspartner der ÖVP, empfahlen Sobotka den Verzicht auf die Vorsitzführung.[12]
Am 30. März 2022 wurde bekannt, dass die WKStA Ermittlungen gegen Wolfgang Sobotka eingeleitet hat. Es besteht der Verdacht des Missbrauches der Amtsgewalt (§ 302 StGB) im Zusammenhang mit der Bestellung von Michael Takacs zum stellvertretenden Landespolizeidirektor in Wien, beruhend auf Chat-Protokollen aus dem Handy von Sektionschef Michael Kloibmüller aus dem Jahre 2017.[13] Immunität bestehe nicht, so die WKStA, da der Tatzeitraum lange vor der Abgeordneten-Tätigkeit Sobotkas lag.[14] Die Causa drängte, denn es drohte Verjährung.[15]
Sobotka führte trotzdem den Vorsitz, vor allem im Herbst 2022 ließ er sich jedoch oftmals vertreten. Im Vertretungsfall wurde der Vorsitz von Doris Bures,[16] Norbert Hofer[17], Friedrich Ofenauer,[18] Dagmar Belakowitsch[19] bzw. Selma Yildirim[20] übernommen.
Auskunftspersonen
Zahlreiche Politiker, Beamte, Staatsanwälte und Beschuldigte in der Affäre wurden als Auskunftspersonen geladen.
Dazu zählten unter anderem:
- Karl Nehammer (amtierender ÖVP-Bundeskanzler, zu Postenbesetzungen, Umfragen und der Nichtlieferung von Daten)[21] am 2. März und 30. November 2022
- Alexander Schütz am 2. März 2022
- Peter Pilz (ehemaliges Nationalratsmitglied und Herausgeber von zackzack.at, früher bei den Grünen, dann eigene Liste)[22] am 3. März 2022
- Eduard Müller (Vorstand der Finanzmarktaufsicht, vormals Finanzminister)[23] am 3. März 2022; er kam zudem einer Ladung am 7. Dezember 2022 nicht nach[24]
- Gunter Mayr (Sektionschef für Steuerpolitik und -recht im Finanzministerium und Teil der Steuerreformkommission) am 10. März 2022
- Hannes Schuh (Leiter einer interne Revision im Finanzministerium zur Vergabe von Studien, Umfragen und Inseraten)[25] am 10. März 2022
- Alma Zadic (amtierende Justizministerin der Grünen) am 30. März 2022
- Ilse-Maria Vrabl-Sanda (amtierende Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft) am 30. März 2022
- Wolfgang Brandstetter (früherer Justizminister, ÖVP) am 31. März 2022
- Eckart Ratz am 31. März 2022
- Siegfried Wolf (wg. Steuercausa) sagte sein Erscheinen zum 2. März ab, er sagte schließlich am 6. April 2022 aus[26]
- Johann Georg Schelling (Beschuldigter in der Wolf-Steuercausa) war am 6. April 2022 im U-Ausschuss; aufgrund der Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung verweigerte er die Aussage. Das Bundesverwaltungsgericht stimmte dem zu und lehnte eine Beugestrafe ab.[27] Er kam zudem Ladungen am 23. November und 1. Dezember 2022 nicht nach.[24]
- Wolfgang Peschorn am 7. April 2022
- Clemens-Wolfgang Niedrist (Kabinettschef im Finanzministerium, zur Beauftragung von Umfragen) am 20. April 2022
- Alexander Pirker (ehem. Kabinettschef im Justizministerium, zu Postenbesetzungen und Konflikten in der Staatsanwaltschaft) am 20. April 2022
- Christian Pilnacek und Johann Fuchs am 3. Mai 2022
- Eva Marek am 4. Mai 2022
- Michael Kloibmüller (ehemaliger Kabinettschef) am 10. Mai 2022
- Franz Lang am 10. Mai 2022
- Dieter Csefan (Leiter der „SOKO Tape“, zur Bildung der SOKO nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos) am 11. Mai 2022
- Barbara Göth-Flemmich (Sektionschefin im Justizministerium, zu Konflikten in der Staatsanwaltschaft) am 24. Mai 2022
- Markus Wallner (Landeshauptmann, zur Vorarlberger Inseratenaffäre) am 1. Juni 2022
- Magnus Brunner (Minister, ehem. politischer Direktor des Wirtschaftsbundes, zur Vorarlberger Inseratenaffäre) am 2. Juni 2022
- Michael Esterl (Generalsekretär des Wirtschaftsministerium) am 22. Juni 2022
- Elisabeth Köstinger (Ex-Landwirtschaftsministerin, zur Beauftragung von Studien) am 23. Juni 2022
- Dietmar Schuster (Nachfolger von Thomas Schmid als Generalsekretär, zu seiner Bestellung, Postenbesetzungen, Vorgängen im Ministerium) am 29. Juni 2022
- Johannes Pasquali (Beschuldigter in der Inseratenaffäre) am 29. Juni 2022
- Gerald Fleischmann (Beschuldigter in der Inseratenaffäre) am 30. Juni 2022
- Paul Unterhuber (Leiter des Umfrageinstituts Demox, zu von Ministerien beauftragten Studien) am 30. Juni 2022
- Margarete Schramböck (Ex-Wirtschaftsministerin, zur Beauftragung von Studien, Umfragen und Inseraten) am 14. Juli 2022
- Wolfgang Sobotka (Beschuldigter bzgl. Besetzungsverfahren) am 13. Juli 2022
- Gerhard Roiss (Ex-Vorstandsvorsitzender der OMV, zu Verträgen mit der Gazprom) am 6. September 2022
- Josef Ostermayer (Ex-Kanzleramtsminister, zu Inseratenkorruption) am 14. September 2022
- Josef Geisler (zu Förderungen aus dem NPO-Fonds an den Bauernbund) am 15. September 2022
- Sebastian Kurz (zu allen Beweisthemen) am 28. September 2022
- Alexander Melchior (ehem. Generalsekretär der ÖVP, zu Umfragenbeauftragungen und Postenbesetzungen) am 28. September 2022
- Gerhard Karner (Innenminister, zum Alois-Mock-Institut und der nicht durchgesetzten Ladung von Thomas Schmid) am 5. Oktober 2022
- Gernot Maier (ehem. Generalsekretär und Kabinettschef, zur Beauftragung von Studien und Inseraten sowie Postenbesetzungen) am 23. Juni 2022 und 5. Oktober 2022
- Daniel Kosak (Ex-Sprecher von Ministerin Köstinger, zur Vergabe von Studien und Inseraten) am 6. Oktober 2022
- Peter Madlberger (Geschäftsführer der Werbeagentur Media Contacta, zu Aufträgen durch Ministerien) am 6. Oktober 2022
- Thomas Schmid (ehemaliger ÖBAG-Vorstand) war für den 2. März 2022 geladen; hatte seinen Wohnsitz nach Amsterdam verlegt und sein Erscheinen abgesagt; gegenüber im Ausland wohnhafter Personen ist eine rechtliche Durchsetzung einer Ladung nicht möglich.[28] Weiteren Ladungen für den 6. April und 30. Juni 2022 kam er nicht nach.[24] Am 3. November 2022 erschien er im Ausschuss und schwieg zu den gestellten Fragen, weshalb er eine Beugestrafe erhielt.[29]
- Michael Takacs (ehem. stv. Büroleiter von Staatssekretärin Edstadler, zur Vermischung von Partei- und Ministeriumsarbeit) am 20. Oktober 2022
- Andreas Achatz (ehem. Kabinettschef im Innenministerium, zum Umgang mit Bürgeranliegen und Förderungen) am 9. November 2022
- Dieter Kandlhofer (Ex-Generalsekretär des Bundeskanzleramts, zu Postenbesetzungen und Auftragsvergaben) am 9. November 2022
- Bernhard Perner (Ex-Geschäftsführer der COFAG) am 23. November 2022
- Margit Kraker (Rechnungshof-Präsidentin, zur COFAG) am 24. November 2022
- Franz Hörl (Nationalratsabgeordneter, zu Spendenwerbung und Lobbyingtätigkeit) am 24. November 2022
- Marc Schimpel (operativer Geschäftsführer der COFAG) am 6. Dezember 2022
- Johanna Mikl-Leitner (Landeshauptfrau und ehem. Ministerin, zur Beauftragung von Agenturen) am 1. und 7. Dezember 2022
Zudem stehen dutzende weitere Befragte nicht in der Öffentlichkeit, in den Medien wurden sie daher in der Regel nicht mit vollem Namen genannt. Zu ihnen zählen etwa Michael K. (Thomas Schmids ehemaliger Kabinettsmitarbeiter im Finanzministerium)[30] und Gerhard W. (war als Fachvorstand für das Steuerverfahren von Siegfried Wolf zuständig).
Nicht vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, obwohl für den 11. Mai und 20. Oktober 2022 geladen, hat Andreas Holzer (ehem. Leiter der SOKO Ibiza). Jürgen Kessler (ehem. Direktor des Bauernbundes) sagte sein Erscheinen für den 1. Juni 2022 mittels ärztlichem Attest ab; eine beantragte Beugestrafe lehnte das Bundesverwaltungsgericht ab.[31] Die Abteilungsleiterin für Kommunikation im Landwirtschaftsministerium Doris S.-O. sagte trotz Ladungen für den 14. Juli, 1. Dezember und 7. Dezember nicht aus. Der ehemalige Vizekanzler Michael Spindelegger kam Ladungen am 1. und 7. Dezember 2022 nicht nach. Einer einmaligen Ladung kamen René Benko, der ehemalige Signa-CEO Christoph Stadlhuber, Ex-OMV-Aufsichtsrätin Christine Asperger, OMV-Manager Markus Friesacher, Meinungsforscher Franz Sommer, Werbeagenturchef Gerhard Schlack, sowie Christa H. nicht nach.[32]
Ablauf
Von Stephanie Krisper (NEOS) als „unwürdiges Schauspiel“ eingestuft wurde die Ablehnung kritischer Fragen seitens Bundeskanzler Karl Nehammer und die Geschäftsführungsdebatten, die seitens der ÖVP-Abgeordneten in der ersten öffentlichen Sitzung inszeniert wurden.[33]
Im Rahmen ihrer Befragung am 30. März 2022 sah sich Justizministerin Alma Zadic mit zahlreichen Vorwürfen konfrontiert, nicht sofort und nicht entschlossen genug gegen die mutmaßliche ÖVP-Korruptionsnetzwerke im Justizministerium vorgegangen zu sein. Besonders bekrittelt wurde, dass der Chef der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, trotz schwerwiegender Vorwürfe immer noch nicht suspendiert worden sei. Die beiden ÖVP-nahen Beamten Johann Fuchs und Christian Pilnacek hatten die WKStA massiv in ihrer Arbeit behindert und sogar ventiliert, einige Korruptionsstaatsanwälte observieren zu lassen. Fuchs hatte darüber hinaus kurz vor der Beschlagnahme seines Mobiltelefons im März 2021 im Internet intensiv nach Informationen über Datenlöschung gesucht.[34] Zadic verwies darauf, dass sie Fuchs ohnehin umgehend die Dienstaufsicht über die WKStA entzogen habe und es für Suspendierungen strenge gesetzliche Vorschriften gibt.[35] Die Befragung wurde schließlich in nichtöffentlicher Sitzung in einem abhörsicheren Raum fortgesetzt. Die dort besprochenen Themen gelangten dennoch rasch an die Öffentlichkeit: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte Anklage gegen Fuchs erhoben, die Ministerin sprach noch am selben Tag die sofortige Suspendierung aus.[36]
Am 2. Dezember 2021 hatte der Untersuchungsausschuss seinen Beweisbeschluss getroffen. Im Laufe der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses wurden 363 ergänzende Beweisanforderungen und Ersuchen um Beweiserhebung an Bundesbehörden getroffen. Diese waren teilweise Verlangen einzelner Fraktionen, teilweise einstimmig beschlossene Anträge, und betrafen etwa Korrespondenzen spezifischer Personen, Akten zu im Ausschuss neu bekannt gewordenen Verdachtsfällen, oder bestimmte Schriftstücke, deren Existenz durch die Befragungen bekannt wurde.[32]
Der Verfassungsgerichtshof wies Anträge eines Viertels der Mitglieder des ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschusses ab, die darauf abzielten, dass die Justizministerin Chats zwischen näher genannten Personen unverzüglich für den Ausschuss auszuwerten habe. Die Ministerin hatte eine unverzügliche Auswertung dieser Chats mit Hinweis darauf abgelehnt, dass es aufgrund des Umfangs nicht parallel zur Auswertung jener Daten möglich sei, die der Untersuchungsausschuss in seinem ursprünglichen Beweisbeschluss angefordert hatte.[37] Auch alle anderen Anträge des U-Ausschusses an den VfGH wurden zurück- oder abgewiesen.
Insgesamt standen dem ÖVP Korruptions-Untersuchungsausschuss am Ende rund 27 Millionen Seiten an Unterlagen zur Verfügung. Davon wurden rund 18,2 Millionen nicht klassifiziert, etwa 7,3 Millionen in Geheimhaltungsstufe 1, 1,3 Millionen in Stufe 2, 134.000 in Stufe 3 und knapp 900 in Stufe 4. Circa 19 Minuten Videomaterial lagen in Stufe 3 vor.[32] Zentrale Beweismittel sollten die Daten zweier Mobiltelefone sein – des vormaligen Generalsekretärs im Finanzministeriums, Thomas Schmid,[38] und des ehemaligen Kabinettschefs im Innenministerium, Michael Kloibmüller.[39]
Abschlussbericht
Der Nationalrat nahm im März 2023 den Abschlussbericht des ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschusses einstimmig zur Kenntnis. Der Bericht umfasst knapp 1.000 Seiten, darin sind auch die fünf Fraktionsberichte enthalten.
Der Abschlussbericht beklagt, dass eine Aufklärung des Beinschab-„Österreich“-Tools nur zum Teil gelungen ist, weil maßgebliche Personen (Sabine Beinschab, Wolfgang und Helmuth Fellner, Sophie Karmasin, Frischmann und Steiner) nicht geladen wurden und andere sich der Aussage entschlugen. Der Erkenntnisgewinn konnte daher nur auf Basis übermittelter Ermittlungsakten und Vernehmungsprotokolle der WKStA sowie des internen Revisionsberichts des Finanzministeriums erfolgen. Der Abschlussbericht behauptet, die Angaben Schmids und Beinschabs gegenüber der WKStA ohne Wahrheitspflicht könnten im Bestreben auf Erlangen des Kronzeugenstatus als „durchaus über das Ziel schießend angesehen werden“. Eine korrupte Vorgangsweise könne daher nicht mit einer hinreichenden Verlässlichkeit angenommen werden, sei aber denkbar. Festgestellt wird, dass Studien, Umfragen und Werbekampagnen im Finanzministerium ab 2016 erheblich den jährlichen Finanzierungsvoranschlag überschritten. E-Mail-Verkehr zu Buchungen wurde nicht veraktet, und keine Vergleichsangebote eingeholt. In 26 Fällen gab das Ministerium Rechnungen frei, ohne die Richtigkeit prüfen zu können, da die Ergebnisse der gebuchten Studien nicht in den elektronischen Akten abgespeichert wurde. Bei der von Beinschab durchgeführten „Tierstudie“ seien die Kosten von veranschlagten 35.000 Euro auf 155.000 Euro über mehrere Rechnungen verteilt gestiegen, diese Studie enthalte eine Vielzahl an Fragen ohne erkennbaren Zusammenhang zum Aufgabenbereich des Ministeriums. Auch bei Inseraten in Medien der Mediengruppe „Österreich“ seien Rechnungen stets genehmigt worden, obwohl keinerlei Abzüge der Inserate vorhanden waren und die Angaben auf Angebot und Rechnung nicht übereinstimmten. Die politische Verantwortung hierfür trage der jeweilig amtierenden Finanzminister.[32.1] Diese waren im Untersuchungszeitraum Hans Jörg Schelling, Hartwig Löger, Eduard Müller und Gernot Blümel.
Es wurde als bemerkenswert bezeichnet, dass bei den im Ausschuss untersuchten Beauftragungen von Umfragen durch andere ÖVP-geführte Ministerien ausschließlich ÖVP-nahe Unternehmen zum Zug kamen. Beim Meinungsforschungsinstitut Demox Research beauftragte Umfragen wurden zum Großteil ohne Einholung von Vergleichsangeboten vergeben; das widerspricht den Gesetzen jedoch nicht. Nicht abschließend konnte geklärt werden, ob Umfragen verschiedener Ministerien miteinander abgestimmt wurden; es fielen wortidente Fragen zur Covid-19-Pandemie in Umfragen verschiedener Ministerien auf. Fragestellungen standen teilweise nicht in Zusammenhang zur Ressortzuständigkeit, etwa Fragen des Landwirtschaftsministeriums nach der Meinung zur Kapazität für die Aufnahme von geflüchteten Menschen. Die dazu befragten Auskunftspersonen nannten aber einen ihrer Meinung nach bestehenden Bezug zu ihrem Ressort. Der Ausschuss fand keinen konkreten Hinweis, dass Ministerien die von ihnen bezahlten Umfrageergebnisse an die ÖVP weitergegeben hätten. Ebenfalls als auffällig werden Zahlungen des Landwirtschaftsministerium an die Media Contacta zwischen 2018 und 2021 bezeichnet, die deutlich höher als im Vergleichszeitraum davor waren. Der Ausschuss stellte fest, es sei davon auszugehen, dass die jeweiligen Kabinette der Minister die Aufträge zur Schaltung von Umfragen und Inseraten bei bestimmten Unternehmen an die Fachabteilungen erteilten. Die Fachabteilungen hätten nur mehr den als Weisung verstanden „Wunsch des Ministerbüros“ formal ausgeführt. Es habe keine objektive Kriterien für die Auftragsvergaben gegeben, sondern einen großen Spielraum für die Vergabe der Aufträge nach unsachlichen Kriterien.[32.2]
Auch wenn auffiel, dass die Zahlungen von Ministerien an die ÖVP-nahen Österreichischer Agrarverlag und Media Contacta im Untersuchungszeitraum deutlich anstiegen, konnte kein Zusammenhang zwischen der Beauftragung durch Bundesministerien und einer etwaigen Vorteilsgewährung durch die Unternehmen an die ÖVP nachgewiesen werden.[32.3]
Hinsichtlich der Tätigkeiten von Landesbehörden in mittelbarer Bundesverwaltung stellt der Abschlussbericht keinen Hinweis auf untersuchtes mögliches Fehlverhalten durch Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner, die ÖVP Tirol oder den Tiroler Bauernbund fest.[32.4]
Die polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Vorgangsweise zu den Chatdaten, die vom Smartphone von Michael Kloibmüller ausgelesen wurden, beurteilt der Abschlussbericht als durchwegs korrekt. Vier aus diesen Chats herausgearbeitete Postenbesetzungen im Innenministerium sowie eine weitere machen laut Abschlussbericht den Versuch parteipolitischer Einflussnahme auf Postenbesetzungen deutlich. Über die tatsächliche Anzahl und Erfolgsrate solcher Versuche könne nicht geurteilt werden, jedoch werden sie in der Bevölkerung sehr negativ wahrgenommen. Die politische Verantwortung für den Versuch parteipolitischer Einflussnahme auf Postenvergaben liegt laut Bericht bei den jeweilig amtierenden Innenministern. Diese waren im Untersuchungszeitraum Herbert Kickl, Eckart Ratz, Wolfgang Peschorn und Karl Nehammer. Das Bestehen eines von Peter Pilz kolportierten „schwarzes Netzwerk“ im Innenministerium konnte laut Abschlussbericht nicht verifiziert werden. Über die von Wolfgang Sobotka als Innenminister geführte „Interventionsliste“ konnten keine konkreten Feststellungen getroffen werden. Die als zu lange kritisierte Dauer der Evaluierung im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung beurteilt der Abschlussbericht als nicht gezielt herbeigeführt.[32.5]
Der Abschlussbericht schließt bei der Bestellung von Eva Marek zur Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien im Jahr 2014 politische Einflüsse und Motive nicht aus. Es scheine dem damaligen Bundesminister Brandstetter um die Verhinderung von zwei Mitbewerberinnen gegangen zu sein. Zu untersuchten Postenbesetzungen im Finanz-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium konnten keine gesicherten Schlüsse getroffen werden.[32.6]
Sechs Steuerverfahren wurden näher betrachtet. Davon wurden in einem Verfahren ausreichend konkrete Anhaltspunkte für politische Beeinflussung festgestellt, nämlich bei der Großbetriebsprüfung Wolf. Da die Abteilung Großbetriebsprüfung und die Steuersektion eine für Siegfried Wolf ungünstige Rechtsansicht vertraten, sei die Schlussbesprechung des Steuerverfahrens mehrfach durch Interventionen verschoben worden, um die Abwesenheit der Fachvorständin und als Ergebnis die Reduzierung der Steuernachforderung zu erreichen. Diese Steuerschulden seien später rechtswidrig erlassen worden, eine zuständige Finanzbeamtin für ihre Mitwirkung befördert worden. Sämtliche Vorgänge in der Steuersache Wolf deuten laut Abschlussbericht auf gezieltes politisches Zusammenwirken hin, um die von Wolf angestrebten steuerliche Ziele zu erreichen. Im Fall der Steuerverfahren Benko gestatteten es die Ergebnisse des U-Ausschusses nicht, gesicherte Aussagen über Hinweise auf Korruption zu treffen. Zu den Steuerverfahren illwerke vkw und Stadtpalais Liechtenstein stellte der U-Ausschuss fest, dass die Finanzverwaltung ihre Rechtsansicht aus nachvollziehbaren Gründen änderte. Das Finanzministerium habe durch die Art und Weise der Durchführung einer internen Ermittlung wegen dem Verdachts eines Leaks der Pierer-Steuerdaten zweifelhafte Verhaltensweisen gesetzt. Der damalige Finanzminister Schelling trage dafür die politische Verantwortung. Ebenso zweifelhaft sei das Vorgehen gegenüber Peter Schipka, da Chats zwischen Schmid und Kurz darauf hinweisen, dass von der Kirche öffentlich geäußerte Kritik an politischen Kurssetzungen durch mögliche finanzpolitische Konsequenzen unterbunden werden sollte.[32.7]
Zur COFAG bezog sich der U-Ausschuss hauptsächlich auf Erkenntnisse des Rechnungshofs. Die COFAG sei ohne nachvollziehbare Dokumentation der Entscheidungsfindung gegründet worden, die Bestellung der Geschäftsführer entsprach nicht dem Stellenbesetzungsgesetz. Die definitive Bestellung der Geschäftsführer dauerte zehn Monate; vor seiner definitiven Bestellung bezog Bernhard Perner rund 8.750 € monatlich mehr als danach. Weder beim vom Rechnungshof kritisierten massiven Zukauf von externen Dienstleistungen noch bei der Genehmigung von Förderungen ergaben sich Anhaltspunkte auf Bevorzugung von ÖVP-nahen Unternehmen.[32.8]
Die Auszahlung eines Geschäftsführerbonus an ABBAG-Chef Michael Mendel wird als schiefe Optik bezeichnet, ohne eine unsachliche politische Einflussnahme festzustellen. Ebenso konnten keine unsachlichen politischen Einwirkungen auf OMV-Chef Rainer Seele festgestellt werden. Der Verkauf eines Grundstücks in Ohlsdorf durch die Bundesforste an Asamer wird als wirtschaftlich unvorteilhaft bezeichnet – da Kabinettschef Maier seine Aussage dazu verweigerte, konnten relevante Feststellungen nicht getroffen werden. Die vorliegende Indizien zu einer Postenbesetzung der Austrian Business Agency reichten nicht, um Eingriffe zu verifizieren – der ehemalige Geschäftsführer Siegl wurde nicht vor den Ausschuss geladen.[32.9]
Der Untersuchungsausschuss beschäftigte sich auch mit Förderungen aus dem NPO-Unterstützungsfonds für Landesorganisationen des Seniorenbundes. Ein unsachlicher politischer Einfluss auf die Förderentscheidung wurde nicht festgestellt. Für die Rechtsfrage, ob die Organisationen gefördert hätten werden dürfen oder nicht, war der Ausschuss nicht zuständig.[32.10]
Zum Konflikt innerhalb der Justiz stellte der U-Ausschuss fest, dass dieser in Folge der BVT-Affäre entstanden sei. Johann Fuchs war am 1. September 2018 zum Leiter der Staatsanwaltschaft Wien ernannt worden, kurz darauf ordnete er der WKStA an, dass die gesetzlich vorgesehene Berichtspflicht künftig innerhalb von drei Tagen zu erfolgen habe. Dies könne von Fuchs und Pilnacek als Mittel angesehen worden sein, um Pannen in der Verfahrensführung (wie bei den BVT-Ermittlungen) vorzubeugen – von der WKStA könne es als Beschneiden eigenständiger Entscheidungskompetenzen verstanden worden sein. Im April 2019 traf Pilnacek bei einer Dienstbesprechung mit der WKStA Aussagen, diese sollte das Verfahren Eurofighter rasch beenden und Teile der Ermittlungen einstellen. Mehreren Staatsanwälte der WKStA zeigten ihn daraufhin wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch an. Dies führte zu gegenseitigem Misstrauen auf persönlicher Ebene. In diese Situation hinein wurde das Ibiza-Video veröffentlicht, zu dem parallele Ermittlungen der WKStA (gegen die Politiker) und der Staatsanwaltschaft Wien (gegen die Hersteller des Videos) anliefen. Die von Fuchs und Pilnacek vermehrt an die WKStA gestellten Berichtsaufträge seien von der WKStA als überbordend und schikanös empfunden, und von ihr – weil als politisch aufgefasst – in teilweise provokantem und ungehörigem Ton beantwortet worden. Chats zwischen Pilnacek und Fuchs zeigten wiederum eine „abschätzige Haltung“ gegenüber der WKStA. Der Abschlussbericht attestiert Pilnacek, Fuchs und WKStA-Leiterin Vrabl-Sandra, es sei keinem von ihnen gelungen, persönliche Befindlichkeiten dem justizschädigenden Gesamtbild des Konflikts unterzuordnen. Pilnacek habe intransparent mit ÖVP-geführten Ministerien kommuniziert statt mit der ihm vorgesetzten Justizministerin Zadić. Das Auffinden des vollständigen Ibiza-Videos sei einen Monat lang seitens des BMI und des damaligen Leiters der Soko Tape Holzer mit offenbarer Mitwisserschaft von Pilnacek weder der Justizministerin noch der WKStA kommuniziert worden. Fuchs habe seine Rolle als vermittelnde Stelle zwischen Justizministerium und WKStA nicht wahrgenommen, sondern sich auf Pilnaceks Seite geschlagen. WKStA-Leiterin Vrabl-Sanda habe sich auf die Verteidigung ihrer Behörde und mediale Angriffe auf ihre Vorgesetzten zurückgezogen. Der Abschlussbericht kritisiert die durch die WKStA getroffene gemeinsame Aktenführung aller nach dem ursprünglichen reinen Ibiza-Video-Komplex hinzugekommenen, thematisch oft abgegrenzten Sachverhaltsstränge im Casag-Verfahren. Diese würde die Gefahr von Leaks durch Akteneinsicht nehmende Beschuldigte fördern. Zudem thematisiert der Abschlussbericht Vorwürfe, dass die WKStA auf Kritik an ihrer Arbeit mit der Erhebung von Anzeigen reagiere.[32.11]
Der Untersuchungsausschuss empfahl transparente Verfahren bei Bewerbungen für öffentliche Spitzenpositionen nach ausschließlich objektiven Kriterien und fachlicher Eignung; die Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft; ein umfassendes Informationsfreiheitsgesetzt; gesetzliche Schutzmaßnahmen für Handydaten; einen Straftatbestand nach Vorbild des deutschen § 353d Nr. 3; eine Cooling-off-Phase für Minister, die sich als Verfassungsrichter bewerben; und die Festlegung klarer Zuständigkeiten, Befugnisse, personeller und budgetärer Höchstgrenzen für Generalsekretariate und Kabinette der Minister. Zudem empfahl er Änderungen in der Verfahrensordnung für U-Ausschüsse: eine Aufwertung des Verfahrensrichters, die Möglichkeit der Abwahl des Verfahrensanwalts, ein Ersetzen der Beugestrafe durch eine Verwaltungsstrafe, und das Festlegen einer Mindestfrist von 14 Tagen zwischen Ladung und Ladungstermin von Auskunftspersonen.[32.12]
Quellen
- Der ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss auf der Website des österreichischen Parlaments
- Fraktionsberichte im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss
Einzelnachweise
- ↑ ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss | Parlament Österreich. Abgerufen am 7. März 2025.
- ↑ Gabriele Scherndl: Was die Ermittlungen für die ÖVP-Bundespartei bedeuten. In: derStandard.at. 10. Oktober 2021, abgerufen am 27. November 2021.
- ↑ Der Standard: U-Ausschuss über mögliche ÖVP-Korruption ist eingesetzt, 9. Dezember 2021
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- ↑ Kurier: U-Ausschuss: Grüner Appell für Sobotka-Verzicht, 11. Februar 2022
- ↑ Kronen Zeitung: JUSTIZ-KNALLEFFEKT WKStA ermittelt gegen NR-Präsident Sobotka, 30. März 2022
- ↑ ORF: Immunität muss nicht aufgehoben werden, 31. März 2022
- ↑ ORF: Anklage gegen Oberstaatsanwalt Johann Fuchs und Ermittlungen gegen Sobotka, Beitrag zum Mittagsjournal am 31. März 2022
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- ↑ diepresse.com Auftakt mit Kanzler Nehammer im U-Ausschuss, 26. Jänner 2022
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- ↑ a b c Nationalrat (Hrsg.): Bericht des Untersuchungsausschusses betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) (4/US) (1996 d.B.). (parlament.gv.at [PDF]).
- ↑ Kurier: U-Ausschuss: "Jetzt geht mir schon langsam das Häferl über", 2. März 2022
- ↑ ORF: Strafantrag gegen Fuchs eingebracht, 31. März 2022
- ↑ Der Standard: Zadić suspendierte Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, 30. März 2022
- ↑ ORF: Oberstaatsanwalt Fuchs wird angeklagt, 30. März 2022
- ↑ Ergänzende Beweisanforderungen im Untersuchungsausschuss | Parlament Österreich. Abgerufen am 12. Januar 2026.
- ↑ Die Presse: Die ÖVP im Visier: Ein U-Ausschuss mit Sprengkraft, 27. Februar 2022
- ↑ ORF: Kloibmüller-Chats im U-Ausschuss zulässig, 3. März 2022